Nach einer langen Krankheit fällt die Rückkehr in den Job meist schwer. Eine Erleichterung bietet das Hamburger Modell. So funktioniert es.
Ein Stufenplan vom Arzt regelt, wie lange sie arbeiten können. Mit dem Hamburger Modell Schritt für Schritt zurück in den Job.
1. Anspruch auf die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell hat, wer mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt wegen derselben Krankheit ausgefallen ist. Es ist eine gesetzliche Leistung der Kranken-oder Rentenversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften.
2.Betroffene können sich an ihren Arzt wenden. Er kann einschätzen, ob die Maßnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist.Er erstellt dann einen Stufenplan. Hier sollte vermerkt sein, wie lange die Maßnahme dauert, wie viele Stunden pro Tag Sie arbeiten können und wie die Stundenzahl gesteigert wird. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden hier vermerkt.
3.Oftmals steigen Arbeitnehmer erst mit 2 Stunden täglich wieder ein. Auch freie Tage für Rehamaßnahmen können im Plan vermerkt werden.
3.Arbeitgeber und Krankenkasse müssen dem Plan zustimmen, damit er in Kraft treten kann. Seit 2004 regelt der § 84 des Sozialgesetzsbuches, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, eine Rückkehr in den Job zu realisieren.
4.Der Arzt muss sich mit dem Stufenplan nicht festlegen. Er kann ihn jederzeit dem Genesungsprozess anpassen. Geht es dem Patienten zum Beispiel wieder schlechter, kann die Arbeitszeit zurückgestuft werden.
5. Die Maßnahme gilt als gescheitert, wenn Arbeitnehmer an 7 Tagen aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen.
6.Während der Wiedereingliederung bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse bzw. Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Viele Grüsse und schmerzfreie Zeit
Baden24
Hamburger Modell-Stufenplan
Re: Hamburger Modell-Stufenplan
Danke für die hilfreichen Infos.Archiv hat geschrieben: ↑Mo 26. Mär 2018, 22:33 Nach einer langen Krankheit fällt die Rückkehr in den Job meist schwer. Eine Erleichterung bietet das Hamburger Modell. So funktioniert es.
Ein Stufenplan vom Arzt regelt, wie lange sie arbeiten können. Mit dem Hamburger Modell Schritt für Schritt zurück in den Job.
1. Anspruch auf die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell hat, wer mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt wegen derselben Krankheit ausgefallen ist. Es ist eine gesetzliche Leistung der Kranken-oder Rentenversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften.
2.Betroffene können sich an ihren Arzt wenden. Er kann einschätzen, ob die Maßnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist.Er erstellt dann einen Stufenplan. Hier sollte vermerkt sein, wie lange die Maßnahme dauert, wie viele Stunden pro Tag Sie arbeiten können und wie die Stundenzahl gesteigert wird. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden hier vermerkt.
3.Oftmals steigen Arbeitnehmer erst mit 2 Stunden täglich wieder ein. Auch freie Tage für Rehamaßnahmen können im Plan vermerkt werden.
3.Arbeitgeber und Krankenkasse müssen dem Plan zustimmen, damit er in Kraft treten kann. Seit 2004 regelt der § 84 des Sozialgesetzsbuches, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, eine Rückkehr in den Job zu realisieren.
4.Der Arzt muss sich mit dem Stufenplan nicht festlegen. Er kann ihn jederzeit dem Genesungsprozess anpassen. Geht es dem Patienten zum Beispiel wieder schlechter, kann die Arbeitszeit zurückgestuft werden.
5. Die Maßnahme gilt als gescheitert, wenn Arbeitnehmer an 7 Tagen aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen.
6.Während der Wiedereingliederung bekommt der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse bzw. Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Viele Grüsse und schmerzfreie Zeit
Baden24
Gruß und schmerzfreie Zeit