Archiv hat geschrieben: ↑So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: ↑So 8. Apr 2018, 17:41
Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia
Grüß Dich Ute Pia,
hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?
Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.
Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.
Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.
"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."
"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.
Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."
Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.
Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.
Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.
Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?
Alles Gute
Harald Rupp
Hallo zusammen,
heute erhielt ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen folgendes Schreiben vom 5. 2. 2007 auf meine Anfrage zu Verordnungsproblemen bei Sauerstoff und Triptanen:
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"Sehr geehrter Herr Rupp,
sie bitten um Auskunft, in welchem Umfang Sauerstoff und z. B. Sumatriptan s.c. bei Clusterkopfschmerz verordnet werden können.
Sauerstoff und das hierfür zugelassene Sumatriptan s.c. werden von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Behandlung des Clusterkopfschmerzes empfohlen.
Über die Indikation und Verordnung der Präparate entscheiden Arzt und Patient gemeinsam.
Eine Beschränkung der Verordnungen auf den Neurologen besteht nicht, Dauerverordnungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Im Falle einer Richtgrößenprüfung obliegt die Anerkennung einer Praxisbesonderheit der jeweiligen Prüfeinrichtung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung"
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Unter Berücksichtigung der Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die ich in der obigen Antwort zu AscoTop zitiert habe, ergibt sich folgendes:
- auch Hausärzte können o2 und Triptane verschreiben
- Arzt und Patient entscheiden gemeinsam, welche Medikamente beim jeweiligen Clusterkopf erforderlich sind
- Ärzte können ihre Praxisbesonderheit (hier: teure Clusterkopfschmerzpatienten) bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen.
- Kein Arzt muß also wegen uns draufzahlen bzw. einen Malus befürchten
- Dauerverordnungen für Sauerstoff sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Wenn der Sachbearbeiter hier ablehnt, empfehle ich schriftliche Nachfrage mit entsprechender Begründung, bei der jeweiligen KK Zentrale.
Antworten zu meinen Anfragen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung stehen noch aus.
Ich meine aber, daß auch in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen.
Alles Gute
Harald Rupp