BVerfG -AZ 1BvR 3588/08 AZ: 1 BvR 555/09 : entscheidet .Kürzungen von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60 .Lebensjahr sind verfassungsgemäß.Und die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von VdK, DGB und SoVD wegen der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten von 10,8% wurde abgewiesen. Als Begründung führte das BVerfG unter anderen aus, dass die Regelung verfassungsgemäß sei ,weil Sie einem Gemeinwohlzweck diene und die verhältnismäßig sei. Sie diene der legitime Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), um damit die Funktionsfähigkeit des Systems zu sichern. Das Gericht stellte fest, dass es keine übermäßige Belastung für die Betroffene gäbe. Auch für die Versicherten , die vor der Vollendung des 60 .Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beantragen ,sei eine Kürzung von 10,8% zumutbar.
Hintergründe zum Verfahren :
2006 hat der 4. Senat bei BSG in einem Urteil vom 16.05.2006 AZ: B4 Ra 22/05 entschieden , dass die Kürzung des Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr nicht verfassungsgemäß sei. Der Rententräger sei dem aber nicht gefolgt.Sie betrachteten das Urteil lediglich als Einzellfallentscheidung und beriefen sich auf andere Auslegung der Vorschriften . Und somit sind die geführten Musterstreitverfahren durch die Sozialverbände durch aller Instanzen , vor dem 5.Senat des BSG in Kassel abgewiesen . Weil die Richter das Problem der ,,fehlenden Freiwilligkeit,, bei Erwerbsminderung oder dem Tod des Ehepartners nicht gelten ließen.Und das Minus sei auf 10,8% maximal begrenzt und daher könne von einer Willkür keine Rede sein.
Begründung:
Dieser Petition ist deshalb für uns und die anderen Betroffene so wichtig , weil wir diesen Beschluss vom BVerfG und des BSG nicht nur unsozial , ungerecht und menschenverachtend halten, sondern dies eine zusätzliche Bestrafung für jeden Schwerkranken und jedes Unfallopfer durch den Rententräger bedeutet. Und die Entscheidung mag vielleicht für den vorzeitigen und freiwilligen Vorruhestand richtig gewesen sein, aber auf gar keinen Fall für die vielen Schwerkranken und Unfallopfer , die keinerlei andere Möglichkeit hatten als die vorzeitige Berentung. Und es mag sich für die verehrten Damen und Herren des BVerfG und des BSG bei eine 10,8% Kürzung um eine sehr geringe Einbuße handel , für uns Betroffene sind die 10,8% Kürzung sehr viel mehr und nahezu überlebenswichtig. ( in zahlen gesprochen sind das bei manchen bis zu 90 Euro pro Monat ) Das ist weder Sozialgerecht noch fair. Und wenn wir bedenken , dass wir jetzt schon , aber auch im Alter mit den Kürzungen leben müssen , da macht uns die Zukunft eine große Angst. Und die ständigen Debatten um die soziale Gerechtigkeit und die Altersarmut helfen uns nicht wirklich weiter !!!! Deshalb fordern wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf , endlich den ungerechten Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
neu-Ilm, 07.06.2013 (aktiv bis 06.06.2014)
https://www.openpetition.de/petition/on ... Lebensjahr
Freundliche Grüße
Baden24