"Dysthymie"

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"Dysthymie"

Beitrag von Archiv »

Hallo,
ich bin grad etwas geladen, habe grade von der Rentenversicherung meine Ablehnung zur Reha/Rente bekommen... Und das, nachdem mir MDK gestern noch die "bis auf weiteres" AU bestätigt hat. Bonmot des Widerspruchsbescheid: "Dysthymie bei chronifiziertem Clusterkopfschmerz" - Zu der Zeit war mein Cluster per definitionem noch episodisch, chronisch ist er jetzt seit November.
Für die, die nicht wissen, was Dysthymie bedeutet: Unwohlsein
Jetzt werde ich mir mal einen Anwalt für Sozialrecht nehmen...

Schöne Grüße und sfz
Blumi
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Re: "Dysthymie"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25 Hallo,
ich bin grad etwas geladen, habe grade von der Rentenversicherung meine Ablehnung zur Reha/Rente bekommen... Und das, nachdem mir MDK gestern noch die "bis auf weiteres" AU bestätigt hat. Bonmot des Widerspruchsbescheid: "Dysthymie bei chronifiziertem Clusterkopfschmerz" - Zu der Zeit war mein Cluster per definitionem noch episodisch, chronisch ist er jetzt seit November.
Für die, die nicht wissen, was Dysthymie bedeutet: Unwohlsein
Jetzt werde ich mir mal einen Anwalt für Sozialrecht nehmen...

Schöne Grüße und sfz
Blumi
Hi Blumi,
die von der Rente lehnen anscheinend immer erst mal alles ab.
Das scheint ein Standartprocetere zu sein.
Die haben bei meinem Schwiegervater nach dem Einbau von zwei Hüftgelenken und zwei Kniegelenken, bei fortgeschrittener Atrose beider Schultergelenke und Bandscheibenvorfall den Rentenantrag abgelehnt.
Von welcher Stelle hast du zum Zeitpunkt der Antragstellung dein Geld bekommen?
Frag doch dort einfach mal nach wie es nun weitergeht. Kann gut sein, dass die das dann für dich regeln. Wichtig ist, zuerst einmal Einspruch gegen die Ablehnung einreichen (schriftlich formlos, per Einschreiben mit Rückantwort).
Schreib nicht zu viel rein, einfach nur Einspruch im bezug auf die Ablehnung vom soundsovielten in Verweis auf das Gutachten des MDK vom soundsovielten.
Melde dich gleichzeitig bei deiner Kasse. Wenn die dir bis jetzt Krankengeld gezahlt haben, haben die ein reges Interesse an deiner anerkennung der EU-Rente.
Lass dich nicht Kirre machen.....
MfG u SfZ
Markus
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Re: "Dysthymie"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25 Hallo,
ich bin grad etwas geladen, habe grade von der Rentenversicherung meine Ablehnung zur Reha/Rente bekommen... Und das, nachdem mir MDK gestern noch die "bis auf weiteres" AU bestätigt hat. Bonmot des Widerspruchsbescheid: "Dysthymie bei chronifiziertem Clusterkopfschmerz" - Zu der Zeit war mein Cluster per definitionem noch episodisch, chronisch ist er jetzt seit November.
Für die, die nicht wissen, was Dysthymie bedeutet: Unwohlsein
Jetzt werde ich mir mal einen Anwalt für Sozialrecht nehmen...

Schöne Grüße und sfz
Blumi
Hi Blumi,
die von der Rente lehnen anscheinend immer erst mal alles ab.
Das scheint ein Standartprocetere zu sein.
Die haben bei meinem Schwiegervater nach dem Einbau von zwei Hüftgelenken und zwei Kniegelenken, bei fortgeschrittener Atrose beider Schultergelenke und Bandscheibenvorfall den Rentenantrag abgelehnt.
Von welcher Stelle hast du zum Zeitpunkt der Antragstellung dein Geld bekommen?
Frag doch dort einfach mal nach wie es nun weitergeht. Kann gut sein, dass die das dann für dich regeln. Wichtig ist, zuerst einmal Einspruch gegen die Ablehnung einreichen (schriftlich formlos, per Einschreiben mit Rückantwort).
Schreib nicht zu viel rein, einfach nur Einspruch im bezug auf die Ablehnung vom soundsovielten in Verweis auf das Gutachten des MDK vom soundsovielten.
Melde dich gleichzeitig bei deiner Kasse. Wenn die dir bis jetzt Krankengeld gezahlt haben, haben die ein reges Interesse an deiner anerkennung der EU-Rente.
Lass dich nicht Kirre machen.....
MfG u SfZ
Markus
Hallo Markus,
auf Deine Fragen:
Ich beziehe nach wie vor Krankengeld. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das war 4/09. Nach ca. 6 Wochen habe ich die Ablehnung bekommen, wegen fehlender Erfolgsaussicht... Keine Rente oder ähnliches. Widerspruch eingelegt, Krankenkasse informiert. Die haben einen Termin in Kiel für mich klar gemacht. Sehr gut! Das war August-Anfang September. Den Kieler Bericht habe ich nach Berlin (DRV) geschickt. Und beim MDK war ich jetzt am 1.12. Der bescheinigte weiter AU, ohne Probleme. Im Juli beim Gutachter (für DRV Bund) gewesen. Laut dem kann ich für sechs Stunden täglich in meinem Beruf arbeiten (Anästhesiepfleger... Achtung Satire: Wer will mit mir jetzt Narkose, Freiwillige vor)
Also das war jetzt die Antwort auf meinen Widerspruch. Nächster Schritt wäre Klage vor Sozialgericht... Und eine Rechtsschutz habe ich nicht. Nun hoffe ich, dass sich meine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das Rentengutachten zu Eigen macht. Das läuft seit September parallel.Ich habe jetzt einen Anwaltstermin für den 17.12 und einen Termin bei der KK am 7.12.
Und, "lass Dich nicht kirre machen" ist sonst mein Spruch :-) Aber heute ist denen das leider gelungen. Morgen wird bestimmt wieder ein besserer Tag.

Blumi, immer noch Dysthym ob des Bescheides
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Re: "Dysthymie"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25 Hallo,
ich bin grad etwas geladen, habe grade von der Rentenversicherung meine Ablehnung zur Reha/Rente bekommen... Und das, nachdem mir MDK gestern noch die "bis auf weiteres" AU bestätigt hat. Bonmot des Widerspruchsbescheid: "Dysthymie bei chronifiziertem Clusterkopfschmerz" - Zu der Zeit war mein Cluster per definitionem noch episodisch, chronisch ist er jetzt seit November.
Für die, die nicht wissen, was Dysthymie bedeutet: Unwohlsein
Jetzt werde ich mir mal einen Anwalt für Sozialrecht nehmen...

Schöne Grüße und sfz
Blumi
Hi Blumi,
die von der Rente lehnen anscheinend immer erst mal alles ab.
Das scheint ein Standartprocetere zu sein.
Die haben bei meinem Schwiegervater nach dem Einbau von zwei Hüftgelenken und zwei Kniegelenken, bei fortgeschrittener Atrose beider Schultergelenke und Bandscheibenvorfall den Rentenantrag abgelehnt.
Von welcher Stelle hast du zum Zeitpunkt der Antragstellung dein Geld bekommen?
Frag doch dort einfach mal nach wie es nun weitergeht. Kann gut sein, dass die das dann für dich regeln. Wichtig ist, zuerst einmal Einspruch gegen die Ablehnung einreichen (schriftlich formlos, per Einschreiben mit Rückantwort).
Schreib nicht zu viel rein, einfach nur Einspruch im bezug auf die Ablehnung vom soundsovielten in Verweis auf das Gutachten des MDK vom soundsovielten.
Melde dich gleichzeitig bei deiner Kasse. Wenn die dir bis jetzt Krankengeld gezahlt haben, haben die ein reges Interesse an deiner anerkennung der EU-Rente.
Lass dich nicht Kirre machen.....
MfG u SfZ
Markus
Hallo Markus,
auf Deine Fragen:
Ich beziehe nach wie vor Krankengeld. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das war 4/09. Nach ca. 6 Wochen habe ich die Ablehnung bekommen, wegen fehlender Erfolgsaussicht... Keine Rente oder ähnliches. Widerspruch eingelegt, Krankenkasse informiert. Die haben einen Termin in Kiel für mich klar gemacht. Sehr gut! Das war August-Anfang September. Den Kieler Bericht habe ich nach Berlin (DRV) geschickt. Und beim MDK war ich jetzt am 1.12. Der bescheinigte weiter AU, ohne Probleme. Im Juli beim Gutachter (für DRV Bund) gewesen. Laut dem kann ich für sechs Stunden täglich in meinem Beruf arbeiten (Anästhesiepfleger... Achtung Satire: Wer will mit mir jetzt Narkose, Freiwillige vor)
Also das war jetzt die Antwort auf meinen Widerspruch. Nächster Schritt wäre Klage vor Sozialgericht... Und eine Rechtsschutz habe ich nicht. Nun hoffe ich, dass sich meine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das Rentengutachten zu Eigen macht. Das läuft seit September parallel.Ich habe jetzt einen Anwaltstermin für den 17.12 und einen Termin bei der KK am 7.12.
Und, "lass Dich nicht kirre machen" ist sonst mein Spruch :-) Aber heute ist denen das leider gelungen. Morgen wird bestimmt wieder ein besserer Tag.

Blumi, immer noch Dysthym ob des Bescheides
Hallo,
kurzes Update: Von der KK habe ich jetzt eine Aufforderung bekommen, erneut einen Reha-Antrag nach Eil-HV zu stellen, Sinn und Zweck ist die Beurteilung der Restleistungsfähigkeit. Soweit so gut, mal sehen wie es weitergeht...
Blumi
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Re: "Dysthymie"

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 22:25

Hi Blumi,
die von der Rente lehnen anscheinend immer erst mal alles ab.
Das scheint ein Standartprocetere zu sein.
Die haben bei meinem Schwiegervater nach dem Einbau von zwei Hüftgelenken und zwei Kniegelenken, bei fortgeschrittener Atrose beider Schultergelenke und Bandscheibenvorfall den Rentenantrag abgelehnt.
Von welcher Stelle hast du zum Zeitpunkt der Antragstellung dein Geld bekommen?
Frag doch dort einfach mal nach wie es nun weitergeht. Kann gut sein, dass die das dann für dich regeln. Wichtig ist, zuerst einmal Einspruch gegen die Ablehnung einreichen (schriftlich formlos, per Einschreiben mit Rückantwort).
Schreib nicht zu viel rein, einfach nur Einspruch im bezug auf die Ablehnung vom soundsovielten in Verweis auf das Gutachten des MDK vom soundsovielten.
Melde dich gleichzeitig bei deiner Kasse. Wenn die dir bis jetzt Krankengeld gezahlt haben, haben die ein reges Interesse an deiner anerkennung der EU-Rente.
Lass dich nicht Kirre machen.....
MfG u SfZ
Markus
Hallo Markus,
auf Deine Fragen:
Ich beziehe nach wie vor Krankengeld. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das war 4/09. Nach ca. 6 Wochen habe ich die Ablehnung bekommen, wegen fehlender Erfolgsaussicht... Keine Rente oder ähnliches. Widerspruch eingelegt, Krankenkasse informiert. Die haben einen Termin in Kiel für mich klar gemacht. Sehr gut! Das war August-Anfang September. Den Kieler Bericht habe ich nach Berlin (DRV) geschickt. Und beim MDK war ich jetzt am 1.12. Der bescheinigte weiter AU, ohne Probleme. Im Juli beim Gutachter (für DRV Bund) gewesen. Laut dem kann ich für sechs Stunden täglich in meinem Beruf arbeiten (Anästhesiepfleger... Achtung Satire: Wer will mit mir jetzt Narkose, Freiwillige vor)
Also das war jetzt die Antwort auf meinen Widerspruch. Nächster Schritt wäre Klage vor Sozialgericht... Und eine Rechtsschutz habe ich nicht. Nun hoffe ich, dass sich meine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das Rentengutachten zu Eigen macht. Das läuft seit September parallel.Ich habe jetzt einen Anwaltstermin für den 17.12 und einen Termin bei der KK am 7.12.
Und, "lass Dich nicht kirre machen" ist sonst mein Spruch :-) Aber heute ist denen das leider gelungen. Morgen wird bestimmt wieder ein besserer Tag.

Blumi, immer noch Dysthym ob des Bescheides
Hallo,
kurzes Update: Von der KK habe ich jetzt eine Aufforderung bekommen, erneut einen Reha-Antrag nach Eil-HV zu stellen, Sinn und Zweck ist die Beurteilung der Restleistungsfähigkeit. Soweit so gut, mal sehen wie es weitergeht...
Blumi
Hallo,
ich bin zum Glück selber mit den Fachbegriffen vertraut. Nochmal in der Reihenfolge:
Rehaantrag (4/09) abgelehnt wegen fehlender Erfolgsaussicht (sic!) ohne EM-Rente zu bewilligen (5/09). Widerspruch (5/09) eingelegt , daher beim Gutacher gewesen (7/09).Kiel (8/09) durch KK ermöglicht. (12/09) MDK durch KK (keine Aussicht in meinem Beruf zu arbeiten). Ein Tag später negativer Widerspruchsbescheid, keine Widerspruchsmöglichkeit, nur Klage beim Soz.-gericht möglich.
Das Gutachten liegt mir mittlerweile vor, ich weiß nur nicht, wer da begutachtet wurde, es hat nicht viel mit mir zu tun... Aber doch so viel, dass eine tatsächliche Verwechselung ausgeschlossen ist.
Also -> Anwalt.

Schöne Grüße und allen eine schmerzarme Adventszeit
Blumi
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