Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Gesperrt
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen,

ich bin momentan in der bescheidenen Lage, dass ich wegen der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt ALG beantragen muss. Ich habe seit 1999 CKS, der relativ schnell danach auch chronisch wurde. Krankgeschrieben bin ich deswegen aktuell seit November 2011.

Jetzt finden sich in meiner Krankengeschichte auch einige orthopädische Probleme. Wegen der bin ich aber aktuell NICHT krankgeschrieben, sondern nur wegen meinem chronische CKS.

Heute wurde mir das Gutachten des Amtsarztes beim Arbeitsamt eröffnet. Dieser bescheinigt mir, dass ich durchaus am allgemeinen Arbeitsleben teilnehmen kann. Aufgrund meiner Erkrankung jedoch nur für leichte Tätigkeiten. Ich dürfte halt nicht so schwer heben!!!

Da bin ich fast hintenüber gefallen. Der Mann hat mich nicht ein einziges Mal gesehen und innerhalb eines Bearbeitungstages alleine nach Aktenlage entschieden. Da hat der sich dann auf mein orthopädisches Beiwerk eingeschossen. Als Beschränkungen stehen solche Sachen drin, wie nicht schwer heben, keine Überkopfarbeit, nicht in der Hocke arbeiten und so ein Kram.

Ich bleibe bestimmt nicht seit über nem Jahr zuhause, weil mir die Knie wehtun. Bei mir wurden keine Studien durchgeführt und die Möglichkeiten von Implantaten im Schädel geprüft, weil ich es an der Bandscheibe habe. Nein! Ich arbeite nicht, weil ich es durch meine täglichen CKS Attacken einfach derzeit nicht kann!

Kann ich gegen dieses sachlich falsche Gutachten Widerspruch einlegen? Die Sachbearbeiterin beim Amt erklärte mir, dass ein Amtsarztgutachten im Rang höher sei, als das eines Facharztes, und dass ich da keine Chance hätte. Stimmt das etwa?

Viele Grüße und eine schmerzfreie Zeit Euch allen.
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:01 Hallo zusammen,

ich bin momentan in der bescheidenen Lage, dass ich wegen der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt ALG beantragen muss. Ich habe seit 1999 CKS, der relativ schnell danach auch chronisch wurde. Krankgeschrieben bin ich deswegen aktuell seit November 2011.

Jetzt finden sich in meiner Krankengeschichte auch einige orthopädische Probleme. Wegen der bin ich aber aktuell NICHT krankgeschrieben, sondern nur wegen meinem chronische CKS.

Heute wurde mir das Gutachten des Amtsarztes beim Arbeitsamt eröffnet. Dieser bescheinigt mir, dass ich durchaus am allgemeinen Arbeitsleben teilnehmen kann. Aufgrund meiner Erkrankung jedoch nur für leichte Tätigkeiten. Ich dürfte halt nicht so schwer heben!!!

Da bin ich fast hintenüber gefallen. Der Mann hat mich nicht ein einziges Mal gesehen und innerhalb eines Bearbeitungstages alleine nach Aktenlage entschieden. Da hat der sich dann auf mein orthopädisches Beiwerk eingeschossen. Als Beschränkungen stehen solche Sachen drin, wie nicht schwer heben, keine Überkopfarbeit, nicht in der Hocke arbeiten und so ein Kram.

Ich bleibe bestimmt nicht seit über nem Jahr zuhause, weil mir die Knie wehtun. Bei mir wurden keine Studien durchgeführt und die Möglichkeiten von Implantaten im Schädel geprüft, weil ich es an der Bandscheibe habe. Nein! Ich arbeite nicht, weil ich es durch meine täglichen CKS Attacken einfach derzeit nicht kann!

Kann ich gegen dieses sachlich falsche Gutachten Widerspruch einlegen? Die Sachbearbeiterin beim Amt erklärte mir, dass ein Amtsarztgutachten im Rang höher sei, als das eines Facharztes, und dass ich da keine Chance hätte. Stimmt das etwa?

Viele Grüße und eine schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,
nicht bange machen lassen. Ich empfehle Dir, sich dem VdK anzuvertrauen. Die sind für solche Angelegenheiten Spezialisten. In jeder Stadt sind Vertretungen des VdK und dort sind auch Rechtsberater zuständig. Auch Amtsärzte sind zu überstimmen.
Gruß und viel schmerzfreie Zeit
Möbius
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:01
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:01 Hallo zusammen,

ich bin momentan in der bescheidenen Lage, dass ich wegen der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt ALG beantragen muss. Ich habe seit 1999 CKS, der relativ schnell danach auch chronisch wurde. Krankgeschrieben bin ich deswegen aktuell seit November 2011.

Jetzt finden sich in meiner Krankengeschichte auch einige orthopädische Probleme. Wegen der bin ich aber aktuell NICHT krankgeschrieben, sondern nur wegen meinem chronische CKS.

Heute wurde mir das Gutachten des Amtsarztes beim Arbeitsamt eröffnet. Dieser bescheinigt mir, dass ich durchaus am allgemeinen Arbeitsleben teilnehmen kann. Aufgrund meiner Erkrankung jedoch nur für leichte Tätigkeiten. Ich dürfte halt nicht so schwer heben!!!

Da bin ich fast hintenüber gefallen. Der Mann hat mich nicht ein einziges Mal gesehen und innerhalb eines Bearbeitungstages alleine nach Aktenlage entschieden. Da hat der sich dann auf mein orthopädisches Beiwerk eingeschossen. Als Beschränkungen stehen solche Sachen drin, wie nicht schwer heben, keine Überkopfarbeit, nicht in der Hocke arbeiten und so ein Kram.

Ich bleibe bestimmt nicht seit über nem Jahr zuhause, weil mir die Knie wehtun. Bei mir wurden keine Studien durchgeführt und die Möglichkeiten von Implantaten im Schädel geprüft, weil ich es an der Bandscheibe habe. Nein! Ich arbeite nicht, weil ich es durch meine täglichen CKS Attacken einfach derzeit nicht kann!

Kann ich gegen dieses sachlich falsche Gutachten Widerspruch einlegen? Die Sachbearbeiterin beim Amt erklärte mir, dass ein Amtsarztgutachten im Rang höher sei, als das eines Facharztes, und dass ich da keine Chance hätte. Stimmt das etwa?

Viele Grüße und eine schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,
nicht bange machen lassen. Ich empfehle Dir, sich dem VdK anzuvertrauen. Die sind für solche Angelegenheiten Spezialisten. In jeder Stadt sind Vertretungen des VdK und dort sind auch Rechtsberater zuständig. Auch Amtsärzte sind zu überstimmen.
Gruß und viel schmerzfreie Zeit
Möbius
Hallo Möbius,

vielen Dank für Deine prompte Antwort. Im VdK bin ich schon seit 10 Jahren Mitglied. Die haben mir damals bei meinem GdB geholfen. Gut zu wissen, dass ich dort auch Hilfe wegen so eines "Gutachtens" bekommen kann. Das werde ich morgen direkt in Angriff nehmen.

Mir will nur nicht in den Kopf, wie sich so ein Amts"arzt" über mich ein Urteil erlauben kann, ohne mich überhaupt nur einmal gesehen zu haben. Aus dem Gutachten geht direkt hervor, dass er sich nicht mal meine Arztberichte durchgelesen hat, sondern nur die Anamneseseiten überflogen hat. Und dass sowas dann festbetoniert in meiner Akte steht und im schlimmsten Fall entscheidend für meine komplatte finanzielle Zukunft sein soll, kann ich so einfach nicht hinnehmen.

Vielen Dank nochmal und Euch allen eine möglichst schmerzfreie Zeit.
Grüße :)
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:01 Hallo zusammen,

ich bin momentan in der bescheidenen Lage, dass ich wegen der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt ALG beantragen muss. Ich habe seit 1999 CKS, der relativ schnell danach auch chronisch wurde. Krankgeschrieben bin ich deswegen aktuell seit November 2011.

Jetzt finden sich in meiner Krankengeschichte auch einige orthopädische Probleme. Wegen der bin ich aber aktuell NICHT krankgeschrieben, sondern nur wegen meinem chronische CKS.

Heute wurde mir das Gutachten des Amtsarztes beim Arbeitsamt eröffnet. Dieser bescheinigt mir, dass ich durchaus am allgemeinen Arbeitsleben teilnehmen kann. Aufgrund meiner Erkrankung jedoch nur für leichte Tätigkeiten. Ich dürfte halt nicht so schwer heben!!!

Da bin ich fast hintenüber gefallen. Der Mann hat mich nicht ein einziges Mal gesehen und innerhalb eines Bearbeitungstages alleine nach Aktenlage entschieden. Da hat der sich dann auf mein orthopädisches Beiwerk eingeschossen. Als Beschränkungen stehen solche Sachen drin, wie nicht schwer heben, keine Überkopfarbeit, nicht in der Hocke arbeiten und so ein Kram.

Ich bleibe bestimmt nicht seit über nem Jahr zuhause, weil mir die Knie wehtun. Bei mir wurden keine Studien durchgeführt und die Möglichkeiten von Implantaten im Schädel geprüft, weil ich es an der Bandscheibe habe. Nein! Ich arbeite nicht, weil ich es durch meine täglichen CKS Attacken einfach derzeit nicht kann!

Kann ich gegen dieses sachlich falsche Gutachten Widerspruch einlegen? Die Sachbearbeiterin beim Amt erklärte mir, dass ein Amtsarztgutachten im Rang höher sei, als das eines Facharztes, und dass ich da keine Chance hätte. Stimmt das etwa?

Viele Grüße und eine schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,
es gibt die Möglichkeit bis zu 156 Wochen Krankengeld zu bekommen.
Des Weiteren würde ich Dir raten dich an das Forum:
www.sozial-krankenkasse-gesundheitsforum.de zu wenden.
Dort gibt es Spezialisten für dieses Gebiet.
Natürlich auch wegen dem negativen Gutachten des Amtsarztes.
Viele Grüße
Baden24
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:01 Hallo zusammen,

ich bin momentan in der bescheidenen Lage, dass ich wegen der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt ALG beantragen muss. Ich habe seit 1999 CKS, der relativ schnell danach auch chronisch wurde. Krankgeschrieben bin ich deswegen aktuell seit November 2011.

Jetzt finden sich in meiner Krankengeschichte auch einige orthopädische Probleme. Wegen der bin ich aber aktuell NICHT krankgeschrieben, sondern nur wegen meinem chronische CKS.

Heute wurde mir das Gutachten des Amtsarztes beim Arbeitsamt eröffnet. Dieser bescheinigt mir, dass ich durchaus am allgemeinen Arbeitsleben teilnehmen kann. Aufgrund meiner Erkrankung jedoch nur für leichte Tätigkeiten. Ich dürfte halt nicht so schwer heben!!!

Da bin ich fast hintenüber gefallen. Der Mann hat mich nicht ein einziges Mal gesehen und innerhalb eines Bearbeitungstages alleine nach Aktenlage entschieden. Da hat der sich dann auf mein orthopädisches Beiwerk eingeschossen. Als Beschränkungen stehen solche Sachen drin, wie nicht schwer heben, keine Überkopfarbeit, nicht in der Hocke arbeiten und so ein Kram.

Ich bleibe bestimmt nicht seit über nem Jahr zuhause, weil mir die Knie wehtun. Bei mir wurden keine Studien durchgeführt und die Möglichkeiten von Implantaten im Schädel geprüft, weil ich es an der Bandscheibe habe. Nein! Ich arbeite nicht, weil ich es durch meine täglichen CKS Attacken einfach derzeit nicht kann!

Kann ich gegen dieses sachlich falsche Gutachten Widerspruch einlegen? Die Sachbearbeiterin beim Amt erklärte mir, dass ein Amtsarztgutachten im Rang höher sei, als das eines Facharztes, und dass ich da keine Chance hätte. Stimmt das etwa?

Viele Grüße und eine schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,
es gibt die Möglichkeit bis zu 156 Wochen Krankengeld zu bekommen.
Des Weiteren würde ich Dir raten dich an das Forum:
www.sozial-krankenkasse-gesundheitsforum.de zu wenden.
Dort gibt es Spezialisten für dieses Gebiet.
Natürlich auch wegen dem negativen Gutachten des Amtsarztes.
Viele Grüße
Baden24

Hallo,

ich würde zudem versuchen, du bist ja im vdk, auch noch einen höheren GdB zu erwirken (ich weiß ja nicht wieviel % du hast).

2 Jahre krankgeschrieben, vielleicht solltest du dich 2 - 3 Wochen stationär aufnehmen lassen, dann hast du auch "frische" Unterlagen.

Wie sieht es mit einem Rentenantrag aus, die untersuchen einen auch nochmal, aber richtig.
Dies wären so meine spontanen Ideen.
Gruss und viel SfZ

Andre
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:01 Hallo zusammen,

ich bin momentan in der bescheidenen Lage, dass ich wegen der Aussteuerung durch die Krankenkasse beim Arbeitsamt ALG beantragen muss. Ich habe seit 1999 CKS, der relativ schnell danach auch chronisch wurde. Krankgeschrieben bin ich deswegen aktuell seit November 2011.

Jetzt finden sich in meiner Krankengeschichte auch einige orthopädische Probleme. Wegen der bin ich aber aktuell NICHT krankgeschrieben, sondern nur wegen meinem chronische CKS.

Heute wurde mir das Gutachten des Amtsarztes beim Arbeitsamt eröffnet. Dieser bescheinigt mir, dass ich durchaus am allgemeinen Arbeitsleben teilnehmen kann. Aufgrund meiner Erkrankung jedoch nur für leichte Tätigkeiten. Ich dürfte halt nicht so schwer heben!!!

Da bin ich fast hintenüber gefallen. Der Mann hat mich nicht ein einziges Mal gesehen und innerhalb eines Bearbeitungstages alleine nach Aktenlage entschieden. Da hat der sich dann auf mein orthopädisches Beiwerk eingeschossen. Als Beschränkungen stehen solche Sachen drin, wie nicht schwer heben, keine Überkopfarbeit, nicht in der Hocke arbeiten und so ein Kram.

Ich bleibe bestimmt nicht seit über nem Jahr zuhause, weil mir die Knie wehtun. Bei mir wurden keine Studien durchgeführt und die Möglichkeiten von Implantaten im Schädel geprüft, weil ich es an der Bandscheibe habe. Nein! Ich arbeite nicht, weil ich es durch meine täglichen CKS Attacken einfach derzeit nicht kann!

Kann ich gegen dieses sachlich falsche Gutachten Widerspruch einlegen? Die Sachbearbeiterin beim Amt erklärte mir, dass ein Amtsarztgutachten im Rang höher sei, als das eines Facharztes, und dass ich da keine Chance hätte. Stimmt das etwa?

Viele Grüße und eine schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,
es gibt die Möglichkeit bis zu 156 Wochen Krankengeld zu bekommen.
Des Weiteren würde ich Dir raten dich an das Forum:
www.sozial-krankenkasse-gesundheitsforum.de zu wenden.
Dort gibt es Spezialisten für dieses Gebiet.
Natürlich auch wegen dem negativen Gutachten des Amtsarztes.
Viele Grüße
Baden24

Hallo,

ich würde zudem versuchen, du bist ja im vdk, auch noch einen höheren GdB zu erwirken (ich weiß ja nicht wieviel % du hast).

2 Jahre krankgeschrieben, vielleicht solltest du dich 2 - 3 Wochen stationär aufnehmen lassen, dann hast du auch "frische" Unterlagen.

Wie sieht es mit einem Rentenantrag aus, die untersuchen einen auch nochmal, aber richtig.
Dies wären so meine spontanen Ideen.
Gruss und viel SfZ

Andre
Hallo zusammen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe gerade mit einer Juristin des VdK telefoniert. Die sagte mir, dass man gegen das Gutachten selbst keine Rechtsmittel einlegen kann, wohl aber gegen Bescheide, die aufgrund dieses Gutachtens ergehen. Das Eleganteste wäre, wenn mein Neurologe eine Art Gegengutachten erstellt, was man dann direkt parat hat, wenn es um irgendwlche Dinge im Zusammenhang damit geht.

Meinen KG-Anspruch habe ich aufgebraucht. Wenn ich jetzt wieder arbeiten gehen würde, müsste ich mindestens 1 Jahr ohne eine CKS-Krankschreibung sein, damit ich überhaupt wieder Anspruch habe. Ich schaffe das momentan aber nicht mal 1 Tag.

Mein GdB ist 50 unbefristet. Da denke ich mir, ich halte besser die Füße still. Nicht, dass die mir bei einer neuen Enstcheidung da wieder eine Befristung reinhauen.

Naja, und der Gang zum Rentenamt fällt halt schwer. Aber vielleicht macht es vor dem Hintergrund eines neuen (ranghöheren) Gutachtens Sinn, wenn ich diesen Weg einschlage.

Viele Grüße und eine möglichst schmerzfreie Zeit Euch allen.
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:12
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11

Hallo,
es gibt die Möglichkeit bis zu 156 Wochen Krankengeld zu bekommen.
Des Weiteren würde ich Dir raten dich an das Forum:
www.sozial-krankenkasse-gesundheitsforum.de zu wenden.
Dort gibt es Spezialisten für dieses Gebiet.
Natürlich auch wegen dem negativen Gutachten des Amtsarztes.
Viele Grüße
Baden24

Hallo,

ich würde zudem versuchen, du bist ja im vdk, auch noch einen höheren GdB zu erwirken (ich weiß ja nicht wieviel % du hast).

2 Jahre krankgeschrieben, vielleicht solltest du dich 2 - 3 Wochen stationär aufnehmen lassen, dann hast du auch "frische" Unterlagen.

Wie sieht es mit einem Rentenantrag aus, die untersuchen einen auch nochmal, aber richtig.
Dies wären so meine spontanen Ideen.
Gruss und viel SfZ

Andre
Hallo zusammen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe gerade mit einer Juristin des VdK telefoniert. Die sagte mir, dass man gegen das Gutachten selbst keine Rechtsmittel einlegen kann, wohl aber gegen Bescheide, die aufgrund dieses Gutachtens ergehen. Das Eleganteste wäre, wenn mein Neurologe eine Art Gegengutachten erstellt, was man dann direkt parat hat, wenn es um irgendwlche Dinge im Zusammenhang damit geht.

Meinen KG-Anspruch habe ich aufgebraucht. Wenn ich jetzt wieder arbeiten gehen würde, müsste ich mindestens 1 Jahr ohne eine CKS-Krankschreibung sein, damit ich überhaupt wieder Anspruch habe. Ich schaffe das momentan aber nicht mal 1 Tag.

Mein GdB ist 50 unbefristet. Da denke ich mir, ich halte besser die Füße still. Nicht, dass die mir bei einer neuen Enstcheidung da wieder eine Befristung reinhauen.

Naja, und der Gang zum Rentenamt fällt halt schwer. Aber vielleicht macht es vor dem Hintergrund eines neuen (ranghöheren) Gutachtens Sinn, wenn ich diesen Weg einschlage.

Viele Grüße und eine möglichst schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,
die Aussage des VdK ist schon richtig. Das Gutachten ist nicht mit Widerspruch anfechtbar. Anfechtbar ist nur die Entscheidung, die sich aus dem Gutachten direkt ergibt.
Du musst dich dem Arbeitsmarkt im Rahmen deines Restleistungsvermögens zur Verfügung stellen. Das Restleistungsvermögen stellt der Gutachter fest.
Anscheinend hat der Gutachter die orthopädischen Erkrankungen in den Vordergrund gestellt.
Für dich stellt sich die Frage was für ein Ziel du hast.
Beim Bezug des Arbeitslosengeldes I hast Du gewisse Pflichten, die Du einhalten musst. Da darf dir kein Fehler passieren. Näheres hierzu im Arbeitslosenforum.
Viele Grüße
Baden24
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Widerspruch gegen Amtsarztgutachten?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:12
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11
Archiv hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 16:11

Hallo,
es gibt die Möglichkeit bis zu 156 Wochen Krankengeld zu bekommen.
Des Weiteren würde ich Dir raten dich an das Forum:
www.sozial-krankenkasse-gesundheitsforum.de zu wenden.
Dort gibt es Spezialisten für dieses Gebiet.
Natürlich auch wegen dem negativen Gutachten des Amtsarztes.
Viele Grüße
Baden24

Hallo,

ich würde zudem versuchen, du bist ja im vdk, auch noch einen höheren GdB zu erwirken (ich weiß ja nicht wieviel % du hast).

2 Jahre krankgeschrieben, vielleicht solltest du dich 2 - 3 Wochen stationär aufnehmen lassen, dann hast du auch "frische" Unterlagen.

Wie sieht es mit einem Rentenantrag aus, die untersuchen einen auch nochmal, aber richtig.
Dies wären so meine spontanen Ideen.
Gruss und viel SfZ

Andre
Hallo zusammen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe gerade mit einer Juristin des VdK telefoniert. Die sagte mir, dass man gegen das Gutachten selbst keine Rechtsmittel einlegen kann, wohl aber gegen Bescheide, die aufgrund dieses Gutachtens ergehen. Das Eleganteste wäre, wenn mein Neurologe eine Art Gegengutachten erstellt, was man dann direkt parat hat, wenn es um irgendwlche Dinge im Zusammenhang damit geht.

Meinen KG-Anspruch habe ich aufgebraucht. Wenn ich jetzt wieder arbeiten gehen würde, müsste ich mindestens 1 Jahr ohne eine CKS-Krankschreibung sein, damit ich überhaupt wieder Anspruch habe. Ich schaffe das momentan aber nicht mal 1 Tag.

Mein GdB ist 50 unbefristet. Da denke ich mir, ich halte besser die Füße still. Nicht, dass die mir bei einer neuen Enstcheidung da wieder eine Befristung reinhauen.

Naja, und der Gang zum Rentenamt fällt halt schwer. Aber vielleicht macht es vor dem Hintergrund eines neuen (ranghöheren) Gutachtens Sinn, wenn ich diesen Weg einschlage.

Viele Grüße und eine möglichst schmerzfreie Zeit Euch allen.
Hallo,

ich habe für meinen chronischen Cluster 70 % und bin im Widerspruch.

Zudem möchte ich die Merkzeichen G und B.

Gruss und SfZ

Andre
Gesperrt