Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,
in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.
Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.
Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.
Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006
Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838
Roland Birk
Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung
Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung
Hallo Roland,Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:20 Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,
in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.
Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.
Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.
Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006
Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838
Roland Birk
danke erstmal für diese Info.
Ich bin seit 1995 EU-Rentner - das gilt dann nicht für mich, oder?
Gruß Willy
Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung
Hallo Willi,Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:20Hallo Roland,Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:20 Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,
in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.
Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.
Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.
Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006
Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838
Roland Birk
danke erstmal für diese Info.
Ich bin seit 1995 EU-Rentner - das gilt dann nicht für mich, oder?
Gruß Willy
ich kann dir die Frage nicht beantworten, sobald die Schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werden Experten sich um die Auswirkungen kümmern.
Überprüfe doch selber mal, in deinen Rentenbescheiden, ob es Abschläge gibt.
Unter der Telefonnummer 0800 1000 48088, gibt es Rat und Hilfe.
Ich kann mir nicht vorstellen ob es negative Auswirkungen hat, darum würde ich dir auch raten einen Formlosen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.
Gruß
Roland
Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung
Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:21Hallo Willi,Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:20Hallo Roland,Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:20 Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,
in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.
Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.
Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.
Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006
Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838
Roland Birk
danke erstmal für diese Info.
Ich bin seit 1995 EU-Rentner - das gilt dann nicht für mich, oder?
Gruß Willy
ich kann dir die Frage nicht beantworten, sobald die Schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werden Experten sich um die Auswirkungen kümmern.
Überprüfe doch selber mal, in deinen Rentenbescheiden, ob es Abschläge gibt.
Unter der Telefonnummer 0800 1000 48088, gibt es Rat und Hilfe.
Ich kann mir nicht vorstellen ob es negative Auswirkungen hat, darum würde ich dir auch raten einen Formlosen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.
Gruß
Roland
Hallo,
also Abschläge bei EU oder EM-Renten gibt es in der Regel erst ab 2001
Im Rentenbescheid kann man auf Anlage 6 (Persönliche Entgeltpunkte)erkennen ob man Abschläge hat.
Gruß
Marion
Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung
Fehler im ersten Post, und Hilfe TelefonnummerArchiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:21Archiv hat geschrieben: ↑Do 5. Apr 2018, 07:21Hallo Willi,
ich kann dir die Frage nicht beantworten, sobald die Schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werden Experten sich um die Auswirkungen kümmern.
Überprüfe doch selber mal, in deinen Rentenbescheiden, ob es Abschläge gibt.
Unter der Telefonnummer 0800 1000 48088, gibt es Rat und Hilfe.
Ich kann mir nicht vorstellen ob es negative Auswirkungen hat, darum würde ich dir auch raten einen Formlosen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.
Gruß
Roland
Hallo,
also Abschläge bei EU oder EM-Renten gibt es in der Regel erst ab 2001
Im Rentenbescheid kann man auf Anlage 6 (Persönliche Entgeltpunkte)erkennen ob man Abschläge hat.
Gruß
Marion
Die zweite Adresse klappt leider nicht als direkt link, Navigiert bitte zu:
http://www.bundessozialgericht.de/
-Termine 2006
16.05.2006 / 4. Senat / allgemeine Rentenversicherung
Recht Seite Außen: [Termin-Vorschau] / [Termin-Bericht]
Weiterhin gibt es eine Hilfe Telefonnummer unter 0800 1000 48088,
gibst Rat und Information.
Gruß Roland