Keine Kürzung von Regelleistung (ALG 2) bei stationärem Aufenthalt
Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:48
Grüß Euch,
nach gängiger Praxis wird Beziehern von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus, bei Kur oder Reha, die Regelleistung von 345 Euro um einen Pauschalbetrag gekürzt.
Dies ist nach Meinung von Fachleuten und auch erster Gerichtsentscheidungen nicht zulässig.
Siehe die beiden Links:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... gen-2.aspx
im Link auch auf: "Ergänzung zu: Zur Zulässigkeit ..." klicken.
Wer also wegen CKS oder auch anderer Erkrankungen vorübergehend stationär in der Klinik ist, sollte etwaigen Leistungskürzungen widersprechen.
Eine Beratung bei entsprechenden Stellen ist anzuraten. Adressen und weitere allgemeine Infos zur "Grundsicherung" nach SGB II, wie auch SGB XII finden sich auf der Seite: siehe Link
Alles Gute
Harald Rupp
nach gängiger Praxis wird Beziehern von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus, bei Kur oder Reha, die Regelleistung von 345 Euro um einen Pauschalbetrag gekürzt.
Dies ist nach Meinung von Fachleuten und auch erster Gerichtsentscheidungen nicht zulässig.
Siehe die beiden Links:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... gen-2.aspx
im Link auch auf: "Ergänzung zu: Zur Zulässigkeit ..." klicken.
Wer also wegen CKS oder auch anderer Erkrankungen vorübergehend stationär in der Klinik ist, sollte etwaigen Leistungskürzungen widersprechen.
Eine Beratung bei entsprechenden Stellen ist anzuraten. Adressen und weitere allgemeine Infos zur "Grundsicherung" nach SGB II, wie auch SGB XII finden sich auf der Seite: siehe Link
Alles Gute
Harald Rupp