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Grad der Behinderung - Einspruch????
Verfasst: Di 10. Apr 2018, 21:31
von Archiv
Hallo zusammen,
ich bin chron. Clusterpatientin und habe jetzt wegen Bescheid für den Grad der Behinderung bekommen.
Der GdB wurde insgesamt auf 50% gestellt.
Fuer den chron. Cluster sind 40% angesetzt.
Ich habe noch Rückenprobleme usw und eine Magenop darum die 50%.
Sind die 40% fuer den chron. Cluster nicht etwas zuwenig? Und sollte ich Einspruch einlegen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ganz liebe Grüße und eine SFZ
Micha
Re: Grad der Behinderung - Einspruch????
Verfasst: Di 10. Apr 2018, 21:31
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 21:31
Hallo zusammen,
ich bin chron. Clusterpatientin und habe jetzt wegen Bescheid für den Grad der Behinderung bekommen.
Der GdB wurde insgesamt auf 50% gestellt.
Fuer den chron. Cluster sind 40% angesetzt.
Ich habe noch Rückenprobleme usw und eine Magenop darum die 50%.
Sind die 40% fuer den chron. Cluster nicht etwas zuwenig? Und sollte ich Einspruch einlegen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ganz liebe Grüße und eine SFZ
Micha
Hallo Micha
Einspruch lohnt sich immer.
Bei mir war es so ähnlich, habe auf den ersten Antrag GdB 50% bekommen. Clusterkopfschmerz und andere Körperliche probleme.
Habe hier von Jakob Waldfeucht ausfühliches Material zum Thema Clusterkofpschmerz und Versorgungsamt bekommen. Womit ich beim Versorgungsamt einspruch eingelegt habe und darauf hin GdB 80% zugesprochen bekommen habe.
Liebe Grüße und SFZ
Ralf
Re: Grad der Behinderung - Einspruch????
Verfasst: Di 10. Apr 2018, 21:31
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 21:31
Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 21:31
Hallo zusammen,
ich bin chron. Clusterpatientin und habe jetzt wegen Bescheid für den Grad der Behinderung bekommen.
Der GdB wurde insgesamt auf 50% gestellt.
Fuer den chron. Cluster sind 40% angesetzt.
Ich habe noch Rückenprobleme usw und eine Magenop darum die 50%.
Sind die 40% fuer den chron. Cluster nicht etwas zuwenig? Und sollte ich Einspruch einlegen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ganz liebe Grüße und eine SFZ
Micha
Hallo Micha
Einspruch lohnt sich immer.
Bei mir war es so ähnlich, habe auf den ersten Antrag GdB 50% bekommen. Clusterkopfschmerz und andere Körperliche probleme.
Habe hier von Jakob Waldfeucht ausfühliches Material zum Thema Clusterkofpschmerz und Versorgungsamt bekommen. Womit ich beim Versorgungsamt einspruch eingelegt habe und darauf hin GdB 80% zugesprochen bekommen habe.
Liebe Grüße und SFZ
Ralf
Hallo, ich habe das gleich Problem. Bei mir hat das Versorgungsamt sogar nur 30% anerkannt, habe in Summe also 40% bekommen. Was kann ich also machen, muss ich mir einen Anwalt nehmen oder kann ich da selbst einen Einspruch einlegen? Viele Grüße Bernârd