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Imigranlimitierung

Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:42
von Archiv
Ich wurde aus Süddeutschland angefragt.
Gibt es in Deutschland eine Gesetz, das die Abgabe von Imigran sc. oder die Uebernahme durch die Kassen limitiert?

brigitte

Re: Imigranlimitierung

Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 6. Apr 2018, 21:42 Ich wurde aus Süddeutschland angefragt.
Gibt es in Deutschland eine Gesetz, das die Abgabe von Imigran sc. oder die Uebernahme durch die Kassen limitiert?

brigitte
Hallo Brigitte,

die Aussage der Techniker KK (und anderer Kassen) ist da sehr klar: es wird bezahlt, was notwendig ist.
Ein Gesetz bzgl. der Imigran-Abgabe gibt es m.W. nicht ( - warum auch?).

Natürlich versuchen Medizinmänner den Hinweis auf das Budget zu vermeiden, weil es da einige gibt, die da genau zwischen die Augen gehauen wurden. Und dann versucht man halt neue Ausreden zu finden.

Dazu eine kleine Geschichte, die mir kürzlich passiert ist: mein (mittlerweile ehemaliger) Hausarzt hat sich vor nicht sehr langer Zeit bzgl. einer Verschreibung in die Ausrede geflüchtet, eine Verschreibung eines bestimmten Medikamentes sei zwar medizinisch notwendig , aber er wisse nicht, wie er das abrechnen solle, er verweigere daher die Verschreibung. (Das hat der wirklich gesagt!!!)
Ich habe ihm darauf angeboten, eventuelle entstehende Kosten zu übernehmen, er solle mir nur eine (steuerabzugsfähige) Rechnung schreiben. Das konnte er leider nicht. (Besser gesagt, er wollte nicht, weil er nämlich gar nicht weiß, ob da Kosten entstehen werden - er vermutet es lediglich. Deshalb kann er keine exakten Kosten beziffern und daher auch keine Rechnung ausschreiben)
Das wundert mich natürlich.

Da ist einer, der ist Dienstleister auf dem medizinischen Gebiet. Das macht er schon lange. Aber der weiß nicht, wie er eine Leistung abrechnet?

Der faselt darüber, daß ihm Kosten entstehen würden und wenn ich diese übernehmen will, dann sagt er, er kann diese nicht in Form einer Rechnung angeben?
(Ich stelle mir das mal jetzt übertragen auf eine Frittenbude vor: ich verstehe, daß Sie Hunger haben. Ich würde Ihnen ja auch gerne eine Currywurst geben, aber ich weiß nicht, wie ich das abrechnen soll. Ich glaube, jeder hätte Verständnis, wenn eine solche Frittenbude pleite gehen würde)

Das hat mich so gewundert, daß ich das der Techniker KK mitgeteilt habe. Die hat sich auch sehr gewundert. Und mir mitgeteilt, daß man das mit der Kassenärztliche Vereinigung besprechen wolle. ( Zwischenzeitlich habe ich mir ein Privatrezept besorgt und die TK hat die Kosten übernommen)

Damit das auch sicher passiert habe ich den Vorgang der Patientenbeauftragten der Bundesregierung mitgeteilt.

Es kann ja nicht angehen, daß es Mediziner gibt, die ihren Beruf ausüben wollen und offenbar nicht wissen, wie sie ihre Abrechnungen durchzuführen haben. (Ist dann beispielsweise auch die Steuererklärung richtig?)

Die Kassenärzte müssen die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dann kann sich keiner hinstellen und sagen, eine Verschreibung sei medizinisch notwendig, aber er wisse nicht, wie er es abrechnen soll.
Was medizinisch notwendig ist, muß der Kassenarzt verschreiben (daß er sein Budget einhalten will, das verstehe ich schon. Aber das ist sein Problem. Mein Vertragspartner ist meine Krankenkasse. Der Mediziner hat das Problem mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung. Diese KV ist nicht mein Vertragspartner!)

Zusammengefasst: es gibt offenbar viele Ausreden, wenn man Dinge nicht verschreiben will.

Meistens glauben die Patienten dem "Onkel Doktor" und deshalb passiert nichts. Und genau deshalb haben wir die Probleme.

Mein Rat ist also: Krankenkasse einschalten. Patientenbeauftragte der Bundesregierung informieren.
(Im Extremfall wenn auch Rechtsschutzversicherung vorliegt ggf. prüfen, ob einstweilige Verfügung gegen Mediziner erreicht werden kann. ggf. auch bei VdK um Unterstützung nachfragen)

Gruß und schmerzfreie Zeit