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Gesundheitsreform - Was kommt wann?

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 23:13
von Archiv
Hallo zusammen,

gestern ist wieder ein Teil der Gesundheitsreform in Kraft getreten.
Was sich ändert:


01.04.2007

Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung

* Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
* Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
* Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

Medizinische Versorgung

* Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
* Ausbau der Palliativversorgung
* Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
* Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
* Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
* Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
* Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
* Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
* Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
* Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
* Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
* Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

Integrierte Versorgung

* Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
* Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung

Arzneimittel

* Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
* Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
* Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
* Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
* Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
* Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
* Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)

Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie

* Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
* Öffnung der Bundesknappschaft
* Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich

Wahlmöglichkeiten für Versicherte

* Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
* Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

01.07.2007

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

* stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind

Nähere Info siehe Link

Re: Gesundheitsreform - Was kommt wann?

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 23:13
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mo 9. Apr 2018, 23:13 Hallo zusammen,

gestern ist wieder ein Teil der Gesundheitsreform in Kraft getreten.
Was sich ändert:


01.04.2007

Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung

* Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
* Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
* Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

Medizinische Versorgung

* Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
* Ausbau der Palliativversorgung
* Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
* Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
* Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
* Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
* Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
* Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
* Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
* Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
* Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
* Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

Integrierte Versorgung

* Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
* Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung

Arzneimittel

* Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
* Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
* Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
* Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
* Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
* Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
* Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)

Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie

* Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
* Öffnung der Bundesknappschaft
* Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich

Wahlmöglichkeiten für Versicherte

* Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
* Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

01.07.2007

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

* stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind

Nähere Info siehe Link
Hallo Harald und alle anderen im Forum,
mein Schatz arbeitet ja in einer Apotheke und Sie hat mir da Info mitgebracht.
Zugriff der Info Intern auf der Seite der Apothekerkammer Saarland leider für uns nicht möglich wegen Kennwortschutz.
Es geht nun um folgendes:
Ab 1. April gelten die neuen Rabattgesetze zwischen KK und Pharmabetrieben. Momentan betrifft es die Aok und BKK. Den Apotheken werden von den Kassen für verschiedene Wirkstoffe Firmen vorgeschrieben die sie abgeben dürfen. Das ist von KK zu KK unterschiedlich.Es sei denn der Arzt verordnet aut idem, dann darf die Apotheke nur das Medikament und die Firma abgeben, die der Arzt verordnet. Da wir alle auf unsere Medikamente angewiesen sind also meine Empfehlung: beim Arzt darauf bestehen, daß er bei der Verordnung auf dem Rezept aut idem ankreuzt.
Beispiel:
Verordnung von Ranitidin (Magenmittel). Bei Aok würde das bedeuten, daß die Apotheke die Firmen AWD oder Basics abgeben muß. Will der Patient die Firma Ratiopharm muß auf dem Rezept aut idem angekreutzt sein, damit die Apotheke ratio abgeben darf.

Ich gehe davon aus wenn sich dadurch bei den genannten Kassen einsparungen ergeben ( wie man das auch immer bezeichnen möchte ) so werden andere KK mit sicherheit in Kürze nach ziehen.

Ich kenne das schon aus meinem Gewerbe was Krankentransporte von Taxen angeht dort wird um die Tarife zu umgehen einzelne Fahrten übers Internet ( Barmer ) ausgeschrieben und das günstigtse Angebot bekommt dann diese Fahrt.
Ich fahre keine Barmer Patienten mehr ! Das ist dann die reaktion vom Markt.

Nur mal für alle die Info.
Leider komme ich an die genauen Sachen nicht ran, weil eine veröffentlichung eventuell rechtliche folgen für mich hätte.

Schmerzfreie Zeit euch allen
Und liebe GRüsse
Armin