Menschenversuche; Medizinmann zu Haftstrafe verurteilt

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Menschenversuche; Medizinmann zu Haftstrafe verurteilt

Beitrag von Archiv »

Menschenversuche, Facharzt zu Haftstrafe verurteilt

In diesen Tagen las ich einen Artikel über die Verurteilung des 51-jährigen Facharztes für Allgemeinmedizin und Psychotherapeuten Garri Rober, dessen Praxis sich in der Bertramstraße 93 im Berliner Stadtteil Hermsdorf befand, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Details kann man im verlinkten Artikel lesen.

Hierzu schreibt der Spiegel:
„Zwei Menschen starben damals in der Praxis des Berliner Arztes nachdem sie Drogen konsumiert hatten. Ein weiterer Patient lag wochenlang im Koma. Zusätzlich zu der Haftstrafe verhängte das Gericht ein Berufsverbot.
Das Gericht stellte nun fest, dass R. "seine berufliche Stellung missbraucht", gegen ärztliche Pflichten "eklatant verstoßen" und damit leichtfertig den Tod von zwei Menschen verursacht hatte. "Schlimmer geht‘s nicht", erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt, der allerdings auch ein "erhebliches Mitverschulden der Patienten" konstatierte, welche freiwillig die Substanzen eingenommen hatten. Dem Angeklagten wurde untersagt, zukünftig als niedergelassener Arzt und Psychotherapeut zu arbeiten. Da er weiter an seiner gefährlichen und nicht anerkannten Therapieform festhalte, sei ein solches Berufsverbot nötig."

Das muß man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen: da ist ein Medizinmann (also die Bezeichnung „Arzt“ möchte ich in diesem Zusammenhang nun wirklich nicht verwenden) der bringt zwei Menschen um unter Anwendung irgendwelcher wirrer „Therapien“ und bekommt dafür noch nicht mal fünf Jahre Knast. Und dieser verrückte Verbrecher (was geht in einem solchen Menschen vor?) ist so unglaublich borniert, daß er an sein „Therapieform“ festhält?

Ich frage mich, wer denn einem solchen Verbrecher im weißen Kittel eigentlich die Approbation erteilt hat?

Ich war zwar nicht bei der Beweisaufnahme dabei, aber ich finde es schon etwas seltsam, wenn ein so niedriges Strafmaß für ein zwei Tötungsdelikte gefunden wird, wenn man gleichzeitig feststellen muß, daß der Verbrecher von seiner Therapieform (mit der er ja zweifach getötet hat) nicht abrückt.

Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel gegen das Urteil ein, denn es kann nicht angehen, daß wirre Medizinmänner mit gefährlichen „Therapien“ Menschenversuche machen, Menschen schaden oder sogar zu Tode bringen und in ihrer Verblendung das auch in der Zukunft machen wollen.
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