Greift eine Berufsunfähigkeitsrente bei Cluster?

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Archiv
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Greift eine Berufsunfähigkeitsrente bei Cluster?

Beitrag von Archiv »

Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen?
Ich habe wie ja fast alle Menschen eine Versicherungstante ( LACH), die mir alles mögliche andren möchte.
Da ich selbstständig bin auch eine Berufsunfähigkeitsrente, die greift JETZT KOMMTS ab 50% Berufsunfähigkeit!
In der Selgsthilfe Gruppe habe ich erfahren, das wir auf unsere Krankheit Rente beantragen können.
Habe mich damit noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber nun mein Gedanke, der schon oft war, was ist wenn ich eines Tages so von meinem Kumpel eingeschrängt bin, dass ich wirklich nicht mehr voll arbeiten kann.
Nun denke ich natürlich auch ist man dann bzw. weiß man dann ist die Familie ja abgesichert, sollte mein Einkommen durch den Cluster irgendwann wegbrechen.
Denn meine erarbeitete Rente sind Pinats, die sogenante mindestrente davon kann meine Fam. und ich nicht leben und nicht sterben, denn was hat man mit 30 Jahren schon eingezahlt? Nicht genug!
NUN DIE FRAGE!
Ich habe Cluster Diagnostiziert bekommen, aber habe bisher außer Medis nie etwas anderes versucht in Anspruch zu nehmen.
Muß ich das bei Versicherungsabschluß sagen?
Denn bei dem Gruppentreffen wurde uns erklärt, das ich ja auch z.B. bei meinem neuen Arbeitgeber nicht von meinem Cluster erzählen muß, bekomme ich darauf 50% Rente, muß ich das schon.
Muß ich nun auch bei der Versicherung was sagen?
Darf ich meinen Cluster verschweigen?

Über Eure Ideen und Erfahrungen und ganz viele Antworten bin ich dankbar!

Schmerzfreie Zeiten und Sonnige Tage

Claudia aus HH
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Re: Greift eine Berufsunfähigkeitsrente bei Cluster?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 08:53 Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen?
Ich habe wie ja fast alle Menschen eine Versicherungstante ( LACH), die mir alles mögliche andren möchte.
Da ich selbstständig bin auch eine Berufsunfähigkeitsrente, die greift JETZT KOMMTS ab 50% Berufsunfähigkeit!
In der Selgsthilfe Gruppe habe ich erfahren, das wir auf unsere Krankheit Rente beantragen können.
Habe mich damit noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber nun mein Gedanke, der schon oft war, was ist wenn ich eines Tages so von meinem Kumpel eingeschrängt bin, dass ich wirklich nicht mehr voll arbeiten kann.
Nun denke ich natürlich auch ist man dann bzw. weiß man dann ist die Familie ja abgesichert, sollte mein Einkommen durch den Cluster irgendwann wegbrechen.
Denn meine erarbeitete Rente sind Pinats, die sogenante mindestrente davon kann meine Fam. und ich nicht leben und nicht sterben, denn was hat man mit 30 Jahren schon eingezahlt? Nicht genug!
NUN DIE FRAGE!
Ich habe Cluster Diagnostiziert bekommen, aber habe bisher außer Medis nie etwas anderes versucht in Anspruch zu nehmen.
Muß ich das bei Versicherungsabschluß sagen?
Denn bei dem Gruppentreffen wurde uns erklärt, das ich ja auch z.B. bei meinem neuen Arbeitgeber nicht von meinem Cluster erzählen muß, bekomme ich darauf 50% Rente, muß ich das schon.
Muß ich nun auch bei der Versicherung was sagen?
Darf ich meinen Cluster verschweigen?

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Claudia aus HH
Hallo Claudia,
meiner Erfahrung nach ( bin kein Vers. Vertreter ) wirst Du nie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, wenn Du bei Vertragsabschluss die Erkrankung CK nicht angegeben hast und CK dann zur Berufsunfähigkeit führt.
Es kann Dir aber auch passieren, daß, wenn Du bei Vertragsabschluß die Erkrankung angibst, die Versicherung auf Grund des Risikos, diese Erkrankung ausschließt.
Weiterhin ist der Weg zu einer BU - Rente steinig und lang.
Angefangen von von umfangreicher Krankenakte, Grad der Behinderung, div. Gutachtern.....
Sollte ich also richtig verstanden haben und Du willst bei bestehender Erkrankung erst j e t z t die Versicherung abschließen, dürfte das immer ein Ritt auf der Rasierklinge sein.
Sorry, wenn ich Dir nichts besseres sagen kann.
Schmerzfreie Zeit

Burkhard
CSG - AP Bonn
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Re: Greift eine Berufsunfähigkeitsrente bei Cluster?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 08:53
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 08:53 Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen?
Ich habe wie ja fast alle Menschen eine Versicherungstante ( LACH), die mir alles mögliche andren möchte.
Da ich selbstständig bin auch eine Berufsunfähigkeitsrente, die greift JETZT KOMMTS ab 50% Berufsunfähigkeit!
In der Selgsthilfe Gruppe habe ich erfahren, das wir auf unsere Krankheit Rente beantragen können.
Habe mich damit noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber nun mein Gedanke, der schon oft war, was ist wenn ich eines Tages so von meinem Kumpel eingeschrängt bin, dass ich wirklich nicht mehr voll arbeiten kann.
Nun denke ich natürlich auch ist man dann bzw. weiß man dann ist die Familie ja abgesichert, sollte mein Einkommen durch den Cluster irgendwann wegbrechen.
Denn meine erarbeitete Rente sind Pinats, die sogenante mindestrente davon kann meine Fam. und ich nicht leben und nicht sterben, denn was hat man mit 30 Jahren schon eingezahlt? Nicht genug!
NUN DIE FRAGE!
Ich habe Cluster Diagnostiziert bekommen, aber habe bisher außer Medis nie etwas anderes versucht in Anspruch zu nehmen.
Muß ich das bei Versicherungsabschluß sagen?
Denn bei dem Gruppentreffen wurde uns erklärt, das ich ja auch z.B. bei meinem neuen Arbeitgeber nicht von meinem Cluster erzählen muß, bekomme ich darauf 50% Rente, muß ich das schon.
Muß ich nun auch bei der Versicherung was sagen?
Darf ich meinen Cluster verschweigen?

Über Eure Ideen und Erfahrungen und ganz viele Antworten bin ich dankbar!

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Claudia aus HH
Hallo Claudia,
meiner Erfahrung nach ( bin kein Vers. Vertreter ) wirst Du nie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, wenn Du bei Vertragsabschluss die Erkrankung CK nicht angegeben hast und CK dann zur Berufsunfähigkeit führt.
Es kann Dir aber auch passieren, daß, wenn Du bei Vertragsabschluß die Erkrankung angibst, die Versicherung auf Grund des Risikos, diese Erkrankung ausschließt.
Weiterhin ist der Weg zu einer BU - Rente steinig und lang.
Angefangen von von umfangreicher Krankenakte, Grad der Behinderung, div. Gutachtern.....
Sollte ich also richtig verstanden haben und Du willst bei bestehender Erkrankung erst j e t z t die Versicherung abschließen, dürfte das immer ein Ritt auf der Rasierklinge sein.
Sorry, wenn ich Dir nichts besseres sagen kann.
Schmerzfreie Zeit

Burkhard
CSG - AP Bonn
die neue BU Renten schliesen alles was in die Richtung geht mitllerweile aus..
auch die Psychischen Krankheiten..

Ich hatte noch einenalten BU Vertrag ..und auch Kopfschmerzen beim abschlus angegeben.
als ich den andrag gestellt hatte wegen kopfschmerzen(feste diaknose CK-migräne hatte ich noch nicht) wurde auch vom medizinischenndinst der ein Klinik Gutachten beauftragt mit einer absulut korektenFragestellung.
was die gutachter alledings gemacht hat fanden die personen die er aus meinen umfelt einbezogen hat.. pervers, verbrecherisch, Angsteinflößent.
Die Versicherung entschuldigte sich für die Vorgehnsweise mit der begründung das man ja schon an der fragestellung sehen kann das es nich in ihren intresse lege..
und stellte in aussicht sich der gesetlichen rentenentscheitung ohne weiter begutachtung bezuplichten.. was sie bis heute auch tun..
und im gegensatz die BU rente im vehältnis zu den monats beiträgen um faktor 5 höher..
da es eine Kapitalsteigernde war Bleibt das auch..
ich kann so einen Abschlus nur empfehlen auch als CS ler man bekommt auch mal ander erkrankungen und da leisten die dann ja..
du solltest dich voher aber gut imformieren was du angeben musst alle behandler die du hattest angeben etc..
am besten holst du die bei einer unabhängen beratungsstelle die infos.
dann solltest du noch mal direkt bei der versicherung nachfragen ob das mit den ck klargeht und das es im vertrag extra festgehalten wird sowie in der police..
der CK ist eigentlich Keine erkrankung die zusätzlich große Organische Schädigungen mit sich zieht.. heute weniger als damals.. die Psychischen erkrankungen sind ja meistens eh nicht darin. die muskulären bekleit erkrankungen nicht Manifest.
Ich denke unter einer guten Begründung wird der beitrag auch nicht wesentlich höher sein aber der CK wird wohl ausgeschlossen sein in der leistung..

SFZ thore
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Re: Greift eine Berufsunfähigkeitsrente bei Cluster?

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 08:53
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 08:53
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 08:53 Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen?
Ich habe wie ja fast alle Menschen eine Versicherungstante ( LACH), die mir alles mögliche andren möchte.
Da ich selbstständig bin auch eine Berufsunfähigkeitsrente, die greift JETZT KOMMTS ab 50% Berufsunfähigkeit!
In der Selgsthilfe Gruppe habe ich erfahren, das wir auf unsere Krankheit Rente beantragen können.
Habe mich damit noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber nun mein Gedanke, der schon oft war, was ist wenn ich eines Tages so von meinem Kumpel eingeschrängt bin, dass ich wirklich nicht mehr voll arbeiten kann.
Nun denke ich natürlich auch ist man dann bzw. weiß man dann ist die Familie ja abgesichert, sollte mein Einkommen durch den Cluster irgendwann wegbrechen.
Denn meine erarbeitete Rente sind Pinats, die sogenante mindestrente davon kann meine Fam. und ich nicht leben und nicht sterben, denn was hat man mit 30 Jahren schon eingezahlt? Nicht genug!
NUN DIE FRAGE!
Ich habe Cluster Diagnostiziert bekommen, aber habe bisher außer Medis nie etwas anderes versucht in Anspruch zu nehmen.
Muß ich das bei Versicherungsabschluß sagen?
Denn bei dem Gruppentreffen wurde uns erklärt, das ich ja auch z.B. bei meinem neuen Arbeitgeber nicht von meinem Cluster erzählen muß, bekomme ich darauf 50% Rente, muß ich das schon.
Muß ich nun auch bei der Versicherung was sagen?
Darf ich meinen Cluster verschweigen?

Über Eure Ideen und Erfahrungen und ganz viele Antworten bin ich dankbar!

Schmerzfreie Zeiten und Sonnige Tage

Claudia aus HH
Hallo Claudia,
meiner Erfahrung nach ( bin kein Vers. Vertreter ) wirst Du nie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, wenn Du bei Vertragsabschluss die Erkrankung CK nicht angegeben hast und CK dann zur Berufsunfähigkeit führt.
Es kann Dir aber auch passieren, daß, wenn Du bei Vertragsabschluß die Erkrankung angibst, die Versicherung auf Grund des Risikos, diese Erkrankung ausschließt.
Weiterhin ist der Weg zu einer BU - Rente steinig und lang.
Angefangen von von umfangreicher Krankenakte, Grad der Behinderung, div. Gutachtern.....
Sollte ich also richtig verstanden haben und Du willst bei bestehender Erkrankung erst j e t z t die Versicherung abschließen, dürfte das immer ein Ritt auf der Rasierklinge sein.
Sorry, wenn ich Dir nichts besseres sagen kann.
Schmerzfreie Zeit

Burkhard
CSG - AP Bonn
die neue BU Renten schliesen alles was in die Richtung geht mitllerweile aus..
auch die Psychischen Krankheiten..

Ich hatte noch einenalten BU Vertrag ..und auch Kopfschmerzen beim abschlus angegeben.
als ich den andrag gestellt hatte wegen kopfschmerzen(feste diaknose CK-migräne hatte ich noch nicht) wurde auch vom medizinischenndinst der ein Klinik Gutachten beauftragt mit einer absulut korektenFragestellung.
was die gutachter alledings gemacht hat fanden die personen die er aus meinen umfelt einbezogen hat.. pervers, verbrecherisch, Angsteinflößent.
Die Versicherung entschuldigte sich für die Vorgehnsweise mit der begründung das man ja schon an der fragestellung sehen kann das es nich in ihren intresse lege..
und stellte in aussicht sich der gesetlichen rentenentscheitung ohne weiter begutachtung bezuplichten.. was sie bis heute auch tun..
und im gegensatz die BU rente im vehältnis zu den monats beiträgen um faktor 5 höher..
da es eine Kapitalsteigernde war Bleibt das auch..
ich kann so einen Abschlus nur empfehlen auch als CS ler man bekommt auch mal ander erkrankungen und da leisten die dann ja..
du solltest dich voher aber gut imformieren was du angeben musst alle behandler die du hattest angeben etc..
am besten holst du die bei einer unabhängen beratungsstelle die infos.
dann solltest du noch mal direkt bei der versicherung nachfragen ob das mit den ck klargeht und das es im vertrag extra festgehalten wird sowie in der police..
der CK ist eigentlich Keine erkrankung die zusätzlich große Organische Schädigungen mit sich zieht.. heute weniger als damals.. die Psychischen erkrankungen sind ja meistens eh nicht darin. die muskulären bekleit erkrankungen nicht Manifest.
Ich denke unter einer guten Begründung wird der beitrag auch nicht wesentlich höher sein aber der CK wird wohl ausgeschlossen sein in der leistung..

SFZ thore
Hallo thore und Burkhard!

Bin seit gestern erst aus dem Urlaub zurück, deshalb erst jetzt mein dankeschön für Eure Erfahrungen.
Ich hatte mir so etwas schon gedacht!

Lg Claudia
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