GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen

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GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen

Beitrag von Archiv »

Hallo, ihr Lieben,

Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.

Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.

Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.

Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.

Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen
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Archiv
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Re: GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen

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Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 18:07 Hallo, ihr Lieben,

Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.

Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.

Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.

Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.

Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen
Moin Giesela,
hab gerade deinen Beitrag gelesen.
Hinsichtlich der Akteneinsicht - das ist doch ansich Standard bei dem VdK - Anwalt!
Ohne geht ja gar nicht!!!!!!!!
Vielleicht sollte Dein Anwalt, je nach Dringlichkeit bei Dir, aber auch mal über ein " einstweilige Anordnung " beim Sozialgericht nachdenken.
Das kann hilfreich sein im Falle von Leistungsverweigerung der KK oder Rentenvers., oder Behandlungsverweisgerung durch KK bei entsprechenden Kliniken oder Medikamenten ( ich denke da an Sumatriptanversorgung ) !
Alles Gute

Burkhard
CSG - AP Bonn
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Re: GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 18:07 Hallo, ihr Lieben,

Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.

Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.

Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.

Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.

Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen
Hallo,

am Donnerstag war ich beim VdK wegen einer Beratung zur Rente und GbR.
Der stand der Dinge ist:
Also bei der Rente tut sich was. Die Rente hat Daten vom AA Oschatz angefordert, aber bis jetzt leider nichts erhalten.

Wegen dem GdB werden wir Klage einreichen. Dann haben wir 2 1/2 Jahre Zeit Fakten
und Argumente für die Verhandlung zusammeln.

Ich habe eine sehr gute Schmerztherautin, die mich seit 2000 mit meinen Kopfschmerzen betreut. Ich hatte am Freitag ein Termin bei ihr. Vor ihren Augen platzierte ich mehrere Ordner:

Weil ja die Befunde, die ich wegen des GdB eingereicht hatte, mangelhaft ausdrückten, was ein Cluster ist und was das für den Betroffenen psychiscch bedeutet, fast 30 Jahre auf eine richtige Diagnose zu warten und mal keinen Kopfschmerz zu haben, hatte ich ihr meine gesamte Krankengeschichte, mein Kopfschmerzbuch und die Unterlagen GdB und Rente, samt Widersprüchen kopiert und auf den Tisch gestellt mit der Bermerkung:”Bitte lesen Sie diese Akten durch, damit wir vor Gericht gut argumentieren können, was ein Cluster ist.”
Die hat vielleicht dumm geschaut. Dann habe ich ihr erklärt, dass ich als AP der CSG arbeiten will. Sie ist hell begeistert.
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Re: GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen

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Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 18:07 Hallo, ihr Lieben,

Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.

Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.

Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.

Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.

Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen
Hallo Gisela,
die Einstufung des Clusterkopfschmerzes hängt von verschiedenen Faktoren ab.Es hängt nicht von der Diagnose ab, sondern wie sich die Krankheit bei Dir auswirkt- Teilhabe am Leben-

Sehr hilfreich ist auch ein Bericht selbst zu erfassen, was es für dich bedeutet an Clusterkopfschmerzen erkrankt zu sein.Welche Defizite es bei Dir gibt.Wie Schlafmangel,Gedächtnisstörungen,Wortfindungsstörungen, seelische Belastung,
wie lange dauert die Episode, wie gut reagierst Du auf Medikamente, wie stark sind die Attacken ausgeprägt usw.
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Was sehr wichtig ist - ein Schmerztagebuch- zu führen.
Aussagefähige Befundberichte von Fachärzte(Neurologe/Schmerztherapeuten).
Bestehen noch weitere Erkrqankungen/Behinderungen.
Bei den Versorgungsämter sind die Clusterkopfschmerzen noch oft unbekannt.
Die Einstufung ist zusätzlich von Bundesland zu Bundesland noch unterschiedlich.

Solange die Krankheit in den Versorgungsmed.Grundsätze nicht aufgenommen wird, solange geht der Kampf weiter.
Unter Suchfunktion hier im Forum wirst Du viel über GdB finden.
Anscheinend wird es bei Dir auch einen steinigen Weg geben.
Ich wünsche Dir viel Kraft dafür.
Herzliche Grüsse
Baden24
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Re: GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 18:08
Archiv hat geschrieben: Mo 26. Mär 2018, 18:07 Hallo, ihr Lieben,

Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.

Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.

Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.

Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.

Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen
Hallo Gisela,
die Einstufung des Clusterkopfschmerzes hängt von verschiedenen Faktoren ab.Es hängt nicht von der Diagnose ab, sondern wie sich die Krankheit bei Dir auswirkt- Teilhabe am Leben-

Sehr hilfreich ist auch ein Bericht selbst zu erfassen, was es für dich bedeutet an Clusterkopfschmerzen erkrankt zu sein.Welche Defizite es bei Dir gibt.Wie Schlafmangel,Gedächtnisstörungen,Wortfindungsstörungen, seelische Belastung,
wie lange dauert die Episode, wie gut reagierst Du auf Medikamente, wie stark sind die Attacken ausgeprägt usw.
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Was sehr wichtig ist - ein Schmerztagebuch- zu führen.
Aussagefähige Befundberichte von Fachärzte(Neurologe/Schmerztherapeuten).
Bestehen noch weitere Erkrqankungen/Behinderungen.
Bei den Versorgungsämter sind die Clusterkopfschmerzen noch oft unbekannt.
Die Einstufung ist zusätzlich von Bundesland zu Bundesland noch unterschiedlich.

Solange die Krankheit in den Versorgungsmed.Grundsätze nicht aufgenommen wird, solange geht der Kampf weiter.
Unter Suchfunktion hier im Forum wirst Du viel über GdB finden.
Anscheinend wird es bei Dir auch einen steinigen Weg geben.
Ich wünsche Dir viel Kraft dafür.
Herzliche Grüsse
Baden24
Lieber Baden24,

meinen Widerspruch habe ich zusammen mit Jakob ausgearbeitet. Ich glaube da hat es an Argumenten nicht gefehlt. Die Versorgungsämter sind anscheinend nicht auf den neuesten Stand. Beim RV Bund hat das gleiche Schreiben abgewandelt in Bezug auf eine Rente geklappt. Die RV haben die Informationen zu meiner Akte vom Arbeitsamt angefordert. Das AA Oschatz hat nur bis jetzt nicht reagiert. Also weiter warten.
Wegen dem GdB habe ich über den VdK Klage eingereicht.
Danke für deine Information
Dir noch eine friedvolle Advents- und Weihnachtszeit ohne Schmerzen.
LG Gisela
Gesperrt