Hallo erstmal,
habe einen Brief vom Versorgungsamt Hamburg bekommen. Nach § 48 Abs.1 SGB ist es gehalten, eine Zwischenprüfung des GDB durchzuführen.
Ich habe seit 2005 einen GDB von 60; er ist gültig bis Ende 2011.
Das VA fordert jetzt von mir Angaben zu meinen behandelnden Ärzten, Krankenhausaufenthalte usw.
Meine Frage: Soll/muss ich darauf reagieren? Bin Mitglied im VdK. Soll ich denen das übergeben, damit die sich darum kümmern? Soll ich den Fragebogen ausfüllen und warten, was passiert?
Für ein paar Ratschläge wäre ich euch dankbar.
Lieben Gruß und allen eine langanhaltende schmerzfreie Zeit.
Hartmuth
Zwischenprüfung vom Versorgungsamt trotz GDB
Re: Zwischenprüfung vom Versorgungsamt trotz GDB
Hallo Hartmuth,Archiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 19:45 Hallo erstmal,
habe einen Brief vom Versorgungsamt Hamburg bekommen. Nach § 48 Abs.1 SGB ist es gehalten, eine Zwischenprüfung des GDB durchzuführen.
Ich habe seit 2005 einen GDB von 60; er ist gültig bis Ende 2011.
Das VA fordert jetzt von mir Angaben zu meinen behandelnden Ärzten, Krankenhausaufenthalte usw.
Meine Frage: Soll/muss ich darauf reagieren? Bin Mitglied im VdK. Soll ich denen das übergeben, damit die sich darum kümmern? Soll ich den Fragebogen ausfüllen und warten, was passiert?
Für ein paar Ratschläge wäre ich euch dankbar.
Lieben Gruß und allen eine langanhaltende schmerzfreie Zeit.
Hartmuth
eine von dir beschriebene "Zwischenprüfung" ist mir neu.
Üblich ist, dass gegen Ende der Gültigkeitsdauer des Ausweies von Amts wegen eine erneute Prüfung einberufen wird.
Sicherlich kann es nicht schaden, dich über den VdK mal schlau zu machen. Gib dann bitte hier wieder Bescheid über das Ergebnis.
Liebe Grüße
Jakob
Re: Zwischenprüfung vom Versorgungsamt trotz GDB
Hallo HartmuthArchiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 19:45 Hallo erstmal,
habe einen Brief vom Versorgungsamt Hamburg bekommen. Nach § 48 Abs.1 SGB ist es gehalten, eine Zwischenprüfung des GDB durchzuführen.
Ich habe seit 2005 einen GDB von 60; er ist gültig bis Ende 2011.
Das VA fordert jetzt von mir Angaben zu meinen behandelnden Ärzten, Krankenhausaufenthalte usw.
Meine Frage: Soll/muss ich darauf reagieren? Bin Mitglied im VdK. Soll ich denen das übergeben, damit die sich darum kümmern? Soll ich den Fragebogen ausfüllen und warten, was passiert?
Für ein paar Ratschläge wäre ich euch dankbar.
Lieben Gruß und allen eine langanhaltende schmerzfreie Zeit.
Hartmuth
Ich bekam das Schreiben vom Versorgungsamt Hamburg 3 Jahre nach Erstausstellung des Ausweises.
Ich bin mit diesem Schreiben zu meinem Neurologen,Er wurde zwischenzeitlich aber auch schon vom Amt angeschrieben.
Mein Neurologe erstellte dann ein weiteres Gutachten, danach war Ruhe.
Mein Ausweis wurde jetzt im Januar um 5 Jahre ohne weitere Nachprüfung verlängert.
Die Sachbearbeiterin teilte mir auf Anfrage mit, daß eine weitere Überprüfung auf absehbare Zeit nicht vorgesehen sei.
Das scheint in Hamburg dann wohl der Normalfall zu sein.
Grüße aus der schönsten Stadt im Norden
MeycelHH