Archiv hat geschrieben: ↑Fr 12. Jan 2018, 11:47
Ich bin ja bei Euch als Angehörige Mitglied und verfolge in regelmäßigen Abständen die Postings. Mein Mann hat im november 2000 einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Das Verfahren gegen die LVA Baden-Württemberg liegt inzwischen in den Händen des Sozialgerichts Gotha. Diese haben ein Gutachten erstellen lassen von einem Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie. In dem Gutachten heißt es jetzt wörtlich:"Schenkt man dem Patienten und der Kieler Schmerzklinik Glauben, so handelt es sich um einen primär-chronischen. therapieresistenten Clusterkopfschmerz." Weiter hinten wird er dann deutlicher und spricht von einer Simulation/Aggravation des Klägers. Bezüglich der Diagnostik nach den IHS-Kriterien für den Clusterkopfschmerz und bei hier zu diskutierenden untypischer Symptomatik sollte ein CCT der Schädelbasis oder eine MRT des Cerebrums mit cranio-cervikalem Übergang, ggf. eine MRT-Angiographie und eine Liquoruntersuchung durchgeführt werden. Ebenso empfiehlt er eine Lithium-Prophylaxe. Nun kann ich mit den ganzen lateienischen Begriffen wenig anfangen. Außerdem weiß ich das eine Liquoruntersuchung sehr schmerzhaft ist und wohl bei Cluster auch unsinnig. Wer kann mir das erläutern und übersetzen? Bin für jeden Tip dankbar. Ruth
Hallo Ruth,
Enrico hat ja schon einiges geklärt.
1.) Warum das Gericht einen Psychiater und keinen Facharzt für Neurologie als Gutachter bestellt hat ist unklar. Ich würde das angreifen.(Und den fragen, wieviel CK-Patienten er schon hatte!!! Wahrscheinlich stellt sich heraus, daß er noch keinen hatte - dann sieht sein Gutachten nicht mehr gut aus)
2.) Der Gutachter scheint offenbar noch andere Erkrankungen zu vermuten, denn CK läßt sich weder im MRT noch im CT sichbar machen. Ebenso wird man im Liquor wenig oder nichts sehen (bei der Punktion wird örtlich betäubt -ich weiß nicht, ob das weh tut). Solche Untersuchungen macht man dann, wenn die Diagnose unklar ist.
3.) Da der Psychiater offenbar Zweifel an der Diagnose hat, könnte es in der Tat hilfreich sein,die Diagnose nochmals von einem Neurologen bestätigen zu lassen.
4.) Ich würde den Gutachter ablehen weil: a.) er beurteilt nicht in seinem Fachgebiet, b.) er empfiehlt Untersuchungen, die bekanntermaßen keinen Aufschluß über CK erlauben. Dies legt nahe, daß der Gutachter nicht kompetent ist, denn sonst wüßte er ja, daß diese Untersuchungen nichts bringen und würde die nicht nochmal verlangen.
5.) Wenn chronischer CK diagnostiziert ist, dann sollte man Lithium zumindest mal ausprobiert haben, denn man schlecht von therapieresistentem CK reden und hat noch nicht alle Medikamente durch. Damit hat der Gutachter Recht. Laß Dir also Lithium verschreiben.
6.) Ich würde eine Kopie von Göbels "Die Kopfschmerzen" über CK dem Gericht übersenden und zum Gegenstand des Verfahrens machen. Das Gericht soll so in die Lage versetzt werden, die dokumentierte Lehrmeinung mit der Meinung des Gutachters zu vergleichen ( denn letzlich entscheidet das Gericht und nicht der Gutachter).
7.) Der Bursche versucht das auf die Psychoschiene zu schieben - da müßt Ihr sehr gut aufpassen. Ein Kopfschmerztagebuch wäre hier sehr, sehr hilfreich!!!
Ach so, das cerebrum ist das Hirn.
Mit cranio-cervikalem Bereich meint er den Schädel-Nackenbereich (wahrscheinlich vermutet er da irgendwelche Vespannungen, was man im MRT oder CT auch nicht sehen würde- und wenn da ein Tumor wäre, was man dann sicher sehen würde,dann wäre Dein Mann schon tot).
Gruß und schmerzfreie Zeit