Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung

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Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung

Beitrag von Archiv »

Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,

in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.

Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.

Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.

Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006

Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.


http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838


Roland Birk
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Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:20 Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,

in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.

Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.

Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.

Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006

Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.


http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838


Roland Birk
Hallo Roland,
danke erstmal für diese Info.
Ich bin seit 1995 EU-Rentner - das gilt dann nicht für mich, oder?
Gruß Willy
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Archiv
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Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:20
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:20 Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,

in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.

Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.

Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.

Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006

Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.


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Gruß Willy
Hallo Willi,

ich kann dir die Frage nicht beantworten, sobald die Schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werden Experten sich um die Auswirkungen kümmern.
Überprüfe doch selber mal, in deinen Rentenbescheiden, ob es Abschläge gibt.

Unter der Telefonnummer 0800 1000 48088, gibt es Rat und Hilfe.

Ich kann mir nicht vorstellen ob es negative Auswirkungen hat, darum würde ich dir auch raten einen Formlosen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.

Gruß
Roland
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Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:21
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:20
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:20 Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,

in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.

Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.

Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.

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ich kann dir die Frage nicht beantworten, sobald die Schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werden Experten sich um die Auswirkungen kümmern.
Überprüfe doch selber mal, in deinen Rentenbescheiden, ob es Abschläge gibt.

Unter der Telefonnummer 0800 1000 48088, gibt es Rat und Hilfe.

Ich kann mir nicht vorstellen ob es negative Auswirkungen hat, darum würde ich dir auch raten einen Formlosen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.

Gruß
Roland

Hallo,

also Abschläge bei EU oder EM-Renten gibt es in der Regel erst ab 2001
Im Rentenbescheid kann man auf Anlage 6 (Persönliche Entgeltpunkte)erkennen ob man Abschläge hat.

Gruß
Marion
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Re: Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:21
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:21
Archiv hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:20

Hallo Roland,
danke erstmal für diese Info.
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Hallo Willi,

ich kann dir die Frage nicht beantworten, sobald die Schriftliche Urteilsbegründung vorliegt werden Experten sich um die Auswirkungen kümmern.
Überprüfe doch selber mal, in deinen Rentenbescheiden, ob es Abschläge gibt.

Unter der Telefonnummer 0800 1000 48088, gibt es Rat und Hilfe.

Ich kann mir nicht vorstellen ob es negative Auswirkungen hat, darum würde ich dir auch raten einen Formlosen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.

Gruß
Roland

Hallo,

also Abschläge bei EU oder EM-Renten gibt es in der Regel erst ab 2001
Im Rentenbescheid kann man auf Anlage 6 (Persönliche Entgeltpunkte)erkennen ob man Abschläge hat.

Gruß
Marion
Fehler im ersten Post, und Hilfe Telefonnummer

Die zweite Adresse klappt leider nicht als direkt link, Navigiert bitte zu:

http://www.bundessozialgericht.de/

-Termine 2006

16.05.2006 / 4. Senat / allgemeine Rentenversicherung

Recht Seite Außen: [Termin-Vorschau] / [Termin-Bericht]

Weiterhin gibt es eine Hilfe Telefonnummer unter 0800 1000 48088,
gibst Rat und Information.

Gruß Roland
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