Heute erhielt ich die neue Ausgabe der "KopfschmerzNews", deren Herausgeber unser Schirmherr und Ehrenmitglied Prof. Diener ist.
Unter der Themenüberschrift "Clusterkopfschmerz" befasst sich ein Artikel mit einer Arbeit, in der über 1500 Veröffentlichungen zu den Wirksamkeiten verschiedener Medikamente in der Prophylaxe und der Akuttherapie untersucht wurden.
Am Ende dieses Beitrags kommt der Autor zu der Feststellung:
Möglicherweise profitieren Clusterkopfschmerzpatienten mehr vom Aufbau von Kompetenzzentren, die in jeder Region in akzeptabler Entfernung für die Patienten ein Zentrum vorhalten, in dem die behandelnden Ärzte tatsächlich Erfahrung in der Betreuung von mindestens 100 Clusterpatienten im Laufe eine Jahres haben. Auch hierzu wäre eine entsprechende Förderung notwendig, da die Clusterkopfschmerzpatienten unter dem derzeitigen Vergütungsbedingen des Gesundheitssystems und den Limitationen der Verordnung wirksamer Therapien tatsächlich eine Problemgruppe unter den Kopfschmerzpatienten darstellen. Solche Zentren können dann künftig auch in der Lage sein, die erforderlichen randomisierten Studien an entsprechenden Patientenzahlen zu bewältigen.
Ich finde dies eine sehr schöne, lobende Anerkennung der von der CSG e. V. initiierten Einrichtung der Clusterkopfschmerz Kompetenzzentren (Clusterkopfschmerz-Competece-Center - CCC), die inzwischen in (von Nord nach Süd) Kiel, Bochum, Jena und Freiburg etabliert sind. Weitere sind derzeit in Planung.
Die Kriterien, unter denen eine Institution von der CSG e. V. als Kompetenzzentrum anerkannt werden kann, sind:
1. Zeitnahe Terminvergabe – die anfragenden Clusterkopfschmerz-Patienten erhalten einen Untersuchungstermin innerhalb weniger Tage bis zu maximal einer Woche zugewiesen
2. Kein Zeitdruck bei der Untersuchung – der Untersuchungstermin darf nicht unter Zeitdruck des Arztes stehen. Der Untersuchende muss alle erforderlichen Untersuchungen und Befragungen in einer ruhigen und freundlichen Umgebung ohne Hektik und Zeitdruck und idealerweise auch ohne Unterbrechungen durch Mitarbeiter oder Telefon durchführen
3. Erforderliche apparativer Untersuchungen werden am selben Tag möglichst im eigenen Haus durchgeführt
4. Die Therapie wird anhand der anerkannten Leitlinien durchgeführt
5. Gegebenenfalls werden weitere Therapieversuche gestartet
6. Eventuell werden auch physische Therapieansätze in Betracht gezogen
7. Der Leiter des CCC oder ein von diesem Beauftragter steht den niedergelassenen Kollegen, die die weitere Versorgung des Patienten übernehmen, als Ansprechpartner mit Hilfs- und Beratungsangeboten zur Verfügung
8. Der Patient erhält einen Arztbrief für den weiterbehandelnden niedergelassenen Kollegen in dem u. a. folgende Aussagen gemacht werden
a. Diagnose und Therapieempfehlung
b. Hinweise zur Abrechnung der Therapiekosten, ohne Budgetverletzung zu befürchten zu müssen (bspw. Triptane) und zuzahlungsfreie oder zuzahlungsarme Therapiemöglichkeiten aufzeigen (Bsp.: Relpax Tbl. [nicht Schmelztablette!!] statt Naramig-Tablette in der Kurzzeitprophylaxe)
c. Angebot zur Rückfrage (gem. Punkt 4. und 7.)
d. Empfehlung an den Pat., sich der CSG e. V. anzuschließen
9. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der CSG e. V., die sich wie folgt darstellen lässt
a. Für Rückfragen der CSG e. V. erreichbar und schnell in der Beantwortung
b. Bereitschaft, in der Region des CCC stattfindende Veranstaltungen zum Thema (Cluster-)Kopfschmerz durch Mitarbeiter des CCC aktiv zu unterstützen (z. B. durch Referate oder Diskussionen)
In dem KopfschmerzNews Artikel wird auch die Problematik angesprochen, die uns namentlich im Bereich der KVWL aufgestoßen ist, dass Patienten vom Hausarzt erst zu einem niedergelassenen Neurologen und erst dann und von diesem an eine geeignetes Krankenhaus weiterüberwiesen werden darf. Grundlage für einen alternativen Weg bietet der §116 b SGB V. Hierzu steht der CSG-Vorstand bereits seit geraumer Zeit mit den entsprechenden Entscheidungsträögern in Kontakt, um in diesen Paragrafen auch die trigemino-autonemen Kopfschmerzerkrankungen (zu denen bekanntlich auch der Clusterkopfschmerz gehört) aufnehmen zu lassen.
In diesem Zusammenhang arbeiten dabei an unserer Seite u. a. der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Wolfgang Zöller, MdB und die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Fr. Prof. Rita Süßmuth, mit der ich vor zwei Wochen die Ehre hatte, ein persönliches Gespräch führen zu können.
Ich bin Guter Dinge, dass hier Einiges auf den Weg gebracht wurde, was den CKS-Patienten letztlich zugute kommen wird.
KopfschmerzNews 4-2010
Re: KopfschmerzNews 4-2010
Der Beitrag in den Kopfschmerz News zeigt einmal mehr, dass wir schon seit langem auf dem richtigen Weg sind. Es ist erfreulich, dass wir aus Essen nun auch die Unterstützung erhalten. Dies ist umso hilfreicher, da ja die KVén sich dagegen wehren. Zur Erinnerung sei hier der § 116b des SGB angeführt. Ich bin zur Zeit bemüht in Sigmaringen ein solches CCC für den Bereich Oberschwaben zu bekommen. Werde bei den Gesprächen diesen Bericht einbringen.Archiv hat geschrieben: ↑So 18. Mär 2018, 13:45 Heute erhielt ich die neue Ausgabe der "KopfschmerzNews", deren Herausgeber unser Schirmherr und Ehrenmitglied Prof. Diener ist.
Unter der Themenüberschrift "Clusterkopfschmerz" befasst sich ein Artikel mit einer Arbeit, in der über 1500 Veröffentlichungen zu den Wirksamkeiten verschiedener Medikamente in der Prophylaxe und der Akuttherapie untersucht wurden.
Am Ende dieses Beitrags kommt der Autor zu der Feststellung:
Möglicherweise profitieren Clusterkopfschmerzpatienten mehr vom Aufbau von Kompetenzzentren, die in jeder Region in akzeptabler Entfernung für die Patienten ein Zentrum vorhalten, in dem die behandelnden Ärzte tatsächlich Erfahrung in der Betreuung von mindestens 100 Clusterpatienten im Laufe eine Jahres haben. Auch hierzu wäre eine entsprechende Förderung notwendig, da die Clusterkopfschmerzpatienten unter dem derzeitigen Vergütungsbedingen des Gesundheitssystems und den Limitationen der Verordnung wirksamer Therapien tatsächlich eine Problemgruppe unter den Kopfschmerzpatienten darstellen. Solche Zentren können dann künftig auch in der Lage sein, die erforderlichen randomisierten Studien an entsprechenden Patientenzahlen zu bewältigen.
Ich finde dies eine sehr schöne, lobende Anerkennung der von der CSG e. V. initiierten Einrichtung der Clusterkopfschmerz Kompetenzzentren (Clusterkopfschmerz-Competece-Center - CCC), die inzwischen in (von Nord nach Süd) Kiel, Bochum, Jena und Freiburg etabliert sind. Weitere sind derzeit in Planung.
Die Kriterien, unter denen eine Institution von der CSG e. V. als Kompetenzzentrum anerkannt werden kann, sind:
1. Zeitnahe Terminvergabe – die anfragenden Clusterkopfschmerz-Patienten erhalten einen Untersuchungstermin innerhalb weniger Tage bis zu maximal einer Woche zugewiesen
2. Kein Zeitdruck bei der Untersuchung – der Untersuchungstermin darf nicht unter Zeitdruck des Arztes stehen. Der Untersuchende muss alle erforderlichen Untersuchungen und Befragungen in einer ruhigen und freundlichen Umgebung ohne Hektik und Zeitdruck und idealerweise auch ohne Unterbrechungen durch Mitarbeiter oder Telefon durchführen
3. Erforderliche apparativer Untersuchungen werden am selben Tag möglichst im eigenen Haus durchgeführt
4. Die Therapie wird anhand der anerkannten Leitlinien durchgeführt
5. Gegebenenfalls werden weitere Therapieversuche gestartet
6. Eventuell werden auch physische Therapieansätze in Betracht gezogen
7. Der Leiter des CCC oder ein von diesem Beauftragter steht den niedergelassenen Kollegen, die die weitere Versorgung des Patienten übernehmen, als Ansprechpartner mit Hilfs- und Beratungsangeboten zur Verfügung
8. Der Patient erhält einen Arztbrief für den weiterbehandelnden niedergelassenen Kollegen in dem u. a. folgende Aussagen gemacht werden
a. Diagnose und Therapieempfehlung
b. Hinweise zur Abrechnung der Therapiekosten, ohne Budgetverletzung zu befürchten zu müssen (bspw. Triptane) und zuzahlungsfreie oder zuzahlungsarme Therapiemöglichkeiten aufzeigen (Bsp.: Relpax Tbl. [nicht Schmelztablette!!] statt Naramig-Tablette in der Kurzzeitprophylaxe)
c. Angebot zur Rückfrage (gem. Punkt 4. und 7.)
d. Empfehlung an den Pat., sich der CSG e. V. anzuschließen
9. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der CSG e. V., die sich wie folgt darstellen lässt
a. Für Rückfragen der CSG e. V. erreichbar und schnell in der Beantwortung
b. Bereitschaft, in der Region des CCC stattfindende Veranstaltungen zum Thema (Cluster-)Kopfschmerz durch Mitarbeiter des CCC aktiv zu unterstützen (z. B. durch Referate oder Diskussionen)
In dem KopfschmerzNews Artikel wird auch die Problematik angesprochen, die uns namentlich im Bereich der KVWL aufgestoßen ist, dass Patienten vom Hausarzt erst zu einem niedergelassenen Neurologen und erst dann und von diesem an eine geeignetes Krankenhaus weiterüberwiesen werden darf. Grundlage für einen alternativen Weg bietet der §116 b SGB V. Hierzu steht der CSG-Vorstand bereits seit geraumer Zeit mit den entsprechenden Entscheidungsträögern in Kontakt, um in diesen Paragrafen auch die trigemino-autonemen Kopfschmerzerkrankungen (zu denen bekanntlich auch der Clusterkopfschmerz gehört) aufnehmen zu lassen.
In diesem Zusammenhang arbeiten dabei an unserer Seite u. a. der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Wolfgang Zöller, MdB und die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Fr. Prof. Rita Süßmuth, mit der ich vor zwei Wochen die Ehre hatte, ein persönliches Gespräch führen zu können.
Ich bin Guter Dinge, dass hier Einiges auf den Weg gebracht wurde, was den CKS-Patienten letztlich zugute kommen wird.
Gruß
Hans Sig