Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse für 2009

Gesperrt
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse für 2009

Beitrag von Archiv »

Hallo an Alle!

Nachdem ich mein Cluster nach 3 Monaten in der Hölle wieder im Griff habe - Danke an Uni Essen, Prof. Diener, Dr. Zwarg - möchte ich nun einen Antrag stellen "Zuzahlungsbefreiung" bei der Krankenkasse.
Ich habe bis heute knapp 700,-€ an Zuzahlungen geleistet. Als chronisch Kranker muss ich nur 1% meines Bruttolohnes aufbringen.

Nun habe ich den Antrag der Krankenkasse vor liegen und da steht folgendes drin:

"Die Feststellung, dass der Versicherte an einer SCHWERWIEGENDEN chronischen Krankheit leidet, wird durch die Krankenkasse getroffen. Eine Krankheit ist schwerwiegend wenn eine Dauerbehandlung vorliegt und eines der Merkmale (Pflegebedürftig Pflegestufe 2 oder 3 oder GdB von min. 60%) vorhanden sind"

Wie ist das mit Cluster, ich habe hier auf der Seite in einem Merkblatt gelesen, dass sei eine chronische Krankheit... Ich sehe doch schon, dass es schief geht, die Krankenkassse hat bisher alles abgelehnt.
GdB habe ich 50% und eine Pflegestufe habe ich nicht...nur eine wahnsinnig hohe Kostenbelastung :)

Wer kann mir mehr dazu sagen, ob Clusster immer chronisch ist, wo steht das und was ich bei der Zuzahlungsbefreiung für 2009 noch beachten muss.

LG
Michael
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse für 2009

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 21:06 Hallo an Alle!

Nachdem ich mein Cluster nach 3 Monaten in der Hölle wieder im Griff habe - Danke an Uni Essen, Prof. Diener, Dr. Zwarg - möchte ich nun einen Antrag stellen "Zuzahlungsbefreiung" bei der Krankenkasse.
Ich habe bis heute knapp 700,-€ an Zuzahlungen geleistet. Als chronisch Kranker muss ich nur 1% meines Bruttolohnes aufbringen.

Nun habe ich den Antrag der Krankenkasse vor liegen und da steht folgendes drin:

"Die Feststellung, dass der Versicherte an einer SCHWERWIEGENDEN chronischen Krankheit leidet, wird durch die Krankenkasse getroffen. Eine Krankheit ist schwerwiegend wenn eine Dauerbehandlung vorliegt und eines der Merkmale (Pflegebedürftig Pflegestufe 2 oder 3 oder GdB von min. 60%) vorhanden sind"

Wie ist das mit Cluster, ich habe hier auf der Seite in einem Merkblatt gelesen, dass sei eine chronische Krankheit... Ich sehe doch schon, dass es schief geht, die Krankenkassse hat bisher alles abgelehnt.
GdB habe ich 50% und eine Pflegestufe habe ich nicht...nur eine wahnsinnig hohe Kostenbelastung :)

Wer kann mir mehr dazu sagen, ob Clusster immer chronisch ist, wo steht das und was ich bei der Zuzahlungsbefreiung für 2009 noch beachten muss.

LG
Michael
Hallo,
Du kannst die Befreiung auch für 2009 noch beantragen. Clusterkopfschmerzen gelten als chronische Krankheit. Man muss länger wie ein Jahr an der Krankheit leiden.
und dies triffft bei Cluster zu. 1% des Buttoeinkommens muss man dann nur bezahlen. ( es zählt das gesamte Einkommen, d.h. bei Ehepartnern von beiden)
Man kann auch bereits für 2010 beantragen. Man bezahlt im Voraus und dann bekommt man die Befreiungskarte für 2010.
So machen wir es immer.
Herzliche Grüsse und schmerzfreie Zeit
Gesperrt