Nachstehendes Schreiben der BAG-Selbsthilfe gebe ich hiermit bekannt und bitte um Rückmaldung an die CSG-Geschäftsstelle, wenn solche Fälle bekannt wurden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
grundsätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Hilfsmittelversorgung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Die Krankenkasse selbst prüft dann nur die rechtlichen Voraussetzungen der Hilfsmittelversorgung, während es Sache des Medizinischen Dienstes ist, medizinische und fachliche Fragen zu klären.
Einige Krankenkassen sind nun dazu übergegangen, sogenannte externe Hilfsmittelberater einzuschalten, die teilweise sogar die Patientinnen und Patienten aufsuchen, um sich ggf. für restriktivere Versorgungen auszusprechen.
Der BVMed hat hierzu das anliegende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (Anlage 1). Anbei finden Sie auch eine aktuelle Ausschreibung der AOK-Rheinland Hamburg (Anlage 2).
Daher möchten wir Sie fragen, ob Ihre Mitglieder bereits Erfahrungen mit externen Hilfsmittelberatern der Krankenkassen gesammelt haben und welche Problemstellungen sich dabei ergeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
(Dr. Martin Danner )
Bundesgeschäftsführer
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Das Rechtsgutachten liegt hier vor und
Die erwähnte Ausschreibung der AOK Rheinland/Hamburg umfasst ausdrücklich NICHT die für uns relevante Produktgruppe 14 (Sauerstoff)
Externe Gutachter als "Ersatz" für dem MdK
Re: Externe Gutachter als "Ersatz" für dem MdK
Typisch AOK, bin ich froh das ich bei der TK bin.Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:19 Nachstehendes Schreiben der BAG-Selbsthilfe gebe ich hiermit bekannt und bitte um Rückmaldung an die CSG-Geschäftsstelle, wenn solche Fälle bekannt wurden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
grundsätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Hilfsmittelversorgung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Die Krankenkasse selbst prüft dann nur die rechtlichen Voraussetzungen der Hilfsmittelversorgung, während es Sache des Medizinischen Dienstes ist, medizinische und fachliche Fragen zu klären.
Einige Krankenkassen sind nun dazu übergegangen, sogenannte externe Hilfsmittelberater einzuschalten, die teilweise sogar die Patientinnen und Patienten aufsuchen, um sich ggf. für restriktivere Versorgungen auszusprechen.
Der BVMed hat hierzu das anliegende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (Anlage 1). Anbei finden Sie auch eine aktuelle Ausschreibung der AOK-Rheinland Hamburg (Anlage 2).
Daher möchten wir Sie fragen, ob Ihre Mitglieder bereits Erfahrungen mit externen Hilfsmittelberatern der Krankenkassen gesammelt haben und welche Problemstellungen sich dabei ergeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
(Dr. Martin Danner )
Bundesgeschäftsführer
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Das Rechtsgutachten liegt hier vor und
Die erwähnte Ausschreibung der AOK Rheinland/Hamburg umfasst ausdrücklich NICHT die für uns relevante Produktgruppe 14 (Sauerstoff)