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Chronikerregelung
Verfasst: So 14. Jan 2018, 14:45
von Archiv
Hallo zusammen,
nachdem ich den Direktor meiner KK persönlich angeschrieben habe, und Jakob sich an den Bundesverband der AOK gewandt hat (Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz), habe ich nun nach 1/2 Jahr endlich einen Bescheid erhalten.
Leider ist der Bescheid negativ.
"Nach den einschlägigen Richtlinien liegt keine der ausdrücklichen Gründe vor, bei denen eine schwerwiegend chronische Erkrankung von Gesetz wegen unterstellt wird.
Wir haben deshalb das Attest von H. Dr. ......, dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V nicht vorliegt."
Wie Ihr seht, hat selbst der med. Dienst der AOK anscheinend keine Ahnung was CK ist. Damit sich solche Zustände ändern bitte ich Euch alle:
NEHMT AN DER UMFRAGE DER CSG TEIL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Jetzt meine Frage: Hat von Euch jemand CK als chron. Erkrankung anerkannt, bzw. nicht anerkannt bekommen?
Alles Gute
Harald Rupp
C S G - die tun was. Mach mit!
Re: Chronikerregelung
Verfasst: So 14. Jan 2018, 14:46
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:45
Hallo zusammen,
nachdem ich den Direktor meiner KK persönlich angeschrieben habe, und Jakob sich an den Bundesverband der AOK gewandt hat (Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz), habe ich nun nach 1/2 Jahr endlich einen Bescheid erhalten.
Leider ist der Bescheid negativ.
"Nach den einschlägigen Richtlinien liegt keine der ausdrücklichen Gründe vor, bei denen eine schwerwiegend chronische Erkrankung von Gesetz wegen unterstellt wird.
Wir haben deshalb das Attest von H. Dr. ......, dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V nicht vorliegt."
Wie Ihr seht, hat selbst der med. Dienst der AOK anscheinend keine Ahnung was CK ist. Damit sich solche Zustände ändern bitte ich Euch alle:
NEHMT AN DER UMFRAGE DER CSG TEIL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Jetzt meine Frage: Hat von Euch jemand CK als chron. Erkrankung anerkannt, bzw. nicht anerkannt bekommen?
Alles Gute
Harald Rupp
C S G - die tun was. Mach mit!
Hallo Harald,
ich habe anstandslos und sofort meine Chronikerbescheinigung
bekommen. Allerdings bei der DAK, zu der ich auch als AP einen
guten Kontakt habe.
Allen eine gute Zeit peter
Re: Chronikerregelung
Verfasst: So 14. Jan 2018, 14:46
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:46
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:45
Hallo zusammen,
nachdem ich den Direktor meiner KK persönlich angeschrieben habe, und Jakob sich an den Bundesverband der AOK gewandt hat (Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz), habe ich nun nach 1/2 Jahr endlich einen Bescheid erhalten.
Leider ist der Bescheid negativ.
"Nach den einschlägigen Richtlinien liegt keine der ausdrücklichen Gründe vor, bei denen eine schwerwiegend chronische Erkrankung von Gesetz wegen unterstellt wird.
Wir haben deshalb das Attest von H. Dr. ......, dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V nicht vorliegt."
Wie Ihr seht, hat selbst der med. Dienst der AOK anscheinend keine Ahnung was CK ist. Damit sich solche Zustände ändern bitte ich Euch alle:
NEHMT AN DER UMFRAGE DER CSG TEIL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Jetzt meine Frage: Hat von Euch jemand CK als chron. Erkrankung anerkannt, bzw. nicht anerkannt bekommen?
Alles Gute
Harald Rupp
C S G - die tun was. Mach mit!
Hallo Harald,
ich habe anstandslos und sofort meine Chronikerbescheinigung
bekommen. Allerdings bei der DAK, zu der ich auch als AP einen
guten Kontakt habe.
Allen eine gute Zeit peter
Ist denn die Tatsache, dass man auf CK einen GdB von 30 oder 50 oder 60 bekommt, kein Hinweis auf eine schwerwiegende chronische Erkrankung??
Re: Chronikerregelung
Verfasst: So 14. Jan 2018, 14:46
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:46
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:46
Archiv hat geschrieben: So 14. Jan 2018, 14:45
Hallo zusammen,
nachdem ich den Direktor meiner KK persönlich angeschrieben habe, und Jakob sich an den Bundesverband der AOK gewandt hat (Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz), habe ich nun nach 1/2 Jahr endlich einen Bescheid erhalten.
Leider ist der Bescheid negativ.
"Nach den einschlägigen Richtlinien liegt keine der ausdrücklichen Gründe vor, bei denen eine schwerwiegend chronische Erkrankung von Gesetz wegen unterstellt wird.
Wir haben deshalb das Attest von H. Dr. ......, dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Dieser stellt in seinem Gutachten fest, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung im Sinne des § 62 SGB V nicht vorliegt."
Wie Ihr seht, hat selbst der med. Dienst der AOK anscheinend keine Ahnung was CK ist. Damit sich solche Zustände ändern bitte ich Euch alle:
NEHMT AN DER UMFRAGE DER CSG TEIL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt.
Jetzt meine Frage: Hat von Euch jemand CK als chron. Erkrankung anerkannt, bzw. nicht anerkannt bekommen?
Alles Gute
Harald Rupp
C S G - die tun was. Mach mit!
Hallo Harald,
ich habe anstandslos und sofort meine Chronikerbescheinigung
bekommen. Allerdings bei der DAK, zu der ich auch als AP einen
guten Kontakt habe.
Allen eine gute Zeit peter
Ist denn die Tatsache, dass man auf CK einen GdB von 30 oder 50 oder 60 bekommt, kein Hinweis auf eine schwerwiegende chronische Erkrankung??
ja chronisch-anerkannt
Rüdiger