Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung
Verfasst: Do 5. Apr 2018, 07:20
Urteil des Bundessozialgericht wegen Erwerbsminderung,
in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.
Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.
Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.
Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006
Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838
Roland Birk
in der Mündlichen Verhandlung stellte das BSG fest, das die seit 2001 gängige Praxis Abschläge auf die Erwerbsunfähigkeit- minderungs- Rente, unwirksam sind.
Nach bisheriger Praxis der Rententräger, wird bei einem Renteneintritt unter 65 Jahren, gestaffelt ein Abschlag auf die Rente Angerechtnet.
Dies ist, so die Meinung des Gerichts, nicht mit der Gesetzeslage zu vereinbaren, insoweit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Minderung gestellt wird.
Die Schriftliche Urteilsbegründung wird im Herbst folgen, dann ist auch erst abzusehen inwieweit eine Neuberechnung zu erfolgen hat.
Bundessozialgericht B 4 RA 4/05 R vom 16.05.2006
Für alle EU/EM Rentner die bisher Rente beziehen gilt, um Ansprüche zu sichern, Formlos an den träger um eine Neuberechnung ihrer Rente zu ersuchen. Ansprüche auf Nachzahlungen sind dann ab mindestens Eingang des Schreibens gesichert.
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=50838
Roland Birk