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Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:41
von Archiv
Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia

Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia

Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo zusammen,

heute erhielt ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen folgendes Schreiben vom 5. 2. 2007 auf meine Anfrage zu Verordnungsproblemen bei Sauerstoff und Triptanen:

---------------------
"Sehr geehrter Herr Rupp,

sie bitten um Auskunft, in welchem Umfang Sauerstoff und z. B. Sumatriptan s.c. bei Clusterkopfschmerz verordnet werden können.

Sauerstoff und das hierfür zugelassene Sumatriptan s.c. werden von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Behandlung des Clusterkopfschmerzes empfohlen.
Über die Indikation und Verordnung der Präparate entscheiden Arzt und Patient gemeinsam.
Eine Beschränkung der Verordnungen auf den Neurologen besteht nicht, Dauerverordnungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Im Falle einer Richtgrößenprüfung obliegt die Anerkennung einer Praxisbesonderheit der jeweiligen Prüfeinrichtung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung"
---------------------------


Unter Berücksichtigung der Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die ich in der obigen Antwort zu AscoTop zitiert habe, ergibt sich folgendes:

- auch Hausärzte können o2 und Triptane verschreiben

- Arzt und Patient entscheiden gemeinsam, welche Medikamente beim jeweiligen Clusterkopf erforderlich sind

- Ärzte können ihre Praxisbesonderheit (hier: teure Clusterkopfschmerzpatienten) bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen.

- Kein Arzt muß also wegen uns draufzahlen bzw. einen Malus befürchten

- Dauerverordnungen für Sauerstoff sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Wenn der Sachbearbeiter hier ablehnt, empfehle ich schriftliche Nachfrage mit entsprechender Begründung, bei der jeweiligen KK Zentrale.

Antworten zu meinen Anfragen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung stehen noch aus.

Ich meine aber, daß auch in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen.

Alles Gute

Harald Rupp

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia

Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo zusammen,

heute erhielt ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen folgendes Schreiben vom 5. 2. 2007 auf meine Anfrage zu Verordnungsproblemen bei Sauerstoff und Triptanen:

---------------------
"Sehr geehrter Herr Rupp,

sie bitten um Auskunft, in welchem Umfang Sauerstoff und z. B. Sumatriptan s.c. bei Clusterkopfschmerz verordnet werden können.

Sauerstoff und das hierfür zugelassene Sumatriptan s.c. werden von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Behandlung des Clusterkopfschmerzes empfohlen.
Über die Indikation und Verordnung der Präparate entscheiden Arzt und Patient gemeinsam.
Eine Beschränkung der Verordnungen auf den Neurologen besteht nicht, Dauerverordnungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Im Falle einer Richtgrößenprüfung obliegt die Anerkennung einer Praxisbesonderheit der jeweiligen Prüfeinrichtung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung"
---------------------------


Unter Berücksichtigung der Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die ich in der obigen Antwort zu AscoTop zitiert habe, ergibt sich folgendes:

- auch Hausärzte können o2 und Triptane verschreiben

- Arzt und Patient entscheiden gemeinsam, welche Medikamente beim jeweiligen Clusterkopf erforderlich sind

- Ärzte können ihre Praxisbesonderheit (hier: teure Clusterkopfschmerzpatienten) bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen.

- Kein Arzt muß also wegen uns draufzahlen bzw. einen Malus befürchten

- Dauerverordnungen für Sauerstoff sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Wenn der Sachbearbeiter hier ablehnt, empfehle ich schriftliche Nachfrage mit entsprechender Begründung, bei der jeweiligen KK Zentrale.

Antworten zu meinen Anfragen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung stehen noch aus.

Ich meine aber, daß auch in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald,

vielen Dank für dieses interessante und wichtige Ergebnis.

Ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache. Auch ich habe schon festgestellt, daß notwendige Medikamente nicht verschrieben werden.
In einem Fall hatte sich Mediziner so dummdreist geäußert ("ich sehe ein, daß die Verschreibung medizinisch notwendig ist, aber ich weiß nicht, wie ich das abrechnen soll"), daß ich dies mit einer genauen Beschriebung des Sachverhaltes (und Namensnennung) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung geschickt habe.

Die Aussage, die Du nun bekommen hast ist sehr hilfreich, zitierbar und belastbar, so daß ich Dir hier wirklich meinen Dank aussprechen möchte.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41


Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo zusammen,

heute erhielt ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen folgendes Schreiben vom 5. 2. 2007 auf meine Anfrage zu Verordnungsproblemen bei Sauerstoff und Triptanen:

---------------------
"Sehr geehrter Herr Rupp,

sie bitten um Auskunft, in welchem Umfang Sauerstoff und z. B. Sumatriptan s.c. bei Clusterkopfschmerz verordnet werden können.

Sauerstoff und das hierfür zugelassene Sumatriptan s.c. werden von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Behandlung des Clusterkopfschmerzes empfohlen.
Über die Indikation und Verordnung der Präparate entscheiden Arzt und Patient gemeinsam.
Eine Beschränkung der Verordnungen auf den Neurologen besteht nicht, Dauerverordnungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Im Falle einer Richtgrößenprüfung obliegt die Anerkennung einer Praxisbesonderheit der jeweiligen Prüfeinrichtung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung"
---------------------------


Unter Berücksichtigung der Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die ich in der obigen Antwort zu AscoTop zitiert habe, ergibt sich folgendes:

- auch Hausärzte können o2 und Triptane verschreiben

- Arzt und Patient entscheiden gemeinsam, welche Medikamente beim jeweiligen Clusterkopf erforderlich sind

- Ärzte können ihre Praxisbesonderheit (hier: teure Clusterkopfschmerzpatienten) bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen.

- Kein Arzt muß also wegen uns draufzahlen bzw. einen Malus befürchten

- Dauerverordnungen für Sauerstoff sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Wenn der Sachbearbeiter hier ablehnt, empfehle ich schriftliche Nachfrage mit entsprechender Begründung, bei der jeweiligen KK Zentrale.

Antworten zu meinen Anfragen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung stehen noch aus.

Ich meine aber, daß auch in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald,

vielen Dank für dieses interessante und wichtige Ergebnis.

Ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache. Auch ich habe schon festgestellt, daß notwendige Medikamente nicht verschrieben werden.
In einem Fall hatte sich Mediziner so dummdreist geäußert ("ich sehe ein, daß die Verschreibung medizinisch notwendig ist, aber ich weiß nicht, wie ich das abrechnen soll"), daß ich dies mit einer genauen Beschriebung des Sachverhaltes (und Namensnennung) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung geschickt habe.

Die Aussage, die Du nun bekommen hast ist sehr hilfreich, zitierbar und belastbar, so daß ich Dir hier wirklich meinen Dank aussprechen möchte.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald,

Ärzte in anderen Bundesländern werden sich von der Auskunft der KVNiedersachsen sicher nicht beeindrucken lassen, aber wenn die Meldungen aus BW und NRW usw. kommen, werden sich die anderen AP sicher auch melden und wir haben für diese Ärzte in anderen Bundesländern auch hilfreiche Hinweise zur Abrechnung.

Alles Gute

Harald Rupp

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41

Hallo zusammen,

heute erhielt ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen folgendes Schreiben vom 5. 2. 2007 auf meine Anfrage zu Verordnungsproblemen bei Sauerstoff und Triptanen:

---------------------
"Sehr geehrter Herr Rupp,

sie bitten um Auskunft, in welchem Umfang Sauerstoff und z. B. Sumatriptan s.c. bei Clusterkopfschmerz verordnet werden können.

Sauerstoff und das hierfür zugelassene Sumatriptan s.c. werden von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Behandlung des Clusterkopfschmerzes empfohlen.
Über die Indikation und Verordnung der Präparate entscheiden Arzt und Patient gemeinsam.
Eine Beschränkung der Verordnungen auf den Neurologen besteht nicht, Dauerverordnungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Im Falle einer Richtgrößenprüfung obliegt die Anerkennung einer Praxisbesonderheit der jeweiligen Prüfeinrichtung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung"
---------------------------


Unter Berücksichtigung der Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die ich in der obigen Antwort zu AscoTop zitiert habe, ergibt sich folgendes:

- auch Hausärzte können o2 und Triptane verschreiben

- Arzt und Patient entscheiden gemeinsam, welche Medikamente beim jeweiligen Clusterkopf erforderlich sind

- Ärzte können ihre Praxisbesonderheit (hier: teure Clusterkopfschmerzpatienten) bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen.

- Kein Arzt muß also wegen uns draufzahlen bzw. einen Malus befürchten

- Dauerverordnungen für Sauerstoff sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen. Wenn der Sachbearbeiter hier ablehnt, empfehle ich schriftliche Nachfrage mit entsprechender Begründung, bei der jeweiligen KK Zentrale.

Antworten zu meinen Anfragen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung stehen noch aus.

Ich meine aber, daß auch in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald,

vielen Dank für dieses interessante und wichtige Ergebnis.

Ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache. Auch ich habe schon festgestellt, daß notwendige Medikamente nicht verschrieben werden.
In einem Fall hatte sich Mediziner so dummdreist geäußert ("ich sehe ein, daß die Verschreibung medizinisch notwendig ist, aber ich weiß nicht, wie ich das abrechnen soll"), daß ich dies mit einer genauen Beschriebung des Sachverhaltes (und Namensnennung) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung geschickt habe.

Die Aussage, die Du nun bekommen hast ist sehr hilfreich, zitierbar und belastbar, so daß ich Dir hier wirklich meinen Dank aussprechen möchte.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald,

Ärzte in anderen Bundesländern werden sich von der Auskunft der KVNiedersachsen sicher nicht beeindrucken lassen, aber wenn die Meldungen aus BW und NRW usw. kommen, werden sich die anderen AP sicher auch melden und wir haben für diese Ärzte in anderen Bundesländern auch hilfreiche Hinweise zur Abrechnung.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Lieben,
also, mein Hausarzt lässt sich von der Aussage der KV Niedersachsen überhaupt nicht beeindrucken !

Das, was die geschrieben haben, wußte mein Arzt sowieso schon.

Es ist richig, daß Hausärzte O² und Triptane verschreiben können. Es ist auch richtig, daß Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, welche Medikamente beim Clusterkopf erforderlich sind.

Es ist richtig, daß sie ihre Praxisbesonderheit bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen
können!

Aber was das für ein Verwaltungsaufwand für mein Hausarzt ist ! (Daran würde er ein ganzes Wochenende sitzen und dann steht immer noch nicht fest, ob er einen Malus zu befürchten hat und auf die Kosten sitzen bleibt!)
Wortwörtliche Aussage !
Also, ich komme nicht drum herum, mir weiterhin einen niedergelassenen Neurologen zu suchen, der sich mit Clusterkopfschmerz auskennt und der mir meine Medikamente die ich Clusterkopf benötige, im Wechsel mit meinem Hausarzt, verschreibt.

Schade ! Und ich war mir so sicher, daß ich unkomplizierter an meine Medikamente komme.

Mittlerweile komm ich mir vor, wie ein Junkie, der um seine "Drogen" bettelt.

Herzliche Grüße,

Manfred

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41

Hallo Harald,

vielen Dank für dieses interessante und wichtige Ergebnis.

Ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache. Auch ich habe schon festgestellt, daß notwendige Medikamente nicht verschrieben werden.
In einem Fall hatte sich Mediziner so dummdreist geäußert ("ich sehe ein, daß die Verschreibung medizinisch notwendig ist, aber ich weiß nicht, wie ich das abrechnen soll"), daß ich dies mit einer genauen Beschriebung des Sachverhaltes (und Namensnennung) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung geschickt habe.

Die Aussage, die Du nun bekommen hast ist sehr hilfreich, zitierbar und belastbar, so daß ich Dir hier wirklich meinen Dank aussprechen möchte.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald,

Ärzte in anderen Bundesländern werden sich von der Auskunft der KVNiedersachsen sicher nicht beeindrucken lassen, aber wenn die Meldungen aus BW und NRW usw. kommen, werden sich die anderen AP sicher auch melden und wir haben für diese Ärzte in anderen Bundesländern auch hilfreiche Hinweise zur Abrechnung.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Lieben,
also, mein Hausarzt lässt sich von der Aussage der KV Niedersachsen überhaupt nicht beeindrucken !

Das, was die geschrieben haben, wußte mein Arzt sowieso schon.

Es ist richig, daß Hausärzte O² und Triptane verschreiben können. Es ist auch richtig, daß Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, welche Medikamente beim Clusterkopf erforderlich sind.

Es ist richtig, daß sie ihre Praxisbesonderheit bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen
können!

Aber was das für ein Verwaltungsaufwand für mein Hausarzt ist ! (Daran würde er ein ganzes Wochenende sitzen und dann steht immer noch nicht fest, ob er einen Malus zu befürchten hat und auf die Kosten sitzen bleibt!)
Wortwörtliche Aussage !
Also, ich komme nicht drum herum, mir weiterhin einen niedergelassenen Neurologen zu suchen, der sich mit Clusterkopfschmerz auskennt und der mir meine Medikamente die ich Clusterkopf benötige, im Wechsel mit meinem Hausarzt, verschreibt.

Schade ! Und ich war mir so sicher, daß ich unkomplizierter an meine Medikamente komme.

Mittlerweile komm ich mir vor, wie ein Junkie, der um seine "Drogen" bettelt.

Herzliche Grüße,

Manfred
Hallo zusammen,
hallo Manfred,

im Moment fällt mir grad nichts anderes ein:

Für jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe
ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde
ausüben.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner
Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. ...
..........
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre."


Hat jemand anderes eine Idee dazu?

HR

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41

Hallo Harald,

vielen Dank für dieses interessante und wichtige Ergebnis.

Ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache. Auch ich habe schon festgestellt, daß notwendige Medikamente nicht verschrieben werden.
In einem Fall hatte sich Mediziner so dummdreist geäußert ("ich sehe ein, daß die Verschreibung medizinisch notwendig ist, aber ich weiß nicht, wie ich das abrechnen soll"), daß ich dies mit einer genauen Beschriebung des Sachverhaltes (und Namensnennung) an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung geschickt habe.

Die Aussage, die Du nun bekommen hast ist sehr hilfreich, zitierbar und belastbar, so daß ich Dir hier wirklich meinen Dank aussprechen möchte.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald,

Ärzte in anderen Bundesländern werden sich von der Auskunft der KVNiedersachsen sicher nicht beeindrucken lassen, aber wenn die Meldungen aus BW und NRW usw. kommen, werden sich die anderen AP sicher auch melden und wir haben für diese Ärzte in anderen Bundesländern auch hilfreiche Hinweise zur Abrechnung.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Lieben,
also, mein Hausarzt lässt sich von der Aussage der KV Niedersachsen überhaupt nicht beeindrucken !

Das, was die geschrieben haben, wußte mein Arzt sowieso schon.

Es ist richig, daß Hausärzte O² und Triptane verschreiben können. Es ist auch richtig, daß Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, welche Medikamente beim Clusterkopf erforderlich sind.

Es ist richtig, daß sie ihre Praxisbesonderheit bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen
können!

Aber was das für ein Verwaltungsaufwand für mein Hausarzt ist ! (Daran würde er ein ganzes Wochenende sitzen und dann steht immer noch nicht fest, ob er einen Malus zu befürchten hat und auf die Kosten sitzen bleibt!)
Wortwörtliche Aussage !
Also, ich komme nicht drum herum, mir weiterhin einen niedergelassenen Neurologen zu suchen, der sich mit Clusterkopfschmerz auskennt und der mir meine Medikamente die ich Clusterkopf benötige, im Wechsel mit meinem Hausarzt, verschreibt.

Schade ! Und ich war mir so sicher, daß ich unkomplizierter an meine Medikamente komme.

Mittlerweile komm ich mir vor, wie ein Junkie, der um seine "Drogen" bettelt.

Herzliche Grüße,

Manfred
Hallo Manfred,

Dein Hausarzt braucht keinen Malus zu befürchten. (siehe Link unten)

Er mag halt nicht.

HR

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41

Hallo Harald,

Ärzte in anderen Bundesländern werden sich von der Auskunft der KVNiedersachsen sicher nicht beeindrucken lassen, aber wenn die Meldungen aus BW und NRW usw. kommen, werden sich die anderen AP sicher auch melden und wir haben für diese Ärzte in anderen Bundesländern auch hilfreiche Hinweise zur Abrechnung.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Lieben,
also, mein Hausarzt lässt sich von der Aussage der KV Niedersachsen überhaupt nicht beeindrucken !

Das, was die geschrieben haben, wußte mein Arzt sowieso schon.

Es ist richig, daß Hausärzte O² und Triptane verschreiben können. Es ist auch richtig, daß Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, welche Medikamente beim Clusterkopf erforderlich sind.

Es ist richtig, daß sie ihre Praxisbesonderheit bei der jeweiligen Prüfeinrichtung berücksichtigen lassen
können!

Aber was das für ein Verwaltungsaufwand für mein Hausarzt ist ! (Daran würde er ein ganzes Wochenende sitzen und dann steht immer noch nicht fest, ob er einen Malus zu befürchten hat und auf die Kosten sitzen bleibt!)
Wortwörtliche Aussage !
Also, ich komme nicht drum herum, mir weiterhin einen niedergelassenen Neurologen zu suchen, der sich mit Clusterkopfschmerz auskennt und der mir meine Medikamente die ich Clusterkopf benötige, im Wechsel mit meinem Hausarzt, verschreibt.

Schade ! Und ich war mir so sicher, daß ich unkomplizierter an meine Medikamente komme.

Mittlerweile komm ich mir vor, wie ein Junkie, der um seine "Drogen" bettelt.

Herzliche Grüße,

Manfred
Hallo Manfred,

Dein Hausarzt braucht keinen Malus zu befürchten. (siehe Link unten)

Er mag halt nicht.

HR
Hallo Harald,

ich glaube aber doch, daß er zu befürchten hat, daß er in Regress genommen wird.

Siehe letzten Absatz aus der Bonus-Malus Regelung auf der Seite der KVN, denn da heißt es:

„Alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Verordnungsweise sollen in Niedersachsen konsequent umgesetzt werden. Die Pharmakotherapie-Beratung durch die KVN wird durch die Identifizierung kostenträchtiger Regionen, Fachgruppen oder Präparategruppen unterstützt. Praxen müssen aufgrund der neuen Vereinbarung trotzdem mit einem Regress rechnen, wenn sie das Budget der Praxis, also das Richtgrößenvolumen, überschreiten. Ein individueller Malus und weitere Prüfungen, die an Leitsubstanzen gekoppelt sind, entfallen aber in Niedersachsen“.

LG, Gaby

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia

Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!