Hallo ralf,paul,Thore, ClaudiaArchiv hat geschrieben: ↑Sa 24. Mär 2018, 22:17Mir geht es ebenso, denn ich habe vor ein paar Monaten schon Verschlimmerung beantragt und noch keine Antwort erhalten. Ich bin es ja schon langsam gewohnt warten zu müssen, denn bei der Rente ist es ebenso. Die zweite Instanz läuft, es wird privat von uns finanziert, aber hören tut man vom Anwalt nie etwas. Am Dienstag haben wir mal angerufen, er war ausser Haus und baten um Rückruf, aber bis heute haben wir von ihm nichts gehört! So langsam fühle ich mich von Ämtern , Ärzten Anwallt.....vergackert!!!Archiv hat geschrieben: ↑Sa 24. Mär 2018, 22:16Also meine Vers_amt meint die behandelden Ärzte kennen sich mit meinen Erkrankunken und Störungen nicht aus.. und betohnen doch immer die Gesamtheit meiner Behinderung und das ja alles doch anderst Opjektiviert würde und erklärt gegen über dem Amt.. und ich deshalb nicht höher komme im GDB ich muss dir sagen, in teilen muss ich dem amt recht geben.Archiv hat geschrieben: ↑Sa 24. Mär 2018, 22:15 Hallo zusammen
Ich hatte vor Monaten schon einmal geschrieben wegen Antrag auf Verschlimmerung GdB. Mir wurden darauf 50% eingeräumt (diverse Körperleiden , Depresionen , es wurde aber immer noch Migräne mit genannt). Was mir persönlich recht wenig war. Hatte dann mit Herrn Terhaag gemailt und auch Telefoniert. Ihm sei hier auch noch mein Dank auszusprechen für seine Beratung und mithilfe.Er war auch der auffassung das wir Clusterköpfe einen höheren anspuch auf GdB hätten. Ich habe dann Wiederspruch bei meinem Versorgungsamt gestellt mit zusätzlichen Unterlagen von Herrn Terhaag was den Clusterkopfschmerz betrifft. Habe jetzt am Monteig meinen neuen Bescheid bekommen mit 80%.
Ich kann nur jedem empfehlen der auch einen Antrag beim Versorgungsamt eingereicht hat und mit recht wenigen % abgespeist wird. Sich die mühe zu machen und Wiederspruch einzulegen Auch würde ich den Kontakt mit Herrn Terhaag suchen und gemeinsam den Wiederspruch zu stellen.
Es gibt immer noch genügend Versorgungsämter die sich mit Clusterkopfschmerz nicht auskennen.
SfZ
Ralf
ich hab jetzt zb einen neunen Neuro, ich berichtete davon.. wenn ich die sachlichen .inhaltlichen .und formelen fehler rot ansteichen würde im AB bliebe wenig Übrig wenn ich mir dan noch Anmasen würde fachliche Dingen die wieder die logig sind anzumerkeln. wäre alles rot. Ich weis nicht wie der Arzt dann in z.B einen Prozes darsteht wenn Kläger(ich) und Beklakte(amt) auf den gleichen ESEL reiten.
von dahehr muss man nicht immer alles auf Ämter und Behörden schieben.
sfz thore
Das schlimme ist, dass man sie braucht und auf sie angewiessen ist
SfZ Claudia
Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello