GDB?

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GDB?

Beitrag von Archiv »

Ich weiss das, das Thema schon tausendmal durchgekaut woeden ist, aber ich weiß nicht ob ein GDB für mich von Vorteil oder von Nachteil für mich währe. Ich habe meine Episode nur zirca alle 2-4 Jahre. Aber um so länger die Pausen sind, um so schlimmer werden dann die Aktiven Phasen.Dann binn ich auch für zirca 3 bis 5 Wochen Krank, bis das Kortison anschlägt. Hat einer schon ähnliche Eefahrungen gemacht? Soll ich einen GDB beantragen, oder währe das eher für mich von Nachteil? Binn LKW Fahrer mit GGVSE Schein, mein Vorgesetzter weis eigentlich bescheid,aber er weis eigentlich darüber gar nichts. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, auch über krittische Antworten. Danke im vorraus, Christian
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Re: GDB?

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Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14 Ich weiss das, das Thema schon tausendmal durchgekaut woeden ist, aber ich weiß nicht ob ein GDB für mich von Vorteil oder von Nachteil für mich währe. Ich habe meine Episode nur zirca alle 2-4 Jahre. Aber um so länger die Pausen sind, um so schlimmer werden dann die Aktiven Phasen.Dann binn ich auch für zirca 3 bis 5 Wochen Krank, bis das Kortison anschlägt. Hat einer schon ähnliche Eefahrungen gemacht? Soll ich einen GDB beantragen, oder währe das eher für mich von Nachteil? Binn LKW Fahrer mit GGVSE Schein, mein Vorgesetzter weis eigentlich bescheid,aber er weis eigentlich darüber gar nichts. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, auch über krittische Antworten. Danke im vorraus, Christian
Hallo Christian,
habe bis zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente Schwerlast gefahren, kenne also diese Welt ganz gut.
Zunächst kann man grundsätzlich sagen, daß Du ja nur Dein gutes Recht in Anspruch nimmst. Ist also o.k. und sollte sich Deine Erkrankung im Laufe der Zeit verschlechtern, dann bist Du vielleicht froh, einen entsprechenden GdB zu haben.
Hier ergeben sich nämlich, entsprechender GdB von 50% und mehr , bei drohender Arbeitslosigkeit spezielle Föderungsmöglichkeiten durch den Rentenversicherungträger ( Maßnahmen zur Teihabe ) als überdie Agentur für Arbeit.
Es kann aber auch passieren, daß Dein Arbeitgeber ein Problem mir einem Behinderten oder Gleichgestellten hat und dann wäre es nachteilig.
Insgesamt kommt es schon auf Deine spezielle Lebenssituation an ( Alter, Ehe, Kinder, finanzielle Verpflichtungen usw ) um so einen Schritt zu beurteilen.
Aber ich darf Dir eines versichern: irgendwann hat mir Freund CK gezeigt, was er von meinem Arbeitseinsatz hielt und ich habe wohl oder übel meine Lektion lernen müssen, bin allerdings inzwischen Chroniker.
Schmerzfreie Zeit

Burkhard
CSG - AP Bonn
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Re: GDB?

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Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14 Ich weiss das, das Thema schon tausendmal durchgekaut woeden ist, aber ich weiß nicht ob ein GDB für mich von Vorteil oder von Nachteil für mich währe. Ich habe meine Episode nur zirca alle 2-4 Jahre. Aber um so länger die Pausen sind, um so schlimmer werden dann die Aktiven Phasen.Dann binn ich auch für zirca 3 bis 5 Wochen Krank, bis das Kortison anschlägt. Hat einer schon ähnliche Eefahrungen gemacht? Soll ich einen GDB beantragen, oder währe das eher für mich von Nachteil? Binn LKW Fahrer mit GGVSE Schein, mein Vorgesetzter weis eigentlich bescheid,aber er weis eigentlich darüber gar nichts. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, auch über krittische Antworten. Danke im vorraus, Christian
Lieber Christian,
einen Nachteil entsteht dir damit sicher nicht, denn es ist auch schon des öfteren vorgekommen, dass die Episoden länger wurden wie bisher und dass sie sogar schon fast bis zu einem Jahr andauerten. Was dann?
Ich wünsche dir, dass das bei dir niemals eintrifft, aber falls es so kommen solte, das sich die Episoden verändern und du eventuell einen Kündigungsschutz brauchst, dann hast du wenigstens vorgesorgt.
Auch gibt es steuerliche vergünstigungen, mehr Urlaubsanspruch, was bei Cluster auch sehr gut ist...
Also, du siehst, du hast keinerlei Nachteile.
Den Antrag bekommst du auf eurem Rathaus und füllst ihn mit deinem behandelnden Neurologen zusammen aus. Falls das erste mal der Antrag abgelehnt wird oder auch nur 20% GdB zugesprochen wird, ist das vollkommen normal und du musst dann Widerspruch einlegen. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich dann an Jakob Terhaag. Er wird dir dann sehr gerne weiter helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
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Re: GDB?

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Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14 Ich weiss das, das Thema schon tausendmal durchgekaut woeden ist, aber ich weiß nicht ob ein GDB für mich von Vorteil oder von Nachteil für mich währe. Ich habe meine Episode nur zirca alle 2-4 Jahre. Aber um so länger die Pausen sind, um so schlimmer werden dann die Aktiven Phasen.Dann binn ich auch für zirca 3 bis 5 Wochen Krank, bis das Kortison anschlägt. Hat einer schon ähnliche Eefahrungen gemacht? Soll ich einen GDB beantragen, oder währe das eher für mich von Nachteil? Binn LKW Fahrer mit GGVSE Schein, mein Vorgesetzter weis eigentlich bescheid,aber er weis eigentlich darüber gar nichts. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, auch über krittische Antworten. Danke im vorraus, Christian
Lieber Christian,
einen Nachteil entsteht dir damit sicher nicht, denn es ist auch schon des öfteren vorgekommen, dass die Episoden länger wurden wie bisher und dass sie sogar schon fast bis zu einem Jahr andauerten. Was dann?
Ich wünsche dir, dass das bei dir niemals eintrifft, aber falls es so kommen solte, das sich die Episoden verändern und du eventuell einen Kündigungsschutz brauchst, dann hast du wenigstens vorgesorgt.
Auch gibt es steuerliche vergünstigungen, mehr Urlaubsanspruch, was bei Cluster auch sehr gut ist...
Also, du siehst, du hast keinerlei Nachteile.
Den Antrag bekommst du auf eurem Rathaus und füllst ihn mit deinem behandelnden Neurologen zusammen aus. Falls das erste mal der Antrag abgelehnt wird oder auch nur 20% GdB zugesprochen wird, ist das vollkommen normal und du musst dann Widerspruch einlegen. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich dann an Jakob Terhaag. Er wird dir dann sehr gerne weiter helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo Cristian,
erst vor kurzem musste ich schmerzlich zusehen wie der Kündigungschutz zur Falle wurde!
Beitragsbaum: Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Ein entsp. GdB über 50 % hat schon seine Vorteile,
Du hast mehr Urlaub,
du hast Steurerechtliche Vorteile
du kanst früher ( ohne Abzüge) in den Ruhestand
und bei der Zuzahlung für Medikamente ....
ach was, ich plaber einmal gehörtes einfach nach.....

Wie ist das eigentlich ? Wer kann uns die Vorteile genau erklären?
Wieviel Tage mehr Urlaub?
Seuerrechtlich, gibt es da eine Pauschale für die Einkommensteuer und wie hoch ist die?
Stimmt das mit dem vorgezogenen Ruhestand ohne Abzüge?
Und wie ist das mit der Medikamentenzuzahlung?
Gibt es noch mehr interessantes?

Viele Grüsse Gerhard
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Re: GDB?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14 Ich weiss das, das Thema schon tausendmal durchgekaut woeden ist, aber ich weiß nicht ob ein GDB für mich von Vorteil oder von Nachteil für mich währe. Ich habe meine Episode nur zirca alle 2-4 Jahre. Aber um so länger die Pausen sind, um so schlimmer werden dann die Aktiven Phasen.Dann binn ich auch für zirca 3 bis 5 Wochen Krank, bis das Kortison anschlägt. Hat einer schon ähnliche Eefahrungen gemacht? Soll ich einen GDB beantragen, oder währe das eher für mich von Nachteil? Binn LKW Fahrer mit GGVSE Schein, mein Vorgesetzter weis eigentlich bescheid,aber er weis eigentlich darüber gar nichts. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, auch über krittische Antworten. Danke im vorraus, Christian
Lieber Christian,
einen Nachteil entsteht dir damit sicher nicht, denn es ist auch schon des öfteren vorgekommen, dass die Episoden länger wurden wie bisher und dass sie sogar schon fast bis zu einem Jahr andauerten. Was dann?
Ich wünsche dir, dass das bei dir niemals eintrifft, aber falls es so kommen solte, das sich die Episoden verändern und du eventuell einen Kündigungsschutz brauchst, dann hast du wenigstens vorgesorgt.
Auch gibt es steuerliche vergünstigungen, mehr Urlaubsanspruch, was bei Cluster auch sehr gut ist...
Also, du siehst, du hast keinerlei Nachteile.
Den Antrag bekommst du auf eurem Rathaus und füllst ihn mit deinem behandelnden Neurologen zusammen aus. Falls das erste mal der Antrag abgelehnt wird oder auch nur 20% GdB zugesprochen wird, ist das vollkommen normal und du musst dann Widerspruch einlegen. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich dann an Jakob Terhaag. Er wird dir dann sehr gerne weiter helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo Cristian,
erst vor kurzem musste ich schmerzlich zusehen wie der Kündigungschutz zur Falle wurde!
Beitragsbaum: Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Ein entsp. GdB über 50 % hat schon seine Vorteile,
Du hast mehr Urlaub,
du hast Steurerechtliche Vorteile
du kanst früher ( ohne Abzüge) in den Ruhestand
und bei der Zuzahlung für Medikamente ....
ach was, ich plaber einmal gehörtes einfach nach.....

Wie ist das eigentlich ? Wer kann uns die Vorteile genau erklären?
Wieviel Tage mehr Urlaub?
Seuerrechtlich, gibt es da eine Pauschale für die Einkommensteuer und wie hoch ist die?
Stimmt das mit dem vorgezogenen Ruhestand ohne Abzüge?
Und wie ist das mit der Medikamentenzuzahlung?
Gibt es noch mehr interessantes?

Viele Grüsse Gerhard
Hallo Gerhard,

Urlaubstage im Jahr hat man 5 Tage mehr, wenn man mindestens 50 GdB hat.
Steuerfreibetrag:
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Steuerfreibetrag zuerkannt, der mit jedem 10er Grad steigt. In bestimmten Fällen erhalten auch behinderte Menschen so mit einem Grad von weniger als 50) einen Steuerfreibetrag.
Der Freibetrag bei 50 GdB beträgt 570,00€
Bei der Medikamentenzuzahlung ist es so:
Wenn man chronisch krank ist , muss man 1% von seinem Jahresgehalt zuzahlen.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
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Re: GDB?

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Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:16
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14

Lieber Christian,
einen Nachteil entsteht dir damit sicher nicht, denn es ist auch schon des öfteren vorgekommen, dass die Episoden länger wurden wie bisher und dass sie sogar schon fast bis zu einem Jahr andauerten. Was dann?
Ich wünsche dir, dass das bei dir niemals eintrifft, aber falls es so kommen solte, das sich die Episoden verändern und du eventuell einen Kündigungsschutz brauchst, dann hast du wenigstens vorgesorgt.
Auch gibt es steuerliche vergünstigungen, mehr Urlaubsanspruch, was bei Cluster auch sehr gut ist...
Also, du siehst, du hast keinerlei Nachteile.
Den Antrag bekommst du auf eurem Rathaus und füllst ihn mit deinem behandelnden Neurologen zusammen aus. Falls das erste mal der Antrag abgelehnt wird oder auch nur 20% GdB zugesprochen wird, ist das vollkommen normal und du musst dann Widerspruch einlegen. Wenn du Hilfe brauchst, wende dich dann an Jakob Terhaag. Er wird dir dann sehr gerne weiter helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
Hallo Cristian,
erst vor kurzem musste ich schmerzlich zusehen wie der Kündigungschutz zur Falle wurde!
Beitragsbaum: Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Ein entsp. GdB über 50 % hat schon seine Vorteile,
Du hast mehr Urlaub,
du hast Steurerechtliche Vorteile
du kanst früher ( ohne Abzüge) in den Ruhestand
und bei der Zuzahlung für Medikamente ....
ach was, ich plaber einmal gehörtes einfach nach.....

Wie ist das eigentlich ? Wer kann uns die Vorteile genau erklären?
Wieviel Tage mehr Urlaub?
Seuerrechtlich, gibt es da eine Pauschale für die Einkommensteuer und wie hoch ist die?
Stimmt das mit dem vorgezogenen Ruhestand ohne Abzüge?
Und wie ist das mit der Medikamentenzuzahlung?
Gibt es noch mehr interessantes?

Viele Grüsse Gerhard
Hallo Gerhard,

Urlaubstage im Jahr hat man 5 Tage mehr, wenn man mindestens 50 GdB hat.
Steuerfreibetrag:
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Steuerfreibetrag zuerkannt, der mit jedem 10er Grad steigt. In bestimmten Fällen erhalten auch behinderte Menschen so mit einem Grad von weniger als 50) einen Steuerfreibetrag.
Der Freibetrag bei 50 GdB beträgt 570,00€
Bei der Medikamentenzuzahlung ist es so:
Wenn man chronisch krank ist , muss man 1% von seinem Jahresgehalt zuzahlen.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
Danke für eure Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.

Das mit dem Kündigungsschutz und Urlaub würde mir schon sehr helfen.
Arbeite schon 20 Jahre bei den selben Arbeitgeber, aber in der heutigen Situation
weis man ja nie.Ich muß das im Rathaus beantragen ? Wohne in München und
hätte gedacht, da währe irgend ein Amt zuständig!? Wede das im meinen Urlaub
mal in Angriff nehmen!

Gruß und eine lange schmerzfreie Zeit!!!
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Re: GDB?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:16
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:16
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:14

Hallo Cristian,
erst vor kurzem musste ich schmerzlich zusehen wie der Kündigungschutz zur Falle wurde!
Beitragsbaum: Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Ein entsp. GdB über 50 % hat schon seine Vorteile,
Du hast mehr Urlaub,
du hast Steurerechtliche Vorteile
du kanst früher ( ohne Abzüge) in den Ruhestand
und bei der Zuzahlung für Medikamente ....
ach was, ich plaber einmal gehörtes einfach nach.....

Wie ist das eigentlich ? Wer kann uns die Vorteile genau erklären?
Wieviel Tage mehr Urlaub?
Seuerrechtlich, gibt es da eine Pauschale für die Einkommensteuer und wie hoch ist die?
Stimmt das mit dem vorgezogenen Ruhestand ohne Abzüge?
Und wie ist das mit der Medikamentenzuzahlung?
Gibt es noch mehr interessantes?

Viele Grüsse Gerhard
Hallo Gerhard,

Urlaubstage im Jahr hat man 5 Tage mehr, wenn man mindestens 50 GdB hat.
Steuerfreibetrag:
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Steuerfreibetrag zuerkannt, der mit jedem 10er Grad steigt. In bestimmten Fällen erhalten auch behinderte Menschen so mit einem Grad von weniger als 50) einen Steuerfreibetrag.
Der Freibetrag bei 50 GdB beträgt 570,00€
Bei der Medikamentenzuzahlung ist es so:
Wenn man chronisch krank ist , muss man 1% von seinem Jahresgehalt zuzahlen.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
Danke für eure Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.

Das mit dem Kündigungsschutz und Urlaub würde mir schon sehr helfen.
Arbeite schon 20 Jahre bei den selben Arbeitgeber, aber in der heutigen Situation
weis man ja nie.Ich muß das im Rathaus beantragen ? Wohne in München und
hätte gedacht, da währe irgend ein Amt zuständig!? Wede das im meinen Urlaub
mal in Angriff nehmen!

Gruß und eine lange schmerzfreie Zeit!!!
Hier in NRW gibt es die Anträge auf dem Rathaus.

Gruß und shcmerzfreie Zeit
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Re: GDB?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:16
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:16
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Hallo Gerhard,

Urlaubstage im Jahr hat man 5 Tage mehr, wenn man mindestens 50 GdB hat.
Steuerfreibetrag:
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Steuerfreibetrag zuerkannt, der mit jedem 10er Grad steigt. In bestimmten Fällen erhalten auch behinderte Menschen so mit einem Grad von weniger als 50) einen Steuerfreibetrag.
Der Freibetrag bei 50 GdB beträgt 570,00€
Bei der Medikamentenzuzahlung ist es so:
Wenn man chronisch krank ist , muss man 1% von seinem Jahresgehalt zuzahlen.
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

Liebe schmerzfreie Grüße Claudia
Danke für eure Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.

Das mit dem Kündigungsschutz und Urlaub würde mir schon sehr helfen.
Arbeite schon 20 Jahre bei den selben Arbeitgeber, aber in der heutigen Situation
weis man ja nie.Ich muß das im Rathaus beantragen ? Wohne in München und
hätte gedacht, da währe irgend ein Amt zuständig!? Wede das im meinen Urlaub
mal in Angriff nehmen!

Gruß und eine lange schmerzfreie Zeit!!!
Hier in NRW gibt es die Anträge auf dem Rathaus.

Gruß und shcmerzfreie Zeit
Hier ist ein link zur Uni Augsburg.
Dort steht alles über GDB.
http://www.uni-augsburg.de/einrichtunge ... leich.html
Gruß Heiko
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