Hallo zusammen,
es würde mich interessieren wo der durchschnittliche GdB bei Cluster liegt, den die Versorgungsämter so bescheinigen.
Ich weis dies ist ein schnittiges Thema.
Aber trotzdem Danke für eure Beiträge.
schmerzfreie Zeit euch allen
LG Volker
Wo liegt der durchschnitliche GdB bei Cluster
Re: Wo liegt der durchschnitliche GdB bei Cluster
Hach Volker, du sprichst mir aus der Seele-genau das wäre das nächste gewesen, was ich geschrieben hätte.
Wir(mein mann und ich) haben uns drüber unter, ob man da in diese richtung nicht auch mal was macht.
Wissen nur nicht, wo anfangen und wielang dauert sowas und bringt es überhaupt was?
Liebe Grüße und Schmerzfreie Zeit
Sabrina
Re: Wo liegt der durchschnitliche GdB bei Cluster
Hallo Volker,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 09:58Hach Volker, du sprichst mir aus der Seele-genau das wäre das nächste gewesen, was ich geschrieben hätte.
Wir(mein mann und ich) haben uns drüber unter, ob man da in diese richtung nicht auch mal was macht.
Wissen nur nicht, wo anfangen und wielang dauert sowas und bringt es überhaupt was?
Liebe Grüße und Schmerzfreie Zeit
Sabrina
hallo Sabrina,
so pauschal, wie ihr die Frage stellt, kann sie nicht beantwortet werden.
Der Grad der Behinderung (oder neu: GdS = Grad der Schädigung / Schädigungseinwirkung) ist von vielen individuellen Faktoren abhängig: Wie stark sind die Attacken ausgeprägt; wie lange dauert eine Episode; wie gut reagiert der Betroffene auf Medikamente; wie sehr schränkt der Cluster diesesn Einen bei seiner "Teilhabe am Leben" ein; bestehen noch weitere relavante Erkrankungen/Behinderungen usw.
Dazu kommt dann noch die "Fachkompetenz" der Mitarbeiter des Versorgungsamtes oder der entsprechenden kommunalen Stellen und ihrer medizinischen Fachberater - hier ist sehr häufig Verbesserungsbedarf festzustellen. Auch und vor allem, wenn der Betroffene zur Begutachtung einem "Sachverständigen" (z. B. Kinderarzt - s. Beitrag http://42304.forumromanum.com/member/fo ... hmerz.html) ......
Die Erfahrung zeigt, dass in aller Regel für einen chronischen Clusterkopfschmerz Grade von 60 - 80 "Plus X" und für episodischen Cluster von 50 "plus X" erreicht werden können.
Meist ist dieser Wert aber nicht mit dem Erstantrag zu erzielen, sondern erst im Widerspruchsverfahren. Bei einigen wenigen besonders einsichts-resistenten VersA-Mitarbeitern hilft allerdings auch nur noch der Schritt vors Sozialgericht.
Grundsätzlich (ganz wenige sehr spezielle Ausnahmen) rate ich jedem Clusterpatienten dazu, sich eine Schwerbehinderung (GdB/GdS 50 oder mehr) anerkennen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte eure Frage beantworten.
Liebe Grüße
Jakob
P.S. Näheres zur Umstellung GdB - GdS werde ich für eine der nächsten MItgliederzeitungen aufbereiten
Re: Wo liegt der durchschnitliche GdB bei Cluster
Mein Mann hat jetzt ganz aktuell 20% zugesprochen bekommen.Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 09:58Hallo Volker,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 09:58Hach Volker, du sprichst mir aus der Seele-genau das wäre das nächste gewesen, was ich geschrieben hätte.
Wir(mein mann und ich) haben uns drüber unter, ob man da in diese richtung nicht auch mal was macht.
Wissen nur nicht, wo anfangen und wielang dauert sowas und bringt es überhaupt was?
Liebe Grüße und Schmerzfreie Zeit
Sabrina
hallo Sabrina,
so pauschal, wie ihr die Frage stellt, kann sie nicht beantwortet werden.
Der Grad der Behinderung (oder neu: GdS = Grad der Schädigung / Schädigungseinwirkung) ist von vielen individuellen Faktoren abhängig: Wie stark sind die Attacken ausgeprägt; wie lange dauert eine Episode; wie gut reagiert der Betroffene auf Medikamente; wie sehr schränkt der Cluster diesesn Einen bei seiner "Teilhabe am Leben" ein; bestehen noch weitere relavante Erkrankungen/Behinderungen usw.
Dazu kommt dann noch die "Fachkompetenz" der Mitarbeiter des Versorgungsamtes oder der entsprechenden kommunalen Stellen und ihrer medizinischen Fachberater - hier ist sehr häufig Verbesserungsbedarf festzustellen. Auch und vor allem, wenn der Betroffene zur Begutachtung einem "Sachverständigen" (z. B. Kinderarzt - s. Beitrag http://42304.forumromanum.com/member/fo ... hmerz.html) ......
Die Erfahrung zeigt, dass in aller Regel für einen chronischen Clusterkopfschmerz Grade von 60 - 80 "Plus X" und für episodischen Cluster von 50 "plus X" erreicht werden können.
Meist ist dieser Wert aber nicht mit dem Erstantrag zu erzielen, sondern erst im Widerspruchsverfahren. Bei einigen wenigen besonders einsichts-resistenten VersA-Mitarbeitern hilft allerdings auch nur noch der Schritt vors Sozialgericht.
Grundsätzlich (ganz wenige sehr spezielle Ausnahmen) rate ich jedem Clusterpatienten dazu, sich eine Schwerbehinderung (GdB/GdS 50 oder mehr) anerkennen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte eure Frage beantworten.
Liebe Grüße
Jakob
P.S. Näheres zur Umstellung GdB - GdS werde ich für eine der nächsten MItgliederzeitungen aufbereiten
Einspruch läuft )
Re: Wo liegt der durchschnitliche GdB bei Cluster
hallo !!!Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 10:04Mein Mann hat jetzt ganz aktuell 20% zugesprochen bekommen.Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 09:58Hallo Volker,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 09:58
Hach Volker, du sprichst mir aus der Seele-genau das wäre das nächste gewesen, was ich geschrieben hätte.
Wir(mein mann und ich) haben uns drüber unter, ob man da in diese richtung nicht auch mal was macht.
Wissen nur nicht, wo anfangen und wielang dauert sowas und bringt es überhaupt was?
Liebe Grüße und Schmerzfreie Zeit
Sabrina
hallo Sabrina,
so pauschal, wie ihr die Frage stellt, kann sie nicht beantwortet werden.
Der Grad der Behinderung (oder neu: GdS = Grad der Schädigung / Schädigungseinwirkung) ist von vielen individuellen Faktoren abhängig: Wie stark sind die Attacken ausgeprägt; wie lange dauert eine Episode; wie gut reagiert der Betroffene auf Medikamente; wie sehr schränkt der Cluster diesesn Einen bei seiner "Teilhabe am Leben" ein; bestehen noch weitere relavante Erkrankungen/Behinderungen usw.
Dazu kommt dann noch die "Fachkompetenz" der Mitarbeiter des Versorgungsamtes oder der entsprechenden kommunalen Stellen und ihrer medizinischen Fachberater - hier ist sehr häufig Verbesserungsbedarf festzustellen. Auch und vor allem, wenn der Betroffene zur Begutachtung einem "Sachverständigen" (z. B. Kinderarzt - s. Beitrag http://42304.forumromanum.com/member/fo ... hmerz.html) ......
Die Erfahrung zeigt, dass in aller Regel für einen chronischen Clusterkopfschmerz Grade von 60 - 80 "Plus X" und für episodischen Cluster von 50 "plus X" erreicht werden können.
Meist ist dieser Wert aber nicht mit dem Erstantrag zu erzielen, sondern erst im Widerspruchsverfahren. Bei einigen wenigen besonders einsichts-resistenten VersA-Mitarbeitern hilft allerdings auch nur noch der Schritt vors Sozialgericht.
Grundsätzlich (ganz wenige sehr spezielle Ausnahmen) rate ich jedem Clusterpatienten dazu, sich eine Schwerbehinderung (GdB/GdS 50 oder mehr) anerkennen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte eure Frage beantworten.
Liebe Grüße
Jakob
P.S. Näheres zur Umstellung GdB - GdS werde ich für eine der nächsten MItgliederzeitungen aufbereiten
Einspruch läuft )
habe heute bescheid bekommen. 30%. werd auch einspruch einlegen.
grüßle und viel schmerzfreie zeit
Re: Wo liegt der durchschnitliche GdB bei Cluster
ich habe seid januar 40 % und der einspruch ist schon weg.Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 10:04hallo !!!Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 10:04Mein Mann hat jetzt ganz aktuell 20% zugesprochen bekommen.Archiv hat geschrieben: ↑Fr 9. Mär 2018, 09:58
Hallo Volker,
hallo Sabrina,
so pauschal, wie ihr die Frage stellt, kann sie nicht beantwortet werden.
Der Grad der Behinderung (oder neu: GdS = Grad der Schädigung / Schädigungseinwirkung) ist von vielen individuellen Faktoren abhängig: Wie stark sind die Attacken ausgeprägt; wie lange dauert eine Episode; wie gut reagiert der Betroffene auf Medikamente; wie sehr schränkt der Cluster diesesn Einen bei seiner "Teilhabe am Leben" ein; bestehen noch weitere relavante Erkrankungen/Behinderungen usw.
Dazu kommt dann noch die "Fachkompetenz" der Mitarbeiter des Versorgungsamtes oder der entsprechenden kommunalen Stellen und ihrer medizinischen Fachberater - hier ist sehr häufig Verbesserungsbedarf festzustellen. Auch und vor allem, wenn der Betroffene zur Begutachtung einem "Sachverständigen" (z. B. Kinderarzt - s. Beitrag http://42304.forumromanum.com/member/fo ... hmerz.html) ......
Die Erfahrung zeigt, dass in aller Regel für einen chronischen Clusterkopfschmerz Grade von 60 - 80 "Plus X" und für episodischen Cluster von 50 "plus X" erreicht werden können.
Meist ist dieser Wert aber nicht mit dem Erstantrag zu erzielen, sondern erst im Widerspruchsverfahren. Bei einigen wenigen besonders einsichts-resistenten VersA-Mitarbeitern hilft allerdings auch nur noch der Schritt vors Sozialgericht.
Grundsätzlich (ganz wenige sehr spezielle Ausnahmen) rate ich jedem Clusterpatienten dazu, sich eine Schwerbehinderung (GdB/GdS 50 oder mehr) anerkennen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte eure Frage beantworten.
Liebe Grüße
Jakob
P.S. Näheres zur Umstellung GdB - GdS werde ich für eine der nächsten MItgliederzeitungen aufbereiten
Einspruch läuft )
habe heute bescheid bekommen. 30%. werd auch einspruch einlegen.
grüßle und viel schmerzfreie zeit
schmerzfreies wochenende