Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
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Gabi
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hallo Gabi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13 Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
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Gabi
ich habe am Donnerstag ein Rezept für 6 Packungen bekommen mit dem Vermerk "auf ärztliche Verordung" und man hat es mir sofort eingelöst.
Da ich auch bei der TK versichert bin, werde ich nun da auch mal anrufen und direkt nachfragen. Werde Dir / Euch berichten.
Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit.
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hallo Thorsten,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13Hallo Gabi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13 Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi
ich habe am Donnerstag ein Rezept für 6 Packungen bekommen mit dem Vermerk "auf ärztliche Verordung" und man hat es mir sofort eingelöst.
Da ich auch bei der TK versichert bin, werde ich nun da auch mal anrufen und direkt nachfragen. Werde Dir / Euch berichten.
Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit.
ich hatte ein Rezept über 5 Packungen Imigran Injekt. Die Kopfschmerzambulanz hatte extra auf das Rezept "Menge ärztlich erwünscht" darauf geschrieben. Meine Apotheke aus Bottrop hat sich dann aber auf das Gesetz " Verpackungsgrößen-Verordnung" berufen und mir nur 1 Packung gegeben, ansonsten würden sie das Rezept zurück und nicht bezahlt bekommen. Angeblich ist das jetzt ein neues Gesetz, dass die Apotheken nun umsetzen müssen. Habe bereits mit der TK telefoniert, die sagten mir aber, dass es keine Ausnahmegenehmigung gibt. Meine Neurologin sagte mir am Donnerstag, dass sie mir keine 5 einzelne Rezepte ausstellt. Zudem findet sie, dass 5 Packungen pro Monat schon eine große Menge sei, die auch gefährlich ist. Das zweite ist, dass meine Neurologin sich darüber Gedanken macht, Ärger mit der Krankenkasse zu bekommen, da am Quartalsende eine Patientin 15 Packungen Triptane bekommt. Das Dritte sind jetzt auf einmal, dass ihr die Kosten für meine Triptane zu hoch sind. Muss mir wohl einen neuen Neurologen suchen, da sie mich auf Tabletten setzen möchte, da sie wohl kostengünstiger sind.
Bin mal gespannt, wer sonst noch Probleme in der Apotheke bekommt.
Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit
Kerstin
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13Hallo Thorsten,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13Hallo Gabi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13 Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi
ich habe am Donnerstag ein Rezept für 6 Packungen bekommen mit dem Vermerk "auf ärztliche Verordung" und man hat es mir sofort eingelöst.
Da ich auch bei der TK versichert bin, werde ich nun da auch mal anrufen und direkt nachfragen. Werde Dir / Euch berichten.
Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit.
ich hatte ein Rezept über 5 Packungen Imigran Injekt. Die Kopfschmerzambulanz hatte extra auf das Rezept "Menge ärztlich erwünscht" darauf geschrieben. Meine Apotheke aus Bottrop hat sich dann aber auf das Gesetz " Verpackungsgrößen-Verordnung" berufen und mir nur 1 Packung gegeben, ansonsten würden sie das Rezept zurück und nicht bezahlt bekommen. Angeblich ist das jetzt ein neues Gesetz, dass die Apotheken nun umsetzen müssen. Habe bereits mit der TK telefoniert, die sagten mir aber, dass es keine Ausnahmegenehmigung gibt. Meine Neurologin sagte mir am Donnerstag, dass sie mir keine 5 einzelne Rezepte ausstellt. Zudem findet sie, dass 5 Packungen pro Monat schon eine große Menge sei, die auch gefährlich ist. Das zweite ist, dass meine Neurologin sich darüber Gedanken macht, Ärger mit der Krankenkasse zu bekommen, da am Quartalsende eine Patientin 15 Packungen Triptane bekommt. Das Dritte sind jetzt auf einmal, dass ihr die Kosten für meine Triptane zu hoch sind. Muss mir wohl einen neuen Neurologen suchen, da sie mich auf Tabletten setzen möchte, da sie wohl kostengünstiger sind.
Bin mal gespannt, wer sonst noch Probleme in der Apotheke bekommt.
Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit
Kerstin
Interessant, erst sind 5 Packungen ärztlich erwünscht, dann macht man sich Sorgen über die Anzahl des verbrauchten Medikamentes ?
Zudem noch die hohen Kosten...
Letztens ist hier noch kurz über die Budgetbefreiung diskutiert worden.
Ich glaube ich werde mal anfangen zu "bunkern".
Gruß und SFZ
Andre
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Wie lautet denn eigentlich der Text der Verordnung?Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13 Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi
Kennt den jemand?
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hallo Harald,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13Wie lautet denn eigentlich der Text der Verordnung?Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13 Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
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Gabi
Kennt den jemand?
Gruß und schmerzfreie Zeit
leider habe ich bis heute keine schriftliche Stellungnahme von der TKK erhalten. Ein nochmaliges Nachfragen brachte auch keinen Erfolg. Wir haben aber beim Telefonat erfahren, dass die TK nicht davon angetan war, dass sich eine SHG bzw. der Landesverband in diesem Problem eingeschaltet hat.
Ich kann nur berichten, dass man sich mit dem neuen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz zum 1. Januar 2014 bei der Packungsgrößenverordnung auf die Umstellung auf Versorgungszeiträume bezieht.
Eine Behandlungsdauer bis 10 Tage wird als N1 klassifiziert. N2 soll für maximal 30 Tage reichen und N3 für 100 Tage.
Demnach könnte ich mir vorstellen , dass die kleinste Einheit eine 2er-Packung Imigran-Inject ist. Die dann für 10 Tage reichen „sollte“. Dieser Gedanke wäre unvorstellbar.
Vielleicht sollten wir uns mal Prof. Dr. Göbel erkundigen, der ja mit der TKK eine Kooperation hat und um Stellungnahme bitten.
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hallo Gabi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14Hallo Harald,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13Wie lautet denn eigentlich der Text der Verordnung?Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:13 Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi
Kennt den jemand?
Gruß und schmerzfreie Zeit
leider habe ich bis heute keine schriftliche Stellungnahme von der TKK erhalten. Ein nochmaliges Nachfragen brachte auch keinen Erfolg. Wir haben aber beim Telefonat erfahren, dass die TK nicht davon angetan war, dass sich eine SHG bzw. der Landesverband in diesem Problem eingeschaltet hat.
Ich kann nur berichten, dass man sich mit dem neuen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz zum 1. Januar 2014 bei der Packungsgrößenverordnung auf die Umstellung auf Versorgungszeiträume bezieht.
Eine Behandlungsdauer bis 10 Tage wird als N1 klassifiziert. N2 soll für maximal 30 Tage reichen und N3 für 100 Tage.
Demnach könnte ich mir vorstellen , dass die kleinste Einheit eine 2er-Packung Imigran-Inject ist. Die dann für 10 Tage reichen „sollte“. Dieser Gedanke wäre unvorstellbar.
Vielleicht sollten wir uns mal Prof. Dr. Göbel erkundigen, der ja mit der TKK eine Kooperation hat und um Stellungnahme bitten.
ich habe ein massives Verständnisproblem, wenn eine Verpackungsverordnung eine ärztliche (und damit medizinisch notwendige) Verordung außer Kraft setzen sollte.
Das können wir nicht dulden und selbstverständlich werden wir dann dagegen vorgehen.
Wir müssen dann aber Substanz haben und müssen sicher ausschließen, daß da nur ein Apotheker irgendwo irgenwas nicht verstanden hat.
Wir müssen uns auch klar machen, daß es hier um zwei verschiedene Dinge geht: zum einen die ärztliche Verschreibung und zum anderen die Verweigerung eines Apothekers diese Verschreibung umzusetzen.
Es geht also um die Umsetzung der Verschreibung. Also keine Sache, die einen Arzt anginge, sondern nur eine Sache des Apotheker und der Versicherung.
Wir müssen uns also mit den Apothekern auseinandersetzen, wenn wir die notwendigen Infos haben.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Nach Rücksprache mit "meinem" Apotheker stellt sich die Sache so dar:Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14Hallo Gabi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14Hallo Harald,
leider habe ich bis heute keine schriftliche Stellungnahme von der TKK erhalten. Ein nochmaliges Nachfragen brachte auch keinen Erfolg. Wir haben aber beim Telefonat erfahren, dass die TK nicht davon angetan war, dass sich eine SHG bzw. der Landesverband in diesem Problem eingeschaltet hat.
Ich kann nur berichten, dass man sich mit dem neuen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz zum 1. Januar 2014 bei der Packungsgrößenverordnung auf die Umstellung auf Versorgungszeiträume bezieht.
Eine Behandlungsdauer bis 10 Tage wird als N1 klassifiziert. N2 soll für maximal 30 Tage reichen und N3 für 100 Tage.
Demnach könnte ich mir vorstellen , dass die kleinste Einheit eine 2er-Packung Imigran-Inject ist. Die dann für 10 Tage reichen „sollte“. Dieser Gedanke wäre unvorstellbar.
Vielleicht sollten wir uns mal Prof. Dr. Göbel erkundigen, der ja mit der TKK eine Kooperation hat und um Stellungnahme bitten.
ich habe ein massives Verständnisproblem, wenn eine Verpackungsverordnung eine ärztliche (und damit medizinisch notwendige) Verordung außer Kraft setzen sollte.
Das können wir nicht dulden und selbstverständlich werden wir dann dagegen vorgehen.
Wir müssen dann aber Substanz haben und müssen sicher ausschließen, daß da nur ein Apotheker irgendwo irgenwas nicht verstanden hat.
Wir müssen uns auch klar machen, daß es hier um zwei verschiedene Dinge geht: zum einen die ärztliche Verschreibung und zum anderen die Verweigerung eines Apothekers diese Verschreibung umzusetzen.
Es geht also um die Umsetzung der Verschreibung. Also keine Sache, die einen Arzt anginge, sondern nur eine Sache des Apotheker und der Versicherung.
Wir müssen uns also mit den Apothekern auseinandersetzen, wenn wir die notwendigen Infos haben.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Gruß und schmerzfreie Zeit
Korrekt ist, dass standardmäßig nur eine Packung je Rezept abgegeben werden darf, da die Krankenkasse dem Apotheker auch nur eine Packung erstattet. Wenn er mehr ausgibt, geht die Mehrausgabe zu des Apothekers Lasten.
A U S N A H M E:
In bestimmten Fälle dürfen bis zu 7 Packungen auf EINEM Rezept verordnet und ausgegeben werden, ohne dass die oben genannte Einschränkung gilt. Dazu muss der Arzt auf dem Rezept entragen "medizinisch erforderlich" oder "aus ärztliche Sicht notwendig" oder so ähnlich oder einfach nur hinter der Stückzahl zusätzlich ein Ausrufezeichen setzen und das Rezept noch einmal zusätzlich unterschreiben.
In diesem Fall kann der Apotheker bis zu 7 Packungen ausgeben und auch abschlagsfrei abrechnen.
Näheres dazu in der nächsten Ausgabe der Mitgliederzeitung CSGaktuell.
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14Nach Rücksprache mit "meinem" Apotheker stellt sich die Sache so dar:Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14Hallo Gabi,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14
Hallo Harald,
leider habe ich bis heute keine schriftliche Stellungnahme von der TKK erhalten. Ein nochmaliges Nachfragen brachte auch keinen Erfolg. Wir haben aber beim Telefonat erfahren, dass die TK nicht davon angetan war, dass sich eine SHG bzw. der Landesverband in diesem Problem eingeschaltet hat.
Ich kann nur berichten, dass man sich mit dem neuen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz zum 1. Januar 2014 bei der Packungsgrößenverordnung auf die Umstellung auf Versorgungszeiträume bezieht.
Eine Behandlungsdauer bis 10 Tage wird als N1 klassifiziert. N2 soll für maximal 30 Tage reichen und N3 für 100 Tage.
Demnach könnte ich mir vorstellen , dass die kleinste Einheit eine 2er-Packung Imigran-Inject ist. Die dann für 10 Tage reichen „sollte“. Dieser Gedanke wäre unvorstellbar.
Vielleicht sollten wir uns mal Prof. Dr. Göbel erkundigen, der ja mit der TKK eine Kooperation hat und um Stellungnahme bitten.
ich habe ein massives Verständnisproblem, wenn eine Verpackungsverordnung eine ärztliche (und damit medizinisch notwendige) Verordung außer Kraft setzen sollte.
Das können wir nicht dulden und selbstverständlich werden wir dann dagegen vorgehen.
Wir müssen dann aber Substanz haben und müssen sicher ausschließen, daß da nur ein Apotheker irgendwo irgenwas nicht verstanden hat.
Wir müssen uns auch klar machen, daß es hier um zwei verschiedene Dinge geht: zum einen die ärztliche Verschreibung und zum anderen die Verweigerung eines Apothekers diese Verschreibung umzusetzen.
Es geht also um die Umsetzung der Verschreibung. Also keine Sache, die einen Arzt anginge, sondern nur eine Sache des Apotheker und der Versicherung.
Wir müssen uns also mit den Apothekern auseinandersetzen, wenn wir die notwendigen Infos haben.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Gruß und schmerzfreie Zeit
Korrekt ist, dass standardmäßig nur eine Packung je Rezept abgegeben werden darf, da die Krankenkasse dem Apotheker auch nur eine Packung erstattet. Wenn er mehr ausgibt, geht die Mehrausgabe zu des Apothekers Lasten.
A U S N A H M E:
In bestimmten Fälle dürfen bis zu 7 Packungen auf EINEM Rezept verordnet und ausgegeben werden, ohne dass die oben genannte Einschränkung gilt. Dazu muss der Arzt auf dem Rezept entragen "medizinisch erforderlich" oder "aus ärztliche Sicht notwendig" oder so ähnlich oder einfach nur hinter der Stückzahl zusätzlich ein Ausrufezeichen setzen und das Rezept noch einmal zusätzlich unterschreiben.
In diesem Fall kann der Apotheker bis zu 7 Packungen ausgeben und auch abschlagsfrei abrechnen.
Näheres dazu in der nächsten Ausgabe der Mitgliederzeitung CSGaktuell.
Hallo,
also von Jena bekomme ich ein Rezept für mehrere Packungen Triptane verordnet und zwar genauso wie es Jakob beschrieben hat: "medizinisch erforderlich", Ausrufezeichen und 2. Unterschrift des Arztes und hatte bisher keine Schwierigkeiten mit der Techniker!
LG Gisela
Re: Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Hallo Gisela,Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:15Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14Nach Rücksprache mit "meinem" Apotheker stellt sich die Sache so dar:Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 09:14
Hallo Gabi,
ich habe ein massives Verständnisproblem, wenn eine Verpackungsverordnung eine ärztliche (und damit medizinisch notwendige) Verordung außer Kraft setzen sollte.
Das können wir nicht dulden und selbstverständlich werden wir dann dagegen vorgehen.
Wir müssen dann aber Substanz haben und müssen sicher ausschließen, daß da nur ein Apotheker irgendwo irgenwas nicht verstanden hat.
Wir müssen uns auch klar machen, daß es hier um zwei verschiedene Dinge geht: zum einen die ärztliche Verschreibung und zum anderen die Verweigerung eines Apothekers diese Verschreibung umzusetzen.
Es geht also um die Umsetzung der Verschreibung. Also keine Sache, die einen Arzt anginge, sondern nur eine Sache des Apotheker und der Versicherung.
Wir müssen uns also mit den Apothekern auseinandersetzen, wenn wir die notwendigen Infos haben.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Gruß und schmerzfreie Zeit
Korrekt ist, dass standardmäßig nur eine Packung je Rezept abgegeben werden darf, da die Krankenkasse dem Apotheker auch nur eine Packung erstattet. Wenn er mehr ausgibt, geht die Mehrausgabe zu des Apothekers Lasten.
A U S N A H M E:
In bestimmten Fälle dürfen bis zu 7 Packungen auf EINEM Rezept verordnet und ausgegeben werden, ohne dass die oben genannte Einschränkung gilt. Dazu muss der Arzt auf dem Rezept entragen "medizinisch erforderlich" oder "aus ärztliche Sicht notwendig" oder so ähnlich oder einfach nur hinter der Stückzahl zusätzlich ein Ausrufezeichen setzen und das Rezept noch einmal zusätzlich unterschreiben.
In diesem Fall kann der Apotheker bis zu 7 Packungen ausgeben und auch abschlagsfrei abrechnen.
Näheres dazu in der nächsten Ausgabe der Mitgliederzeitung CSGaktuell.
Hallo,
also von Jena bekomme ich ein Rezept für mehrere Packungen Triptane verordnet und zwar genauso wie es Jakob beschrieben hat: "medizinisch erforderlich", Ausrufezeichen und 2. Unterschrift des Arztes und hatte bisher keine Schwierigkeiten mit der Techniker!
LG Gisela
wo war es bislang bei der Patientin doch auch. Das ist doch das Merkwürdige an der ganzen Geschichte!