Hallo zusammen,
ich denke es ist das Beste ich stelle mich erst einmal kurz vor:
Andreas, 45 Jahre, aus dem Großraum Stgt., Episodiker, diagnostiziert.
Krankheitsverlauf:
vor ca. 10 Jahren beginnend selten einseitig am Auge Kopfschmerz , wenige Tage im Jahr. Seither jährliche leichte Steigerung in Schmerzintensität, Häufigkeit während Episode, Episodenlänge, alles war irgendwie noch in irgendeiner Form erträglich.
ab Mitte August 2008 schlimmste Episode, extreme Steigerung gegenüber den Vorjahren: täglich 1-2 Attacken abends, plus 1-4 Attacken in der Nacht und Morgenstunden. Schmerzintensität immer über 4 ( sehr oft 7-9 ), Unmengen Aspirin etc. verbraucht, körperlich somit am Ende. Im Grunde genommen so gut wie arbeitsunfähig. Da ich meine Arbeitszeit zum Glück frei wählen kann, gings einigermaßen zu arbeiten, wenn auch die Arbeitsleistung extrem sank.
Seit Mitte November 2008 in richtiger Behandlung:
Erst kurz Decortin H, parallel Start von Verapamil auf 400mg Tagesdosis. Sofort schmerzfrei, jetzt nur noch gelegentlich kalte Attacken oder sehr leichten Reiz ( bei Triggern ).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
hier im Board wurde das Thema Grad der Behinderung mehrfach angesprochen.
Was ich allerdings im Detail nicht gefunden habe:
Erhalten Episodiker mit mehrmonatigen, extremen Episoden (ohne Medikamente ), aber nun Schmerzfreiheit durch Medikamente ebenfalls einen GdB zugestanden ? Und wenn ja, wie hoch ist der Satz ??
Da Verapamil mir momentan wieder ein normales Leben ermöglicht, befürchte ich bei einer Antragsstellung keinen Erfolg zu haben bzw. falsch eingestuft zu werden.
Über Erfahrungswerte, Tipps und Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar.
Schon mal vielen Dank im Voraus und eine schmerzfreie Zeit.
Andreas ( MGDriver ).
Frage: GdB bei Episodikern mit Schmerzfreiheit nur durch Medikamente ???
Re: Frage: GdB bei Episodikern mit Schmerzfreiheit nur durch Medikamente ???
Hi Andreas,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 19:55 Hallo zusammen,
ich denke es ist das Beste ich stelle mich erst einmal kurz vor:
Andreas, 45 Jahre, aus dem Großraum Stgt., Episodiker, diagnostiziert.
Krankheitsverlauf:
vor ca. 10 Jahren beginnend selten einseitig am Auge Kopfschmerz , wenige Tage im Jahr. Seither jährliche leichte Steigerung in Schmerzintensität, Häufigkeit während Episode, Episodenlänge, alles war irgendwie noch in irgendeiner Form erträglich.
ab Mitte August 2008 schlimmste Episode, extreme Steigerung gegenüber den Vorjahren: täglich 1-2 Attacken abends, plus 1-4 Attacken in der Nacht und Morgenstunden. Schmerzintensität immer über 4 ( sehr oft 7-9 ), Unmengen Aspirin etc. verbraucht, körperlich somit am Ende. Im Grunde genommen so gut wie arbeitsunfähig. Da ich meine Arbeitszeit zum Glück frei wählen kann, gings einigermaßen zu arbeiten, wenn auch die Arbeitsleistung extrem sank.
Seit Mitte November 2008 in richtiger Behandlung:
Erst kurz Decortin H, parallel Start von Verapamil auf 400mg Tagesdosis. Sofort schmerzfrei, jetzt nur noch gelegentlich kalte Attacken oder sehr leichten Reiz ( bei Triggern ).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
hier im Board wurde das Thema Grad der Behinderung mehrfach angesprochen.
Was ich allerdings im Detail nicht gefunden habe:
Erhalten Episodiker mit mehrmonatigen, extremen Episoden (ohne Medikamente ), aber nun Schmerzfreiheit durch Medikamente ebenfalls einen GdB zugestanden ? Und wenn ja, wie hoch ist der Satz ??
Da Verapamil mir momentan wieder ein normales Leben ermöglicht, befürchte ich bei einer Antragsstellung keinen Erfolg zu haben bzw. falsch eingestuft zu werden.
Über Erfahrungswerte, Tipps und Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar.
Schon mal vielen Dank im Voraus und eine schmerzfreie Zeit.
Andreas ( MGDriver ).
das Feld des GdB ist ein weites und verwirrendes.
Aber zunächst als Richtung:
- vor Antragstellung beim Versorgungsamt zunächst für fachlich hieb und stichfeste Befunde sorgen
- Cluster ist eine, nach dem heutigen Stand der Medizin, eine nicht heilbare Krankheit
und auch der Episodiker ist eigentlich Chroniker
- völlig außer acht gelassen werden sehr gerne von allen Ämtern und Gutachtern auch die psychosozialen Auswirkungen. Es gibt Fachleute, die CK - Patienten mit traumatisiereten Folteropfern gleichsetzten ( immer in Erwartung der nächsten Episode oder Attacke und den bekannten Schmerzen )
- von Anfang an davon ausgehen, daß die Antragstellung nicht ohne Widerpruchsverfahren bis teilweise zum Sozialgericht gehen kann.
Bei näheren Informationen kannst Du mich gerne persönlich kontaktieren auf den bekannten Wegen
Re: Frage: GdB bei Episodikern mit Schmerzfreiheit nur durch Medikamente ???
Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 19:55Hi Andreas,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 19:55 Hallo zusammen,
ich denke es ist das Beste ich stelle mich erst einmal kurz vor:
Andreas, 45 Jahre, aus dem Großraum Stgt., Episodiker, diagnostiziert.
Krankheitsverlauf:
vor ca. 10 Jahren beginnend selten einseitig am Auge Kopfschmerz , wenige Tage im Jahr. Seither jährliche leichte Steigerung in Schmerzintensität, Häufigkeit während Episode, Episodenlänge, alles war irgendwie noch in irgendeiner Form erträglich.
ab Mitte August 2008 schlimmste Episode, extreme Steigerung gegenüber den Vorjahren: täglich 1-2 Attacken abends, plus 1-4 Attacken in der Nacht und Morgenstunden. Schmerzintensität immer über 4 ( sehr oft 7-9 ), Unmengen Aspirin etc. verbraucht, körperlich somit am Ende. Im Grunde genommen so gut wie arbeitsunfähig. Da ich meine Arbeitszeit zum Glück frei wählen kann, gings einigermaßen zu arbeiten, wenn auch die Arbeitsleistung extrem sank.
Seit Mitte November 2008 in richtiger Behandlung:
Erst kurz Decortin H, parallel Start von Verapamil auf 400mg Tagesdosis. Sofort schmerzfrei, jetzt nur noch gelegentlich kalte Attacken oder sehr leichten Reiz ( bei Triggern ).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
hier im Board wurde das Thema Grad der Behinderung mehrfach angesprochen.
Was ich allerdings im Detail nicht gefunden habe:
Erhalten Episodiker mit mehrmonatigen, extremen Episoden (ohne Medikamente ), aber nun Schmerzfreiheit durch Medikamente ebenfalls einen GdB zugestanden ? Und wenn ja, wie hoch ist der Satz ??
Da Verapamil mir momentan wieder ein normales Leben ermöglicht, befürchte ich bei einer Antragsstellung keinen Erfolg zu haben bzw. falsch eingestuft zu werden.
Über Erfahrungswerte, Tipps und Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar.
Schon mal vielen Dank im Voraus und eine schmerzfreie Zeit.
Andreas ( MGDriver ).
das Feld des GdB ist ein weites und verwirrendes.
Aber zunächst als Richtung:
- vor Antragstellung beim Versorgungsamt zunächst für fachlich hieb und stichfeste Befunde sorgen
- Cluster ist eine, nach dem heutigen Stand der Medizin, eine nicht heilbare Krankheit
und auch der Episodiker ist eigentlich Chroniker
- völlig außer acht gelassen werden sehr gerne von allen Ämtern und Gutachtern auch die psychosozialen Auswirkungen. Es gibt Fachleute, die CK - Patienten mit traumatisiereten Folteropfern gleichsetzten ( immer in Erwartung der nächsten Episode oder Attacke und den bekannten Schmerzen )
- von Anfang an davon ausgehen, daß die Antragstellung nicht ohne Widerpruchsverfahren bis teilweise zum Sozialgericht gehen kann.
Bei näheren Informationen kannst Du mich gerne persönlich kontaktieren auf den bekannten Wegen
damit der thread nicht so herrenlos stehen bleibt:
ich möchte mich hier auch nochmals bei allen die mir telefonisch, per pn und posting sehr gute Tipps und Ratschläge gaben recht herzlich bedanken.
ich wünsche euch allen eine schmerzfreie Zeit.
viele Grüsse
Andreas ( MGDriver )