Hallo Freunde des Clusters,
in den letzten Tagen und Wochen haben hier ja nun so einige Infos und Halbwahrheiten zum Thema "Neue Zuzahlungen" und "Imigran verweigert" die Runde gemacht und ich möchte jetzt mal versuchen, ein wenig Klarheit da hinein zu bringen.
1. Es gibt ein Gesetz, in dem geregelt ist, dass für Medikamente der selben Wirkstoffgruppe (e. g. "Triptane") ein Höchstbetrag festgeschrieben wird, der von den Kassen zu erstatten ist. Wer jetzt nur diesen Teil des Gesetzes kennt, der wird (als KK-Mitarbeiter) die besagten 30-35 EURO für eine Packung Imigran inject vom Patienten einfordern.
Aber!!!!!
2. Heißt es in dem selben Paragrafen:
"... unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die nach Satz 2 Nr. 2 und 3 gebildeten Gruppen müssen gewährleisten, daß Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen...."
Da wir alle wissen, dass eine Imigran-Tablette für uns de facto unwirksam ist und wir die schnellwirkende Darreichungsform benötigen, also die mit der schnelleren Bioverfügbarkeit, wird in diesem ersten Teilsatz bereits klargestellt, dass die Anwendung dieses Gesetzestextes auf Clusterkopfschmerz falsch ist.
Weiter heißt es dort, dass die "Therpaiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden" dürfen.
Mit dieser Argumentation sollte jeder KK-Mitarbeiter überzeugt werden, die Kostenerstattung wie bisher zu regeln.
Für die CSG-Mitglieder hält die Bundesgeschäftsstelle einen Musterbrief bereit, der dort angefordert werden kann und mit dem dem KK-Beschäftigten die Sachlage erklärt wird.
Allen mitgliedern der CSG e. V. geht mit der nächsten Mitgliederzeitung auch noch eine weitergehende Info zu dieser Thematik zu.
Jakob
Festbetragsregelung
Re: Festbetragsregelung
danke für diese wichtigen informationen in verständlicher formArchiv hat geschrieben: ↑Sa 17. Mär 2018, 16:22 Hallo Freunde des Clusters,
in den letzten Tagen und Wochen haben hier ja nun so einige Infos und Halbwahrheiten zum Thema "Neue Zuzahlungen" und "Imigran verweigert" die Runde gemacht und ich möchte jetzt mal versuchen, ein wenig Klarheit da hinein zu bringen.
1. Es gibt ein Gesetz, in dem geregelt ist, dass für Medikamente der selben Wirkstoffgruppe (e. g. "Triptane") ein Höchstbetrag festgeschrieben wird, der von den Kassen zu erstatten ist. Wer jetzt nur diesen Teil des Gesetzes kennt, der wird (als KK-Mitarbeiter) die besagten 30-35 EURO für eine Packung Imigran inject vom Patienten einfordern.
Aber!!!!!
2. Heißt es in dem selben Paragrafen:
"... unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die nach Satz 2 Nr. 2 und 3 gebildeten Gruppen müssen gewährleisten, daß Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen...."
Da wir alle wissen, dass eine Imigran-Tablette für uns de facto unwirksam ist und wir die schnellwirkende Darreichungsform benötigen, also die mit der schnelleren Bioverfügbarkeit, wird in diesem ersten Teilsatz bereits klargestellt, dass die Anwendung dieses Gesetzestextes auf Clusterkopfschmerz falsch ist.
Weiter heißt es dort, dass die "Therpaiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden" dürfen.
Mit dieser Argumentation sollte jeder KK-Mitarbeiter überzeugt werden, die Kostenerstattung wie bisher zu regeln.
Für die CSG-Mitglieder hält die Bundesgeschäftsstelle einen Musterbrief bereit, der dort angefordert werden kann und mit dem dem KK-Beschäftigten die Sachlage erklärt wird.
Allen mitgliedern der CSG e. V. geht mit der nächsten Mitgliederzeitung auch noch eine weitergehende Info zu dieser Thematik zu.
Jakob
Re: Festbetragsregelung
Ich möchte es mal ganz deutlich sagen: es gibt nur ein einziges zugelassenes (!) Medikament für die Kupierung der CKS-Attacken: das ist Imigran injectArchiv hat geschrieben: ↑Sa 17. Mär 2018, 16:22 Hallo Freunde des Clusters,
in den letzten Tagen und Wochen haben hier ja nun so einige Infos und Halbwahrheiten zum Thema "Neue Zuzahlungen" und "Imigran verweigert" die Runde gemacht und ich möchte jetzt mal versuchen, ein wenig Klarheit da hinein zu bringen.
1. Es gibt ein Gesetz, in dem geregelt ist, dass für Medikamente der selben Wirkstoffgruppe (e. g. "Triptane") ein Höchstbetrag festgeschrieben wird, der von den Kassen zu erstatten ist. Wer jetzt nur diesen Teil des Gesetzes kennt, der wird (als KK-Mitarbeiter) die besagten 30-35 EURO für eine Packung Imigran inject vom Patienten einfordern.
Aber!!!!!
2. Heißt es in dem selben Paragrafen:
"... unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die nach Satz 2 Nr. 2 und 3 gebildeten Gruppen müssen gewährleisten, daß Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen...."
Da wir alle wissen, dass eine Imigran-Tablette für uns de facto unwirksam ist und wir die schnellwirkende Darreichungsform benötigen, also die mit der schnelleren Bioverfügbarkeit, wird in diesem ersten Teilsatz bereits klargestellt, dass die Anwendung dieses Gesetzestextes auf Clusterkopfschmerz falsch ist.
Weiter heißt es dort, dass die "Therpaiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden" dürfen.
Mit dieser Argumentation sollte jeder KK-Mitarbeiter überzeugt werden, die Kostenerstattung wie bisher zu regeln.
Für die CSG-Mitglieder hält die Bundesgeschäftsstelle einen Musterbrief bereit, der dort angefordert werden kann und mit dem dem KK-Beschäftigten die Sachlage erklärt wird.
Allen mitgliedern der CSG e. V. geht mit der nächsten Mitgliederzeitung auch noch eine weitergehende Info zu dieser Thematik zu.
Jakob
Mir ist überhaupt nicht klar, wie ein Apotheker (oder Mediziner, oder KK-Angestellter) auf die Idee kommen kann, daß da die Festbetragsregelung angewendet werden sollte und dabei offenbar auf die Sumatriptan Tabletten referiert wird (ich frage mich dann schon mal, wo diese Leute eigentlich studiert haben).
Ich kenne einen Mediziner mit CKS, der löst sich Sumatriptantabletten auf und spritzt sich die Brühe dann selbst. Das ist deutlich billiger, meint er, denn er bekommt aus einer Tablette etwa 12-14 Spritzen.
Diese Verfahrensweise ist nicht (!) zur Nachahmung empfohlen.
Ob diese Apotheker wohl wollen, daß die Patienten zu solchen Methoden greifen?
Ich wundere mich auch sehr, daß diese Leute es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, daß CKS-Patienten Höllenschmerzen aushalten müssen, wenn die keine geeigneten Medikamente bekommen.
Ich halte es für grob unethisch, wenn Sumatriptan verweigert wird.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Re: Festbetragsregelung
Lieber Harald,Archiv hat geschrieben: ↑Sa 17. Mär 2018, 16:22Ich möchte es mal ganz deutlich sagen: es gibt nur ein einziges zugelassenes (!) Medikament für die Kupierung der CKS-Attacken: das ist Imigran injectArchiv hat geschrieben: ↑Sa 17. Mär 2018, 16:22 Hallo Freunde des Clusters,
in den letzten Tagen und Wochen haben hier ja nun so einige Infos und Halbwahrheiten zum Thema "Neue Zuzahlungen" und "Imigran verweigert" die Runde gemacht und ich möchte jetzt mal versuchen, ein wenig Klarheit da hinein zu bringen.
1. Es gibt ein Gesetz, in dem geregelt ist, dass für Medikamente der selben Wirkstoffgruppe (e. g. "Triptane") ein Höchstbetrag festgeschrieben wird, der von den Kassen zu erstatten ist. Wer jetzt nur diesen Teil des Gesetzes kennt, der wird (als KK-Mitarbeiter) die besagten 30-35 EURO für eine Packung Imigran inject vom Patienten einfordern.
Aber!!!!!
2. Heißt es in dem selben Paragrafen:
"... unterschiedliche Bioverfügbarkeiten wirkstoffgleicher Arzneimittel sind zu berücksichtigen, sofern sie für die Therapie bedeutsam sind. Die nach Satz 2 Nr. 2 und 3 gebildeten Gruppen müssen gewährleisten, daß Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen...."
Da wir alle wissen, dass eine Imigran-Tablette für uns de facto unwirksam ist und wir die schnellwirkende Darreichungsform benötigen, also die mit der schnelleren Bioverfügbarkeit, wird in diesem ersten Teilsatz bereits klargestellt, dass die Anwendung dieses Gesetzestextes auf Clusterkopfschmerz falsch ist.
Weiter heißt es dort, dass die "Therpaiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden" dürfen.
Mit dieser Argumentation sollte jeder KK-Mitarbeiter überzeugt werden, die Kostenerstattung wie bisher zu regeln.
Für die CSG-Mitglieder hält die Bundesgeschäftsstelle einen Musterbrief bereit, der dort angefordert werden kann und mit dem dem KK-Beschäftigten die Sachlage erklärt wird.
Allen mitgliedern der CSG e. V. geht mit der nächsten Mitgliederzeitung auch noch eine weitergehende Info zu dieser Thematik zu.
Jakob
Mir ist überhaupt nicht klar, wie ein Apotheker (oder Mediziner, oder KK-Angestellter) auf die Idee kommen kann, daß da die Festbetragsregelung angewendet werden sollte und dabei offenbar auf die Sumatriptan Tabletten referiert wird (ich frage mich dann schon mal, wo diese Leute eigentlich studiert haben).
Ich kenne einen Mediziner mit CKS, der löst sich Sumatriptantabletten auf und spritzt sich die Brühe dann selbst. Das ist deutlich billiger, meint er, denn er bekommt aus einer Tablette etwa 12-14 Spritzen.
Diese Verfahrensweise ist nicht (!) zur Nachahmung empfohlen.
Ob diese Apotheker wohl wollen, daß die Patienten zu solchen Methoden greifen?
Ich wundere mich auch sehr, daß diese Leute es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, daß CKS-Patienten Höllenschmerzen aushalten müssen, wenn die keine geeigneten Medikamente bekommen.
Ich halte es für grob unethisch, wenn Sumatriptan verweigert wird.
Gruß und schmerzfreie Zeit
ich wundere mich, daß Du Dich wunderst!
Wissen wir doch beide, daß die Menschen, die das mit ihrem Gewissen vereinbaren können, keine CKS - Patienten sind!
Wenn Du heut zu Tage nicht kämpfst, dann wirst Du in diesem Sozialstaat an die Wand gedrückt!
Aber ansonsten bin ich völlig Deiner Meinung
Schmerzfreie Zeit
Burkhard
CSG - AP Bonn