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Allergien

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 04:54
von Archiv
Hallo zusammen

Allergien und "E" Nummern

Stichwort Lebensmittelallergie
Die meisten Lebensmittelallergien (etwa 90 %) sind auf zwölf Lebensmittel(-zutaten) zurückzuführen. Diese Produkte müssen nach neuester EU-Richtlinie (gilt ab 25. November!) immer aufs Etikett, auch bei nur kleinsten Mengen - es gibt keine Ausnahmen mehr!. Dies gilt nicht nur für den allergenen Rohstoff selbst, sondern auch für alles was daraus hergestellt wurde.
Zu den "Allergenen Zwölf" gehören: glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter).
Allerdings werden einige dieser Produkte durch industrielle Verarbeitungsprozesse so stark verändert, dass sie ihr allergenes Potential verlieren. Die europäische Lebensmittelbehörde hält es derzeit für unwahrscheinlich, dass diese hoch verarbeiteten Erzeugnisse allergen wirken. Deshalb wird den Herstellern dieser Erzeugnisse ein Aufschub der Kennzeichnungspflicht bis November 2007 gewährt. Bis dahin soll diese Regelung wissenschaftlich untermauert sein. Die EU will dann erneut prüfen.
Die so genannten E-Nummern
Sämtliche Lebensmittelzusatzstoffe werden nach ihrer Zulassung mit einer so genannte E-Nummer versehen. Diese findet sich dann auf der Packung wieder. Wir haben für Sie die wichtigsten Zusatzstoffe und deren Erklärungen zusammengestellt.


Weiter: Zusatzstoffe in Lebensmitteln: E-100 bis E-199

gruß walter

Re: Allergien

Verfasst: Di 10. Apr 2018, 04:55
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 04:54 Hallo zusammen

Allergien und "E" Nummern

Stichwort Lebensmittelallergie
Die meisten Lebensmittelallergien (etwa 90 %) sind auf zwölf Lebensmittel(-zutaten) zurückzuführen. Diese Produkte müssen nach neuester EU-Richtlinie (gilt ab 25. November!) immer aufs Etikett, auch bei nur kleinsten Mengen - es gibt keine Ausnahmen mehr!. Dies gilt nicht nur für den allergenen Rohstoff selbst, sondern auch für alles was daraus hergestellt wurde.
Zu den "Allergenen Zwölf" gehören: glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter).
Allerdings werden einige dieser Produkte durch industrielle Verarbeitungsprozesse so stark verändert, dass sie ihr allergenes Potential verlieren. Die europäische Lebensmittelbehörde hält es derzeit für unwahrscheinlich, dass diese hoch verarbeiteten Erzeugnisse allergen wirken. Deshalb wird den Herstellern dieser Erzeugnisse ein Aufschub der Kennzeichnungspflicht bis November 2007 gewährt. Bis dahin soll diese Regelung wissenschaftlich untermauert sein. Die EU will dann erneut prüfen.
Die so genannten E-Nummern
Sämtliche Lebensmittelzusatzstoffe werden nach ihrer Zulassung mit einer so genannte E-Nummer versehen. Diese findet sich dann auf der Packung wieder. Wir haben für Sie die wichtigsten Zusatzstoffe und deren Erklärungen zusammengestellt.


Weiter: Zusatzstoffe in Lebensmitteln: E-100 bis E-199

gruß walter

Hallo Walter
Danke für den informativen Link.
Jetzt müsste man halt nur noch ne Tabelle machen in der die für uns CKs besonders relevanten Zusatzstoffe aufgeführt sind.

In der jetzigen Form ist es etwas zu umfangreich.

Nach der CSG-Umfrage kann man ja,da nach den Triggern gefragt wurde, eine entsprechende Tabelle anfertigen.

Hier sieht man mal wieder wie sinnvoll die Umfrage der CSG sein kann.

Darum immer wieder die Bitte.

Bitte teilnehmen! Es bringt uns allen was.

SFZ und schönes Wochenende
Andreas