PRESSEMITTEILUNG DER BAG-SELBSTHILFE e.V.
Verfasst: Mo 27. Jun 2022, 13:35
Bundesregierung will kostenlose Schnelltests für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen außerhalb von stationären Einrichtungen streichen
BAG SELBSTHILFE zeigt sich empört und fordert sofortige Nachbesserung des Entwurfs der Testverordnung
Düsseldorf, 27.06.2022. Nach der neuen Änderung der Coronavirus Testverordnung haben chronisch kranke oder behinderte Menschen, beispielsweise mit Immun-schwächen oder einer Krebserkrankung, noch nicht einmal mehr einen Anspruch auf einen kostenlosen anlasslosen Bürgertest mit einer Eigenbeteiligung von 3 €. Dagegen protestiert die BAG SELBSTHILFE als Dachverband von 123 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nachdrücklich:
„In Deutschland bezuschusst die Regierung Menschen, die in Innenräumen Party machen möchten und ermöglicht ihnen Bürgertest mit einem Eigenanteil von 3,- Euro. Menschen, die beispielsweise mit einer Organtransplantation, Immunschwäche oder einer Krebserkranken leben müssen, bei denen eine Impfung nicht oder nur unzureichend wirkt, müssen ihre anlasslosen Tests aber ab sofort komplett selbst bezahlen, wenn sie nicht die Teilnahme an einer Veranstaltung in Innen-räumen planen. Während die Angehörigen der betroffenen Menschen wiederum nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 einen Anspruch auf die bezuschussten Tests haben. Da kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bun-desgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Gerade die vulnerablen Patientengruppen sind darauf angewiesen, dass ihre Infektion zur frühzeitigen Einleitung einer Therapie schnell festgestellt wird. Antikörpertherapien und ggf. Paxlovid sollten nämlich in der Regel innerhalb der ersten 5 Tage nach Auftreten der Symptome gegeben werden, um eine Wirkung zu entfalten. Und die Organisation dieser Therapien und die vorherige Testung bei Vertragsärzten funktioniert in der Praxis leider auch nicht immer ohne Probleme.
Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eindringlich, die dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus Testverordnung nachzubessern.
Burga Torges
Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.bag-selbsthilfe.de
burga.torges@bag-selbsthilfe.de
Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 123 bundesweiten Selbst-hilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hin-aus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chro-nisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertre-tung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.
BAG SELBSTHILFE zeigt sich empört und fordert sofortige Nachbesserung des Entwurfs der Testverordnung
Düsseldorf, 27.06.2022. Nach der neuen Änderung der Coronavirus Testverordnung haben chronisch kranke oder behinderte Menschen, beispielsweise mit Immun-schwächen oder einer Krebserkrankung, noch nicht einmal mehr einen Anspruch auf einen kostenlosen anlasslosen Bürgertest mit einer Eigenbeteiligung von 3 €. Dagegen protestiert die BAG SELBSTHILFE als Dachverband von 123 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nachdrücklich:
„In Deutschland bezuschusst die Regierung Menschen, die in Innenräumen Party machen möchten und ermöglicht ihnen Bürgertest mit einem Eigenanteil von 3,- Euro. Menschen, die beispielsweise mit einer Organtransplantation, Immunschwäche oder einer Krebserkranken leben müssen, bei denen eine Impfung nicht oder nur unzureichend wirkt, müssen ihre anlasslosen Tests aber ab sofort komplett selbst bezahlen, wenn sie nicht die Teilnahme an einer Veranstaltung in Innen-räumen planen. Während die Angehörigen der betroffenen Menschen wiederum nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 einen Anspruch auf die bezuschussten Tests haben. Da kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bun-desgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Gerade die vulnerablen Patientengruppen sind darauf angewiesen, dass ihre Infektion zur frühzeitigen Einleitung einer Therapie schnell festgestellt wird. Antikörpertherapien und ggf. Paxlovid sollten nämlich in der Regel innerhalb der ersten 5 Tage nach Auftreten der Symptome gegeben werden, um eine Wirkung zu entfalten. Und die Organisation dieser Therapien und die vorherige Testung bei Vertragsärzten funktioniert in der Praxis leider auch nicht immer ohne Probleme.
Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eindringlich, die dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus Testverordnung nachzubessern.
Burga Torges
Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.bag-selbsthilfe.de
burga.torges@bag-selbsthilfe.de
Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 123 bundesweiten Selbst-hilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hin-aus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chro-nisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertre-tung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.