Klage gegen das Versorgungsamt

Gesperrt
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19 Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Hallo Thomas,

ich bin kein Fachmann in Sachen GdB.

Bei einem chronischen Clusterkopfschmerz ist ein Gdb von 40 bzw. 60 nicht angemessen. 80 bis 90 sollten es sein.

Es kommt natürlich drauf an, ob der zusätzliche Stress, den so ein Verfahren mit sich bringt, mit den weiteren angestrebten Nachteilsausgleichen im Verhältnis steht.
Du kannst später auch einen Verschlechterungsantrag stellen, dann beginnt bei evtl. Ablehnung das Verfahren von vorne (Widerspruch usw.).

Hier findest Du die Gutachterliche Anhaltspunkte zur GdB Bewertung.

Dort sind unter 26.2 Kopf und Gesicht, lediglich die echte Migräne und Gesichtsneuralgien aufgeführt. CKS ist nicht dabei.
Clusterkopfschmerz, früher auch als Bing-Horton-Syndrom oder Hortonsche Neuralgie bezeichnet, sollte in Analogie zu den o. g. eine deutlich höhere Berücksichtigung beim GdB finden.

Alles Gute

Harald Rupp
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19 Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Hallo Thomas,

ich, an deiner Stelle würde , weil du ja schon einen Anwalt hast weiter klagen. 60% GdB sind definitiv zu wenig. Clusterkopfschmerz, Psychische Stöungen und Persönlichkeitsstörungen müssen höher beurteilt werden. Darauf solltest du( dein Anwalt ) bestehen. Medikamentenabhängigkeit kann man beseitigen, indem man eine Therapie macht, das ist nicht chronisch, aber der Cluster und Depressionen , die durch die Clusterkopfschmerzen verursacht werden, sind chronisch. Lasse dich auf keinen Fall einschüchtern und kämpfe, egal, wie lange es dauert, aber es wird sich lohnen. Du hast nichts zu verlieren. Ich kämpfe schon sehr lange und habe in dieser Zeit schon sehr viel gelernt, aber ich mache weiter.

Alles Gute und viel Kraft wünscht dir Claudia
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19 Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Hi Thomas,
ich denke mit einem GdB von 60% bist Du gut "bedient". Warum willst Du Dich denn von der GEZ befreien lassen? Sind Deine Anwalts- und Gerichtskosten so niedrig, dass Du mit der Befreiung der GEZ Gebühr das aufheben kannst?
Ich persönlich verstehe nicht so genau, was Du willst: Die Anerkennung Deines Clusterkopfschmerzes und anderer Krankheiten oder ganz einfach nur die finanziellen Vorteile? Letzteres finde ich ziemlich fragwürdig.
Reichlich finanzielle Vorteile gibt es erst ab 80% - da lohnt es sich. Aber willst Du gleichgestellt werden mit Kriegsopfern, Blinden, Tauben, Infarktgeschädigten??? Sogar letztere bekommen manchmal nur knapp 50%! Ich frage mich auch, wie Du überhaupt den Zusatz kommentieren möchtest bzw. Dein Anwalt
Ich an Deiner Stelle würde die 60 % annehmen.
Außerdem sollst Du ja jetzt schon 2/3 der Kosten übernehmen und Deinen Anwalt auch noch bezahlen.
Außerdem wird nach 3 Jahren eh noch einmal alles überprüft und dann kannst Du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
LG
Tina
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19 Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Hi Thomas,
ich denke mit einem GdB von 60% bist Du gut "bedient". Warum willst Du Dich denn von der GEZ befreien lassen? Sind Deine Anwalts- und Gerichtskosten so niedrig, dass Du mit der Befreiung der GEZ Gebühr das aufheben kannst?
Ich persönlich verstehe nicht so genau, was Du willst: Die Anerkennung Deines Clusterkopfschmerzes und anderer Krankheiten oder ganz einfach nur die finanziellen Vorteile? Letzteres finde ich ziemlich fragwürdig.
Reichlich finanzielle Vorteile gibt es erst ab 80% - da lohnt es sich. Aber willst Du gleichgestellt werden mit Kriegsopfern, Blinden, Tauben, Infarktgeschädigten??? Sogar letztere bekommen manchmal nur knapp 50%! Ich frage mich auch, wie Du überhaupt den Zusatz kommentieren möchtest bzw. Dein Anwalt
Ich an Deiner Stelle würde die 60 % annehmen.
Außerdem sollst Du ja jetzt schon 2/3 der Kosten übernehmen und Deinen Anwalt auch noch bezahlen.
Außerdem wird nach 3 Jahren eh noch einmal alles überprüft und dann kannst Du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
LG
Tina
Hallo Tina,

bei Lesen Deines Beitrages/Beiträge weiss ich nicht so recht, ob es Dir bewusst ist, um was es hier wirklich geht? Den Leidensdruck den ein CK-Betroffener hat, kannst Du hier - meiner Meinung nach - überhaupt nicht nachvollziehen. Den Text hast Du Dir auch nicht richtig durchgelesen, denn z.B. der Beklagte (das Versorgungsamt) hat durch Anerkenntnis sich bereit erklärt 2/3 der Kosten zu übernehmen.

Die Klage gegen das Versorgungsamt hat meine Rechtschutzversicherung in erster Instanz durch Kostenzusage übernommen. Im übrigen sind Klagen vor dem Sozialgericht, ohne Anwalt - kostenfrei!

Gesamtheitlich hinterlässt Du hier einen Eindruck, eine Situation herunterspielen zu wollen, ohne um die Kenntnis der realen Leidenswelt eines CK-Betroffenen zu sein.

Gruss Thomas
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:20
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19 Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Hi Thomas,
ich denke mit einem GdB von 60% bist Du gut "bedient". Warum willst Du Dich denn von der GEZ befreien lassen? Sind Deine Anwalts- und Gerichtskosten so niedrig, dass Du mit der Befreiung der GEZ Gebühr das aufheben kannst?
Ich persönlich verstehe nicht so genau, was Du willst: Die Anerkennung Deines Clusterkopfschmerzes und anderer Krankheiten oder ganz einfach nur die finanziellen Vorteile? Letzteres finde ich ziemlich fragwürdig.
Reichlich finanzielle Vorteile gibt es erst ab 80% - da lohnt es sich. Aber willst Du gleichgestellt werden mit Kriegsopfern, Blinden, Tauben, Infarktgeschädigten??? Sogar letztere bekommen manchmal nur knapp 50%! Ich frage mich auch, wie Du überhaupt den Zusatz kommentieren möchtest bzw. Dein Anwalt
Ich an Deiner Stelle würde die 60 % annehmen.
Außerdem sollst Du ja jetzt schon 2/3 der Kosten übernehmen und Deinen Anwalt auch noch bezahlen.
Außerdem wird nach 3 Jahren eh noch einmal alles überprüft und dann kannst Du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
LG
Tina
Hallo Tina,

bei Lesen Deines Beitrages/Beiträge weiss ich nicht so recht, ob es Dir bewusst ist, um was es hier wirklich geht? Den Leidensdruck den ein CK-Betroffener hat, kannst Du hier - meiner Meinung nach - überhaupt nicht nachvollziehen. Den Text hast Du Dir auch nicht richtig durchgelesen, denn z.B. der Beklagte (das Versorgungsamt) hat durch Anerkenntnis sich bereit erklärt 2/3 der Kosten zu übernehmen.

Die Klage gegen das Versorgungsamt hat meine Rechtschutzversicherung in erster Instanz durch Kostenzusage übernommen. Im übrigen sind Klagen vor dem Sozialgericht, ohne Anwalt - kostenfrei!

Gesamtheitlich hinterlässt Du hier einen Eindruck, eine Situation herunterspielen zu wollen, ohne um die Kenntnis der realen Leidenswelt eines CK-Betroffenen zu sein.

Gruss Thomas
Hallooooo Andreas,

wo bist du denn abgeblieben? Ich habe dich schon sooooo vermisst. Natürlich kämpfen wir bis zum umfallen, ist doch Ehrensache!

Uns kriegt keiner klein, nicht einmal der Cluster!

Also Thomas, weiter gehts, in die nächste Runde.

Liebe Grüße Claudia
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:20
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:20
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19

Hi Thomas,
ich denke mit einem GdB von 60% bist Du gut "bedient". Warum willst Du Dich denn von der GEZ befreien lassen? Sind Deine Anwalts- und Gerichtskosten so niedrig, dass Du mit der Befreiung der GEZ Gebühr das aufheben kannst?
Ich persönlich verstehe nicht so genau, was Du willst: Die Anerkennung Deines Clusterkopfschmerzes und anderer Krankheiten oder ganz einfach nur die finanziellen Vorteile? Letzteres finde ich ziemlich fragwürdig.
Reichlich finanzielle Vorteile gibt es erst ab 80% - da lohnt es sich. Aber willst Du gleichgestellt werden mit Kriegsopfern, Blinden, Tauben, Infarktgeschädigten??? Sogar letztere bekommen manchmal nur knapp 50%! Ich frage mich auch, wie Du überhaupt den Zusatz kommentieren möchtest bzw. Dein Anwalt
Ich an Deiner Stelle würde die 60 % annehmen.
Außerdem sollst Du ja jetzt schon 2/3 der Kosten übernehmen und Deinen Anwalt auch noch bezahlen.
Außerdem wird nach 3 Jahren eh noch einmal alles überprüft und dann kannst Du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
LG
Tina
Hallo Tina,

bei Lesen Deines Beitrages/Beiträge weiss ich nicht so recht, ob es Dir bewusst ist, um was es hier wirklich geht? Den Leidensdruck den ein CK-Betroffener hat, kannst Du hier - meiner Meinung nach - überhaupt nicht nachvollziehen. Den Text hast Du Dir auch nicht richtig durchgelesen, denn z.B. der Beklagte (das Versorgungsamt) hat durch Anerkenntnis sich bereit erklärt 2/3 der Kosten zu übernehmen.

Die Klage gegen das Versorgungsamt hat meine Rechtschutzversicherung in erster Instanz durch Kostenzusage übernommen. Im übrigen sind Klagen vor dem Sozialgericht, ohne Anwalt - kostenfrei!

Gesamtheitlich hinterlässt Du hier einen Eindruck, eine Situation herunterspielen zu wollen, ohne um die Kenntnis der realen Leidenswelt eines CK-Betroffenen zu sein.

Gruss Thomas
Hallooooo Andreas,

wo bist du denn abgeblieben? Ich habe dich schon sooooo vermisst. Natürlich kämpfen wir bis zum umfallen, ist doch Ehrensache!

Uns kriegt keiner klein, nicht einmal der Cluster!

Also Thomas, weiter gehts, in die nächste Runde.

Liebe Grüße Claudia
)
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:20
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19 Hallo Ihr Lieben,

erwartungsgemäss hatte mein Widerspruch an das Versorgungsamt keinen Erfolg. Nun habe ich mit einem Anwalt gegen das Versorgungsamt geklagt.

Überraschend, nach dessen Kenntnisnahme der Klage, schickt das Versorgungsamt ein Anerkenntnis zur Beendigung des Rechtstreites zum Sozialgericht, mit folgenden Inhalt (Auszug):

- Der Bescheid vom XX.XX.2006 in der Fassung des Widerspruchbescheides vom XX.XX.2007 wird aufgehoben.
- Es wird festgestellt, dass beim Kläger ab Antragstellung ein GdB von 60 besteht
- Dem liegen folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zugrunde:
- Kopfschmerz (Clusterkopfschmerz)
- Psychische Störungen, Persönlichkeitsstörung, depressives Syndrom,
Medikamentenabhänigkeit
- Der Beklagte ist bereit, die Kosten gemäss §193 SGG zu 2/3 zu übernehmen


Die Versorgungsärztliche Stellungnahme kam in dem Streitverfahren zu folgendem Ergebnis (Auszug):

Clusterkopfschmerz 40%
alle anderen o.g. Krankheitsbilder 40%

".. Bei gesamtheitlicher Bewertung der vorliegenden Gesundheitsstörungen wird versorgungsärztlich eingeschätzt, dass sich beide Gesundheitsstörungen negativ im Sinne einer Verstärkung auswirken, so dass ein Gesamt-GdB von 60 ab Antrag vorliegt. ..."



Was schlagt Ihr mir vor?

Wie kann ich JETZT meinem Rechtsanwalt gegenüber argumentieren?

Soll ich mich auf o.g. "Kuhhandel" einlassen, obwohl ich seit 2 Jahren chronischen Cluster mit mind. 1 Attacke pro Nacht/Tag habe?

Wie kann ich ggf. den GdB mit Zusatzkennzeichen RF (Befreiung von der GEZ) begründen? (.. das wurde in o.g. Anerkenntnis des Versorgungsamtes nicht berücksichtig, ... evt. Text, Quelle)

Hoffe auf zahlreiche Vorschläge!

Vielen Dank erstmal!
Hi Thomas,
ich denke mit einem GdB von 60% bist Du gut "bedient". Warum willst Du Dich denn von der GEZ befreien lassen? Sind Deine Anwalts- und Gerichtskosten so niedrig, dass Du mit der Befreiung der GEZ Gebühr das aufheben kannst?
Ich persönlich verstehe nicht so genau, was Du willst: Die Anerkennung Deines Clusterkopfschmerzes und anderer Krankheiten oder ganz einfach nur die finanziellen Vorteile? Letzteres finde ich ziemlich fragwürdig.
Reichlich finanzielle Vorteile gibt es erst ab 80% - da lohnt es sich. Aber willst Du gleichgestellt werden mit Kriegsopfern, Blinden, Tauben, Infarktgeschädigten??? Sogar letztere bekommen manchmal nur knapp 50%! Ich frage mich auch, wie Du überhaupt den Zusatz kommentieren möchtest bzw. Dein Anwalt
Ich an Deiner Stelle würde die 60 % annehmen.
Außerdem sollst Du ja jetzt schon 2/3 der Kosten übernehmen und Deinen Anwalt auch noch bezahlen.
Außerdem wird nach 3 Jahren eh noch einmal alles überprüft und dann kannst Du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
LG
Tina
Hallo Tina,

bei Lesen Deines Beitrages/Beiträge weiss ich nicht so recht, ob es Dir bewusst ist, um was es hier wirklich geht? Den Leidensdruck den ein CK-Betroffener hat, kannst Du hier - meiner Meinung nach - überhaupt nicht nachvollziehen. Den Text hast Du Dir auch nicht richtig durchgelesen, denn z.B. der Beklagte (das Versorgungsamt) hat durch Anerkenntnis sich bereit erklärt 2/3 der Kosten zu übernehmen.

Die Klage gegen das Versorgungsamt hat meine Rechtschutzversicherung in erster Instanz durch Kostenzusage übernommen. Im übrigen sind Klagen vor dem Sozialgericht, ohne Anwalt - kostenfrei!

Gesamtheitlich hinterlässt Du hier einen Eindruck, eine Situation herunterspielen zu wollen, ohne um die Kenntnis der realen Leidenswelt eines CK-Betroffenen zu sein.

Gruss Thomas
Hi,
Du hast auf zahlreiche Vorschläge gewartet - das war meiner!
Kritik bzw. negatives Posting muss auch vertragen werden!!!
Das ich mir das bzgl. der Kosten nicht richtig durchgelesen habe - ok, Dein Punkt. Und ich danke Dir auch für die anderen Infos bzlg. Sozialrechtsstreitigketien.
Allet andere stonn so wie et is!
Mehr werde ich zu diesem Thema nicht schreiben!!!!!!
LG
Tina
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:21
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:20
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:19

Hi Thomas,
ich denke mit einem GdB von 60% bist Du gut "bedient". Warum willst Du Dich denn von der GEZ befreien lassen? Sind Deine Anwalts- und Gerichtskosten so niedrig, dass Du mit der Befreiung der GEZ Gebühr das aufheben kannst?
Ich persönlich verstehe nicht so genau, was Du willst: Die Anerkennung Deines Clusterkopfschmerzes und anderer Krankheiten oder ganz einfach nur die finanziellen Vorteile? Letzteres finde ich ziemlich fragwürdig.
Reichlich finanzielle Vorteile gibt es erst ab 80% - da lohnt es sich. Aber willst Du gleichgestellt werden mit Kriegsopfern, Blinden, Tauben, Infarktgeschädigten??? Sogar letztere bekommen manchmal nur knapp 50%! Ich frage mich auch, wie Du überhaupt den Zusatz kommentieren möchtest bzw. Dein Anwalt
Ich an Deiner Stelle würde die 60 % annehmen.
Außerdem sollst Du ja jetzt schon 2/3 der Kosten übernehmen und Deinen Anwalt auch noch bezahlen.
Außerdem wird nach 3 Jahren eh noch einmal alles überprüft und dann kannst Du immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
LG
Tina
Hallo Tina,

bei Lesen Deines Beitrages/Beiträge weiss ich nicht so recht, ob es Dir bewusst ist, um was es hier wirklich geht? Den Leidensdruck den ein CK-Betroffener hat, kannst Du hier - meiner Meinung nach - überhaupt nicht nachvollziehen. Den Text hast Du Dir auch nicht richtig durchgelesen, denn z.B. der Beklagte (das Versorgungsamt) hat durch Anerkenntnis sich bereit erklärt 2/3 der Kosten zu übernehmen.

Die Klage gegen das Versorgungsamt hat meine Rechtschutzversicherung in erster Instanz durch Kostenzusage übernommen. Im übrigen sind Klagen vor dem Sozialgericht, ohne Anwalt - kostenfrei!

Gesamtheitlich hinterlässt Du hier einen Eindruck, eine Situation herunterspielen zu wollen, ohne um die Kenntnis der realen Leidenswelt eines CK-Betroffenen zu sein.

Gruss Thomas
Hi,
Du hast auf zahlreiche Vorschläge gewartet - das war meiner!
Kritik bzw. negatives Posting muss auch vertragen werden!!!
Das ich mir das bzgl. der Kosten nicht richtig durchgelesen habe - ok, Dein Punkt. Und ich danke Dir auch für die anderen Infos bzlg. Sozialrechtsstreitigketien.
Allet andere stonn so wie et is!
Mehr werde ich zu diesem Thema nicht schreiben!!!!!!
LG
Tina
Hallo zusammen,
absichtlich habe ich diesen Beitragsbaum gewählt um auf die Schwierigkeiten zur Einstufung (GdB) und den Alternativen neu aufzurollen.
Es ist und bleibt ein nie enden wollendes Übel!
Mein Gutachten ist eine Schande, mehr sag ich da nicht dazu...!
Mein Rechtsanwalt vom VDK hat ahnscheinend keinen Bock auf neue Herausforderungen.
Ein evt. Gegengutachten müsste sich meine Familie erwirtschaften und das will ich ihnen nicht zumuten und ....
so blieb mir keine andere Wahl als meine Klage zurückzuziehen. Und das mit einem chronischen Cluster mit bis zu vier Attacken am Tag, schöne Sauerei.....

Andreas; hätte ich nur früher deinen Beitrag gelesen, ich hätte mir viel Ärger ersparen können.
Euer zu, tieftst enteuschter, 30% iger A......
Gerhard
Benutzeravatar
Archiv
Beiträge: 26728
Registriert: Mo 8. Jan 2018, 16:14

Re: Klage gegen das Versorgungsamt

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:21
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:21
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:20

Hallo Tina,

bei Lesen Deines Beitrages/Beiträge weiss ich nicht so recht, ob es Dir bewusst ist, um was es hier wirklich geht? Den Leidensdruck den ein CK-Betroffener hat, kannst Du hier - meiner Meinung nach - überhaupt nicht nachvollziehen. Den Text hast Du Dir auch nicht richtig durchgelesen, denn z.B. der Beklagte (das Versorgungsamt) hat durch Anerkenntnis sich bereit erklärt 2/3 der Kosten zu übernehmen.

Die Klage gegen das Versorgungsamt hat meine Rechtschutzversicherung in erster Instanz durch Kostenzusage übernommen. Im übrigen sind Klagen vor dem Sozialgericht, ohne Anwalt - kostenfrei!

Gesamtheitlich hinterlässt Du hier einen Eindruck, eine Situation herunterspielen zu wollen, ohne um die Kenntnis der realen Leidenswelt eines CK-Betroffenen zu sein.

Gruss Thomas
Hi,
Du hast auf zahlreiche Vorschläge gewartet - das war meiner!
Kritik bzw. negatives Posting muss auch vertragen werden!!!
Das ich mir das bzgl. der Kosten nicht richtig durchgelesen habe - ok, Dein Punkt. Und ich danke Dir auch für die anderen Infos bzlg. Sozialrechtsstreitigketien.
Allet andere stonn so wie et is!
Mehr werde ich zu diesem Thema nicht schreiben!!!!!!
LG
Tina
Hallo zusammen,
absichtlich habe ich diesen Beitragsbaum gewählt um auf die Schwierigkeiten zur Einstufung (GdB) und den Alternativen neu aufzurollen.
Es ist und bleibt ein nie enden wollendes Übel!
Mein Gutachten ist eine Schande, mehr sag ich da nicht dazu...!
Mein Rechtsanwalt vom VDK hat ahnscheinend keinen Bock auf neue Herausforderungen.
Ein evt. Gegengutachten müsste sich meine Familie erwirtschaften und das will ich ihnen nicht zumuten und ....
so blieb mir keine andere Wahl als meine Klage zurückzuziehen. Und das mit einem chronischen Cluster mit bis zu vier Attacken am Tag, schöne Sauerei.....

Andreas; hätte ich nur früher deinen Beitrag gelesen, ich hätte mir viel Ärger ersparen können.
Euer zu, tieftst enteuschter, 30% iger A......
Gerhard
voherige texte gelöscht v.thore

leider muss ich euch mitteilen das Versorgungsamt schon vor meinen text entschieden hat mir schon zu schreiben..
gut das ich heute dort jemanten erreicht habe der inhalt Hätte mich fast zermürbt
bezüglich der vormulierungen etc..

mal sehen was bei rauskomt ?


SFZ euer Thore
Gesperrt