Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen mit GdB 30 eingestuft und habe per VDK Wiederspruch eingelegt.
Heute kam den neue Bescheid mit GdB 40. Ab jetzt müsste ich Klage einreichen und da bin ich mir nicht sicher ob ich das tun soll.
Ich habe im Forum gelesen, dass manche von euch GdB 50 und auch schon GdB 70 bekommen haben. Wie ist das möglich?
Soll ich abwarten bis es sich wieder verschlechtert oder habt ihr noch eine Lösung.
Gruß Stephan
GdB 40
Re: GdB 40
@ sarronArchiv hat geschrieben: ↑Di 27. Mär 2018, 21:49 Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen mit GdB 30 eingestuft und habe per VDK Wiederspruch eingelegt.
Heute kam den neue Bescheid mit GdB 40. Ab jetzt müsste ich Klage einreichen und da bin ich mir nicht sicher ob ich das tun soll.
Ich habe im Forum gelesen, dass manche von euch GdB 50 und auch schon GdB 70 bekommen haben. Wie ist das möglich?
Soll ich abwarten bis es sich wieder verschlechtert oder habt ihr noch eine Lösung.
Gruß Stephan
1) was andere für einen GdB haben, ist zunächst uneheblich, da ers immer Einzelfallentscheidungen sind
2) welcher GdB für Dich angemessen ist, hängt von vielen Faktoren - wie z.B
Erscheinungsform ( episodisch/Chronisch ), welche Ausprägung, Beeinträchtigungen usw - ab.
3) Vor der Klage beim Sozialgericht braucht keiner Angst zu haben, denn Du musst doch lediglich fundiert -auch an Hand von Befunden, Schmerztagebuch nachweisen, dass der Bechied Dir nicht gerecht wird. Kosten entstehen Dir doch nicht.
Solltest Du CSG - Mitglied sein, dürfte unser Jakob der richtige Ansprechpartner für Dich sein.
Burkhard
CSG - AP Bonn