2. Widerspruch auf Reha abgelehnt!

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Archiv
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2. Widerspruch auf Reha abgelehnt!

Beitrag von Archiv »

Servus alle! Da warte ich seit Monaten auf den Bescheid von Rentenversicherung ,da ich Widerspruch gegen das Urteil ,mir keine Reha in einer schmerzklinik zu bewilligen und dann das! Auch in der zweiten Ablehnung wurde mir begründet, das die Erkrankung ausreichend ambulant behandelbar sei... Dem hat die Uniklinik in der ich seit Jahren in Behandlung bin , entschieden widersprochen. Auch der arztbrief , in dem von einem schweren,komplexen Verlauf berichtet wurde ebenso die Einschätzung, das die Erwerbsfähigkeit des Patienten erheblich gefährdet ist bei nichtdurchführung ,hat die Null interessiert !?! Nun kann ich nur noch den Gang zum Sozialgericht antreten bei dem mich der VDK unterstützen will . Da ich nun sehr ratlos bin wäre ich für eure Ideen recht dankbar!!! Grüße u SfZ ...
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Archiv
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Re: 2. Widerspruch auf Reha abgelehnt!

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 3. Apr 2018, 09:06 Servus alle! Da warte ich seit Monaten auf den Bescheid von Rentenversicherung ,da ich Widerspruch gegen das Urteil ,mir keine Reha in einer schmerzklinik zu bewilligen und dann das! Auch in der zweiten Ablehnung wurde mir begründet, das die Erkrankung ausreichend ambulant behandelbar sei... Dem hat die Uniklinik in der ich seit Jahren in Behandlung bin , entschieden widersprochen. Auch der arztbrief , in dem von einem schweren,komplexen Verlauf berichtet wurde ebenso die Einschätzung, das die Erwerbsfähigkeit des Patienten erheblich gefährdet ist bei nichtdurchführung ,hat die Null interessiert !?! Nun kann ich nur noch den Gang zum Sozialgericht antreten bei dem mich der VDK unterstützen will . Da ich nun sehr ratlos bin wäre ich für eure Ideen recht dankbar!!! Grüße u SfZ ...
Hallo,
für eine Schmerzklinik braucht man eine Einweisung von der Krankenkasse.
Es ist auch abhängig davon was Du für eine Krankenkasse hast.
Setze dich bitte mit der Schmerzklinik in Königstein oder die Schmerzklinik in Kiel in Verbindung.
Wenn Du die Klage vor dem Sozialgericht gehen willst, dann benötigst Du eine Bescheinigung deines behandelten Arztes, dass der ambulante Weg ausgeschöpft ist.
Gruß und alles Gute
Baden24
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