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Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:39
von Archiv
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:39
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Grüß Dich Andreas,
daß Lidocain bei CKS nicht mehr für GKV Patienten verordnungsfähig sein soll, ist mir neu. Hilft Lidocain denn bei Dir?
In den Leitlinien der DGN wird es noch angeführt:
http://www.dgn.org/45.0.html
auch in den Therapieempfehlungen der DMKG
http://www.dmkg.de/
steht es nach o2, und noch vor Sumatriptan sc, als Mittel zur Attackenkupierung,
der "Erfolg" wird mit 25 - 30 % angegeben.
Wie die DMKG auf diese Zahlen kommt, ist mir allerdings rätselhaft.
Ich kenne niemand, dem Lidocain auch nur ansatzweise geholfen hat.
Was sagt Deine Krankenkasse dazu, daß Dein Arzt Dir ein Privatrezept gab; oder die Kassenärztliche Vereinigung? Diese Stellen wissen da sicher besser bescheid als ich.
Alles Gute
Harald Rupp
"Denk ich an Lidocain in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht."
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:39
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist lediglich apothekenpflichtig - nicht rezeptpflichtig. Außerdem ist CKS nicht als Anwendungsgebiet aufgeführt, sodass ein Privatrezept in Ordnung ist. Der Preis liegt bei ca. 6,00 €.
Gruß
Detlef
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Hallo Harald II,
liegt selbstverständlich im Ermessen des Arztes Lidocain zu rezeptieren - aber er muss es nicht.
Und streiten über ca. 6,00 € will ich mich auch nicht
Gruß Detlef
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Tschuldigung,
es hadelte sich gar nicht um Lidocain sonder um Xylocain.
Ich habe zwischenzeitlich mit meiner Krankenkasse (TK) telefoniert - Ergebnis: Xylocain ist wirklich nicht verodnungsfähig. Preis liegt bei 6,22 €. Auch mir mir bewirkt der Wirkstoff lediglich eine Schmerzabsenkung um 2 Punkte. Aber immerhin !
Habe mir nun noch zu meiner 2l-Sauerstofflasche eine 10l-Sauerstofflasche verordnen lassen. Die 2l-Flasche bekomme ich bisher bei meinem Sanitätshaus kostenfrei gefüllt.
Nch Rücksprache mit meiner Krankenkasse wird mir nun die neue 10l-Flasche via Sanimed geliefert. Die Krankenkasse und Sanimed sagte mir, daß ich dafür 10 € Eigenbeiteiligung zu berappen hätte. Auch bei jeder weiteren Füllung - trauriges Ergebnis. Ist denn nun bald gar nichts mehr zuzahlungsbefreit ? Habe schon Angst davor die Füllung der 2l-Flasche auch selbst zahlen zu müssen !
Weiß hier im Forum jemand näheres zu den Zuzahlung bei den gesetzlich Krankenversicherten ? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Beste Grüße
Andy-DO
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Tschuldigung,
es hadelte sich gar nicht um Lidocain sonder um Xylocain.
Ich habe zwischenzeitlich mit meiner Krankenkasse (TK) telefoniert - Ergebnis: Xylocain ist wirklich nicht verodnungsfähig. Preis liegt bei 6,22 €. Auch mir mir bewirkt der Wirkstoff lediglich eine Schmerzabsenkung um 2 Punkte. Aber immerhin !
Habe mir nun noch zu meiner 2l-Sauerstofflasche eine 10l-Sauerstofflasche verordnen lassen. Die 2l-Flasche bekomme ich bisher bei meinem Sanitätshaus kostenfrei gefüllt.
Nch Rücksprache mit meiner Krankenkasse wird mir nun die neue 10l-Flasche via Sanimed geliefert. Die Krankenkasse und Sanimed sagte mir, daß ich dafür 10 € Eigenbeiteiligung zu berappen hätte. Auch bei jeder weiteren Füllung - trauriges Ergebnis. Ist denn nun bald gar nichts mehr zuzahlungsbefreit ? Habe schon Angst davor die Füllung der 2l-Flasche auch selbst zahlen zu müssen !
Weiß hier im Forum jemand näheres zu den Zuzahlung bei den gesetzlich Krankenversicherten ? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Beste Grüße
Andy-DO
Grüß Dich Andy,
die 10 Euronen Eigenbeteiligung dürften nur für die erste Lieferung (Füllung, Maske, Druckminderer?) anfallen.
Hab gestern o2 geliefert bekommen, Zuzahlungsanteil 3,60 E.
Brauch ich aber nicht zu bezahlen (Zorro hat Zuzahlungsbefreiung)
Sammle Deine Zuzahlungbelege, wenn Du 2 % vom Jahreseinkommen an Zuzahlungen erreicht hast, wirst Du auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr befreit.
Wenn Du chronisch krank bist (wegen ein und derselben Krankheit in Dauerbehandlung, d. h. länger als ein Jahr und mindest einmal pro Quartal deswegen in Behandlung/Medikamentenverschreibung), dann liegt die Zuzahlungsgrenze bei 1 %.
Unsre lieben Volksvertreter wollen diese Regelung allerdings künftig verschärfen, genaueres weiß ich aber nicht.
Wer wählt die eigentlich?
Alles Gute
Harald Rupp
ps
wir haben besseres als Lidocain,
wie siehts bei Dir eigentlich mit Prophylaxe aus?
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Hallo Harald II,
liegt selbstverständlich im Ermessen des Arztes Lidocain zu rezeptieren - aber er muss es nicht.
Und streiten über ca. 6,00 € will ich mich auch nicht
Gruß Detlef
Andy und wieder bin ich damit nicht einverstanden: Die Füllung der Flasche mußt du sicherlich nicht jedes Mal mit 10,-- Euro bezahlen. Die Füllung kostet zwar was, aber noch nichtmal die Hälfte von dem was du zahlst. Ist jedenfalls bei mir so.
Ich finde es sehr schade, das hier nicht mal einige andere dazu was schreiben! Ihr nehmt doch alle Sauerstoff, also helft doch mal dem Andi und sagt auch mal was dazu! Ich dachte das Forum wäre für Hilfesuchende.
Gruß
Harald
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:39
Kurze Frage:
Als ich mir gestern 4%-ige Lidocainlsg. von meinem Hausarzt verschreiben ließ übbereichte mir dieser ein Privatrezept. Er teilte mir mit, daß Lidocain bei gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr verordnusfähig sei. Ist dies richtig ?
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Tschuldigung,
es hadelte sich gar nicht um Lidocain sonder um Xylocain.
Ich habe zwischenzeitlich mit meiner Krankenkasse (TK) telefoniert - Ergebnis: Xylocain ist wirklich nicht verodnungsfähig. Preis liegt bei 6,22 €. Auch mir mir bewirkt der Wirkstoff lediglich eine Schmerzabsenkung um 2 Punkte. Aber immerhin !
Habe mir nun noch zu meiner 2l-Sauerstofflasche eine 10l-Sauerstofflasche verordnen lassen. Die 2l-Flasche bekomme ich bisher bei meinem Sanitätshaus kostenfrei gefüllt.
Nch Rücksprache mit meiner Krankenkasse wird mir nun die neue 10l-Flasche via Sanimed geliefert. Die Krankenkasse und Sanimed sagte mir, daß ich dafür 10 € Eigenbeiteiligung zu berappen hätte. Auch bei jeder weiteren Füllung - trauriges Ergebnis. Ist denn nun bald gar nichts mehr zuzahlungsbefreit ? Habe schon Angst davor die Füllung der 2l-Flasche auch selbst zahlen zu müssen !
Weiß hier im Forum jemand näheres zu den Zuzahlung bei den gesetzlich Krankenversicherten ? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo,
ich habe zuer Zeit eine Zuzahlung pro 10l-Flasche von 3,48€. Wie es bei den 2l-Flaschen ist kann ich zur Zeit nicht sagen, da ich diese schon länger nicht mehr befüllen lies.
LG
Peter
Re: Lidocain nicht verordnungsfähig ?
Verfasst: Fr 6. Apr 2018, 21:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:41
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Archiv hat geschrieben: ↑Fr 6. Apr 2018, 21:40
Hallo Andy,
Lidocain ist sehr wohl verordnungsfähig - das weiß ich weil ich es mir nämlich auch verschreiben lasse!
Was die Wirkung angeht: Die Wirkung ist sehr bescheiden. Um eine Attacke halbwegs erträglich werden zu lassen was den Schmerz betrifft benötige ich mindestens 5-6 Hübe pro Attacke in jedes Nasenloch. Die darauf folgende Betäubung lässt den Schmerz um 2 Punkte auf einer 10-Punkte Skala sinken. Mehr aber auch nicht. Alle anderen Symptome werden gar nicht davon geändert. Tränendes Auge, Nase laufen etc. Hier passiert nichts.
Ich benutze das Lidocain selten. Meist aber wenn mich eine Attacke irgendwo kalt erwischt. Weil ich von dem Lidocain fast in jeder Tasche eine Flasche habe, ist das immer dabei. Aber eigentlich ist die Wirkung schlecht. Aber immerhin besser als gar nichts zu haben...
Gruß
Harald
Tschuldigung,
es hadelte sich gar nicht um Lidocain sonder um Xylocain.
Ich habe zwischenzeitlich mit meiner Krankenkasse (TK) telefoniert - Ergebnis: Xylocain ist wirklich nicht verodnungsfähig. Preis liegt bei 6,22 €. Auch mir mir bewirkt der Wirkstoff lediglich eine Schmerzabsenkung um 2 Punkte. Aber immerhin !
Habe mir nun noch zu meiner 2l-Sauerstofflasche eine 10l-Sauerstofflasche verordnen lassen. Die 2l-Flasche bekomme ich bisher bei meinem Sanitätshaus kostenfrei gefüllt.
Nch Rücksprache mit meiner Krankenkasse wird mir nun die neue 10l-Flasche via Sanimed geliefert. Die Krankenkasse und Sanimed sagte mir, daß ich dafür 10 € Eigenbeiteiligung zu berappen hätte. Auch bei jeder weiteren Füllung - trauriges Ergebnis. Ist denn nun bald gar nichts mehr zuzahlungsbefreit ? Habe schon Angst davor die Füllung der 2l-Flasche auch selbst zahlen zu müssen !
Weiß hier im Forum jemand näheres zu den Zuzahlung bei den gesetzlich Krankenversicherten ? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Beste Grüße
Andy-DO
Hallo,
ich habe zuer Zeit eine Zuzahlung pro 10l-Flasche von 3,48€. Wie es bei den 2l-Flaschen ist kann ich zur Zeit nicht sagen, da ich diese schon länger nicht mehr befüllen lies.
LG
Peter
Hallo zusammen.
Zuzahlung zur Zeit bei der kleinen Flasche über die AOK Rheinland und dem Lieferanten Medigas 2,20 Euro!
Schmerzfreie Zeit
Burkhard
CSG - AP Bonn