Barmer GEK und GammaCore
Verfasst: Di 10. Apr 2018, 19:21
Hallo hat es jemand geschafft, von der Barmer GEK die Übernahme für das GammaCore bekommen.
Forum Cluster-Kopfschmerzen
https://forum.clusterkopf.de/
Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
Hallo Maurice, haben Dir die zugeschickten Schreiben nichts genützt?Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:21Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
"Zur Prophylaxe von Migräne-Auren und auch bei akuten Migräne-Attacken stehen zahlreiche medikamentöse Therapien zur Verfügung. Die medikamentöse Therapie sollte durch nichtmedikamentöse Verfahren, z.B. Verhaltentherapie, ggf. Ausdauersport oder auch Muskelentspannungsverfahren ergänzt werden"
Ich bezweifel das der Arzt beim MDK meinen Einspruch überhaupt gelesen hat.
Jetzt soll das ganze zum Widerspruchsausschuss, nach einem Telefonat mit der Barmer, darf ich nochmal was dazu äussern
Leider war ich noch nicht Mitglied beim CSG als ich Einspruch einreichte.
Hallo Hexi,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:22Hallo Maurice, haben Dir die zugeschickten Schreiben nichts genützt?Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:21Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
"Zur Prophylaxe von Migräne-Auren und auch bei akuten Migräne-Attacken stehen zahlreiche medikamentöse Therapien zur Verfügung. Die medikamentöse Therapie sollte durch nichtmedikamentöse Verfahren, z.B. Verhaltentherapie, ggf. Ausdauersport oder auch Muskelentspannungsverfahren ergänzt werden"
Ich bezweifel das der Arzt beim MDK meinen Einspruch überhaupt gelesen hat.
Jetzt soll das ganze zum Widerspruchsausschuss, nach einem Telefonat mit der Barmer, darf ich nochmal was dazu äussern
Leider war ich noch nicht Mitglied beim CSG als ich Einspruch einreichte.
Hallo Maurice,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:21Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
"Zur Prophylaxe von Migräne-Auren und auch bei akuten Migräne-Attacken stehen zahlreiche medikamentöse Therapien zur Verfügung. Die medikamentöse Therapie sollte durch nichtmedikamentöse Verfahren, z.B. Verhaltentherapie, ggf. Ausdauersport oder auch Muskelentspannungsverfahren ergänzt werden"
Ich bezweifel das der Arzt beim MDK meinen Einspruch überhaupt gelesen hat.
Jetzt soll das ganze zum Widerspruchsausschuss, nach einem Telefonat mit der Barmer, darf ich nochmal was dazu äussern
Leider war ich noch nicht Mitglied beim CSG als ich Einspruch einreichte.
zu dem nächtlichen Tänzchen nicht das Glas Rotwein vergessen, Das hilft dann wirklich.Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:22Hallo Maurice,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:21Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
"Zur Prophylaxe von Migräne-Auren und auch bei akuten Migräne-Attacken stehen zahlreiche medikamentöse Therapien zur Verfügung. Die medikamentöse Therapie sollte durch nichtmedikamentöse Verfahren, z.B. Verhaltentherapie, ggf. Ausdauersport oder auch Muskelentspannungsverfahren ergänzt werden"
Ich bezweifel das der Arzt beim MDK meinen Einspruch überhaupt gelesen hat.
Jetzt soll das ganze zum Widerspruchsausschuss, nach einem Telefonat mit der Barmer, darf ich nochmal was dazu äussern
Leider war ich noch nicht Mitglied beim CSG als ich Einspruch einreichte.
Ausdauersport und Muskelentspannungsübüngen,den Cluster vielleicht noch mit einem nächtlichen Tänzchen vertreiben,das sagt alles über die Kompetenz dieser Truppe.
Gruß und vsfZ Ralph
Hallo Maurice,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:21Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
"Zur Prophylaxe von Migräne-Auren und auch bei akuten Migräne-Attacken stehen zahlreiche medikamentöse Therapien zur Verfügung. Die medikamentöse Therapie sollte durch nichtmedikamentöse Verfahren, z.B. Verhaltentherapie, ggf. Ausdauersport oder auch Muskelentspannungsverfahren ergänzt werden"
Ich bezweifel das der Arzt beim MDK meinen Einspruch überhaupt gelesen hat.
Jetzt soll das ganze zum Widerspruchsausschuss, nach einem Telefonat mit der Barmer, darf ich nochmal was dazu äussern
Leider war ich noch nicht Mitglied beim CSG als ich Einspruch einreichte.
Habe das Gerät schon seit vier Monate, und meinen Kostenübernahme wurde abgelehnt. Habe darauf Widerspruch erhoben und dabei kam dann die Bewertung vom Medizinischen Dienst der Kasse rausArchiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:22Hallo Maurice,Archiv hat geschrieben: ↑Di 10. Apr 2018, 19:21Ich hatte schon Einspruch erhoben(mit Attest der Uni-Klinik) und gerade das Gutachten vom MDK gelesen, die sprechen sich gegen die Zahlung des Gerätes aus, z.B.:
"Zur Prophylaxe von Migräne-Auren und auch bei akuten Migräne-Attacken stehen zahlreiche medikamentöse Therapien zur Verfügung. Die medikamentöse Therapie sollte durch nichtmedikamentöse Verfahren, z.B. Verhaltentherapie, ggf. Ausdauersport oder auch Muskelentspannungsverfahren ergänzt werden"
Ich bezweifel das der Arzt beim MDK meinen Einspruch überhaupt gelesen hat.
Jetzt soll das ganze zum Widerspruchsausschuss, nach einem Telefonat mit der Barmer, darf ich nochmal was dazu äussern
Leider war ich noch nicht Mitglied beim CSG als ich Einspruch einreichte.
wenn ich das Vorgehen mit diesen tVNS-Geräten richtig verstanden habe, dann ist es ja typischerweise so, daß Du ein Gerät zur Probe bekommen kannst. Wenn das nicht wirkt, dann brauchst Du es auch nicht, dann kann es zurückgegeben werden und es entstehen auch keine Kosten.
Wenn es aber funktioniert, dann gibt es m.E. keinen Grund, die Kostenüberübernahme zu verweigern.
Das ist mein Kenntnisstand in der Sache.
Wende Dich an Jakob Terhaag - der hat in derlei Fällen viel Erfahrung und kann Dir sicher helfen.
Gruß und schmerzfreie Zeit