Antrag auf Verschlechterung "GdB"

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Antrag auf Verschlechterung "GdB"

Beitrag von Archiv »

Hallo zusammen
Wir hatten heute an der Dienststelle eine "Vollversammlung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung". Dort war auch ein Vertreter des Amt für Versorgung und Soziales in Gießen. Ich habe zur Zeit einen GdB von 30% (zur Antragszeit in 2004 nannten sie es noch Migräne ) und Gleichstellung auf 50% GdB. Nun wollte ich einen Antag auf Verschlechterung stellen und fragte den Arzt des Versorgungsamtes nach der Berechnung bzw. der Einstufung des Clusterkopfschmerz. Dieser gab auch ganz schnell die Antwort " Es wäre weniger % und nicht so schlimm anzusiedeln wie Migräne"
Ich dachte ich wäre im falschen Film. Auf mehrmalige Nachfrage sagte er dann so beiläufig es würde ja nicht auf die Krankheit ankommen sondern auf die dauerhaften schädigungen die diese Krankheit verursacht.
Jetzt weiß ich nicht mehr so ganz was ich machen soll -
Antrg auf Verschlechterung stellen oder alles so stehen lassen wie es war bzw. ist???
Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Versorgungsamt wegen GdB

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alfswelt
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Re: Antrag auf Verschlechterung "GdB"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 21:41 Hallo zusammen
Wir hatten heute an der Dienststelle eine "Vollversammlung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung". Dort war auch ein Vertreter des Amt für Versorgung und Soziales in Gießen. Ich habe zur Zeit einen GdB von 30% (zur Antragszeit in 2004 nannten sie es noch Migräne ) und Gleichstellung auf 50% GdB. Nun wollte ich einen Antag auf Verschlechterung stellen und fragte den Arzt des Versorgungsamtes nach der Berechnung bzw. der Einstufung des Clusterkopfschmerz. Dieser gab auch ganz schnell die Antwort " Es wäre weniger % und nicht so schlimm anzusiedeln wie Migräne"
Ich dachte ich wäre im falschen Film. Auf mehrmalige Nachfrage sagte er dann so beiläufig es würde ja nicht auf die Krankheit ankommen sondern auf die dauerhaften schädigungen die diese Krankheit verursacht.
Jetzt weiß ich nicht mehr so ganz was ich machen soll -
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alfswelt
Hallo Ralf,

die Aussage des Mediziners ist so zu sehen, dass immer bei der Festsstellung eines Grades der Behinderung, das Zusammenspiel (mehrerer Erkrankungen) und die dadurch entstehende Einschränkung der Teilhabe am Leben einen Einfluss auf die Höhe des GdB hat.

Der Medizinmann hat aber offenkundig keine Ahnung vom Clusterkopfschmerz. Denn dieser ist deutlich stärker einschränkend als die Migräne, was der CSG e.V. auch als schriftliche Stellungnahme des Budessozialministeriums vorliegt.

Die Erfahrung zewigt, dass beim Clusterkopfschmerz - ohne Begleiterkrankungen - durchaus Grade der Behinderung von 60 - 100 möglich sind (was natürlich auch an der Ausprägung des Clusterkopfschmerzes liegt: chronisch oder episodisch; episodisch mit wenigen Monaten oder mit mehreren Jahren Remissionszeiten; usw.).

Du solltest auf jeden Fall einen Änderungsantrag stellen und wenn dieser unzureichend beschieden wird, Widerspruch einlegen.

Beim Widerspruchsverfahren hält die CSG e.V. für CSG-Mitglieder eine vielfach erfolgreiche Vorformulierung bereit. - Also: es lohnt sich, Mitglied in der CSG e.V. zu sein....
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Re: Antrag auf Verschlechterung "GdB"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 21:41
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 21:41 Hallo zusammen
Wir hatten heute an der Dienststelle eine "Vollversammlung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung". Dort war auch ein Vertreter des Amt für Versorgung und Soziales in Gießen. Ich habe zur Zeit einen GdB von 30% (zur Antragszeit in 2004 nannten sie es noch Migräne ) und Gleichstellung auf 50% GdB. Nun wollte ich einen Antag auf Verschlechterung stellen und fragte den Arzt des Versorgungsamtes nach der Berechnung bzw. der Einstufung des Clusterkopfschmerz. Dieser gab auch ganz schnell die Antwort " Es wäre weniger % und nicht so schlimm anzusiedeln wie Migräne"
Ich dachte ich wäre im falschen Film. Auf mehrmalige Nachfrage sagte er dann so beiläufig es würde ja nicht auf die Krankheit ankommen sondern auf die dauerhaften schädigungen die diese Krankheit verursacht.
Jetzt weiß ich nicht mehr so ganz was ich machen soll -
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Hallo Ralf,

die Aussage des Mediziners ist so zu sehen, dass immer bei der Festsstellung eines Grades der Behinderung, das Zusammenspiel (mehrerer Erkrankungen) und die dadurch entstehende Einschränkung der Teilhabe am Leben einen Einfluss auf die Höhe des GdB hat.

Der Medizinmann hat aber offenkundig keine Ahnung vom Clusterkopfschmerz. Denn dieser ist deutlich stärker einschränkend als die Migräne, was der CSG e.V. auch als schriftliche Stellungnahme des Budessozialministeriums vorliegt.

Die Erfahrung zewigt, dass beim Clusterkopfschmerz - ohne Begleiterkrankungen - durchaus Grade der Behinderung von 60 - 100 möglich sind (was natürlich auch an der Ausprägung des Clusterkopfschmerzes liegt: chronisch oder episodisch; episodisch mit wenigen Monaten oder mit mehreren Jahren Remissionszeiten; usw.).

Du solltest auf jeden Fall einen Änderungsantrag stellen und wenn dieser unzureichend beschieden wird, Widerspruch einlegen.

Beim Widerspruchsverfahren hält die CSG e.V. für CSG-Mitglieder eine vielfach erfolgreiche Vorformulierung bereit. - Also: es lohnt sich, Mitglied in der CSG e.V. zu sein....
Hallo,

bei mir wurde dieses Jahr der GdB von 40 auf 60 % angehoben. Mein CK ist chronisch und es wurden, allein für den CK 60 % gegeben. Zusätzlich 20 % für Rückenleiden und 10 % Bluthochdruck, was aber wohl kaum oder nicht in die Bewertung eingeflossen ist.
Gesamt GdB 60 %. Ich werde, leider habe habe ich zur Zeit andere Sachen um die Ohren nächstes Jahr wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen um noch höher zu kommen da ich fast tägliche Attacken habe.
Im weiteren habe ich einen Rentenantrag gestellt, war beim Gutachter, dieser hat mir gesagt dass er "grünes Licht" gibt. Also der Rentenkasse das so schreibt dass ich mir keine Sorgen machen brauche, ich hätte ja mittlerweile alles durchgemacht, dass waren seine Worte. Endlich mal ein Mediziner der weiß was die Krankheit bedeutet und was sie für Auswirkungen auf den Alltag hat.
Ich muss dazu sagen, dass ich ohne die CSG in der ich Mitglied bin nicht so weit wäre, da ich all die Möglichkeiten erst in der Gruppe hier erfahren habe. Auch dass habe ich schon einmal gesagt hat mir bei dem Rentenantrag ein ganz netter Mensch aus dem Süddeutschen Raum, auch Mitglied hier in der CSG bei der ganzen Sache geholfen und mich mit vielen Informationen versorgt, an die man so nicht so einfach kommt. Vielen Dank noch einmal dafür.
DIR viel Erfolg bei deinem Antrag


Andre
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Re: Antrag auf Verschlechterung "GdB"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 21:41
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 21:41
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 21:41 Hallo zusammen
Wir hatten heute an der Dienststelle eine "Vollversammlung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung". Dort war auch ein Vertreter des Amt für Versorgung und Soziales in Gießen. Ich habe zur Zeit einen GdB von 30% (zur Antragszeit in 2004 nannten sie es noch Migräne ) und Gleichstellung auf 50% GdB. Nun wollte ich einen Antag auf Verschlechterung stellen und fragte den Arzt des Versorgungsamtes nach der Berechnung bzw. der Einstufung des Clusterkopfschmerz. Dieser gab auch ganz schnell die Antwort " Es wäre weniger % und nicht so schlimm anzusiedeln wie Migräne"
Ich dachte ich wäre im falschen Film. Auf mehrmalige Nachfrage sagte er dann so beiläufig es würde ja nicht auf die Krankheit ankommen sondern auf die dauerhaften schädigungen die diese Krankheit verursacht.
Jetzt weiß ich nicht mehr so ganz was ich machen soll -
Antrg auf Verschlechterung stellen oder alles so stehen lassen wie es war bzw. ist???
Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Versorgungsamt wegen GdB

Schmerzfreie Tage
alfswelt
Hallo Ralf,

die Aussage des Mediziners ist so zu sehen, dass immer bei der Festsstellung eines Grades der Behinderung, das Zusammenspiel (mehrerer Erkrankungen) und die dadurch entstehende Einschränkung der Teilhabe am Leben einen Einfluss auf die Höhe des GdB hat.

Der Medizinmann hat aber offenkundig keine Ahnung vom Clusterkopfschmerz. Denn dieser ist deutlich stärker einschränkend als die Migräne, was der CSG e.V. auch als schriftliche Stellungnahme des Budessozialministeriums vorliegt.

Die Erfahrung zewigt, dass beim Clusterkopfschmerz - ohne Begleiterkrankungen - durchaus Grade der Behinderung von 60 - 100 möglich sind (was natürlich auch an der Ausprägung des Clusterkopfschmerzes liegt: chronisch oder episodisch; episodisch mit wenigen Monaten oder mit mehreren Jahren Remissionszeiten; usw.).

Du solltest auf jeden Fall einen Änderungsantrag stellen und wenn dieser unzureichend beschieden wird, Widerspruch einlegen.

Beim Widerspruchsverfahren hält die CSG e.V. für CSG-Mitglieder eine vielfach erfolgreiche Vorformulierung bereit. - Also: es lohnt sich, Mitglied in der CSG e.V. zu sein....
Hallo,

bei mir wurde dieses Jahr der GdB von 40 auf 60 % angehoben. Mein CK ist chronisch und es wurden, allein für den CK 60 % gegeben. Zusätzlich 20 % für Rückenleiden und 10 % Bluthochdruck, was aber wohl kaum oder nicht in die Bewertung eingeflossen ist.
Gesamt GdB 60 %. Ich werde, leider habe habe ich zur Zeit andere Sachen um die Ohren nächstes Jahr wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen um noch höher zu kommen da ich fast tägliche Attacken habe.
Im weiteren habe ich einen Rentenantrag gestellt, war beim Gutachter, dieser hat mir gesagt dass er "grünes Licht" gibt. Also der Rentenkasse das so schreibt dass ich mir keine Sorgen machen brauche, ich hätte ja mittlerweile alles durchgemacht, dass waren seine Worte. Endlich mal ein Mediziner der weiß was die Krankheit bedeutet und was sie für Auswirkungen auf den Alltag hat.
Ich muss dazu sagen, dass ich ohne die CSG in der ich Mitglied bin nicht so weit wäre, da ich all die Möglichkeiten erst in der Gruppe hier erfahren habe. Auch dass habe ich schon einmal gesagt hat mir bei dem Rentenantrag ein ganz netter Mensch aus dem Süddeutschen Raum, auch Mitglied hier in der CSG bei der ganzen Sache geholfen und mich mit vielen Informationen versorgt, an die man so nicht so einfach kommt. Vielen Dank noch einmal dafür.
DIR viel Erfolg bei deinem Antrag


Andre
Hallo Ralf,
bei vielen Versorgungsämter ist der Clusterkopfschmerz unbekannt. Es ist ja bei Dir ersichtlich, dass der Arzt es mit der Migräne vergleicht.
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Was auch zu empfehlen ist das Schmerztagebuch zu führen.
Für einen Verschlimmerungsantrag benötigst Du aussagefähige Facharztberichte.
Solange die Clusterkopfschmerzen nicht in die Versorgungsmed. Grundsätze aufgenommen werden, solange gibt es einen Kampf mit den Versorgungsämter um die richtige Einstufung zu erhalten.
Deshalb denke ich immer wieder nur ein starker Bundesverband wie die CSG kann versuchen dass die Krankheit endlich aufgenommen wird.
Viele Grüsse
Baden24
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