Archiv hat geschrieben: Fr 12. Jan 2018, 20:47
Hallo Leute,
habe Gestern meine Gleichstellung durchbekommen.Nun bin ich einem Schwerbehindertem bei mir auf der Arbeit gleichgestellt.
Da das Versorgungsamt meinen Antrag auf Schwerbehinderung (Erhöhung auf über 50 GdB) abgelehnt hat,blieb mir erstmal nichts anderes übrig dies zu tun.Bis dieses vor Gericht geklärt ist.
Die Gleichstellung ging sehr schnell,nur 3 Wochen.
Gruß Detlef
Hallo Wolfgang,
Du fragst folgendes:
Was um alles in der Welt ist "Gleichstellung"?
Wenn man einen GdB von min. 30% hat, kann man beim zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Bei einem positiven Bescheid bist Du dann denen gleichgestellt, die einen GdB von 50% haben. Aber im Grossen und Ganzen nur was den Kündigungsschutz angeht, mehr Urlaub (5Tage) bekommst Du nicht.
Es ist also nicht ganz das Gleiche, aber für normale Arbeitnehmer, ohne besonderen Kündigungsschutz, eine ganze Menge.
Sollte der Arbeitgeber vorhaben Dir dann zu kündigen, muss er erst das zuständige Amt fragen, ob er es denn auch darf.
Da ich über 40 bin und länger als 15 Jahre im öffentlichen Dienst arbeite, habe ich eh schon einen erhöhten Kündigungsschutz (Tariflich so festgelegt), somit wird ein Antrag auf Gleichstellung in aller Regel abgelehnt.
So ist es auch schon bei mir geschehen.
Ich muss also min. einen GdB von 50% erhalten um den besonderen Kündigungsschutz und die andere Besonderheiten eines Schwerbeschädigten zu erlangen.
Eine Gleichstellung wird also nicht bei jedem positiv beschieden.
Mein erster Antrag, meinen GdB von 30% auf mindestens 50% zu erhöhen, wurde mit 10% beschieden, eine Anhebung von zur Zeit 30% wurde abgelehnt.
Dagegen läuft zur Zeit mein Widerspruchsverfahren und ich warte da auf eine Antwort.
Ich hoffe, ich hab das jetzt richtig erklärt und Du kannst was damit anfangen.
Übrigends gab es mal eine Liste in einer der CSG Zeitungen, was bei welchem GdB für Besonderheiten gelten.
Gruss
fritz-peter HE