Seite 1 von 1

Anerkennung Cluster-Kopf Versorgungsamt Oldenburg

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 21:32
von Archiv
Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe eben einen Antrag dür einen Schwerbehindertenausweis ausgefüllt. Als Haupterkrankung habe ich besonders schwere Trigeminusneuralgie angegeben. Im VersMedV wird Cluster ja nicht geführt. Damit müßten min. 60% angerechnet werden. Hat jemand solch einen Antrag bei der Außestelle in Oldenburg beantragt? Gab es Probleme?

Danke für eine Antwort.

Gruß Jan

Re: Anerkennung Cluster-Kopf Versorgungsamt Oldenburg

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 21:32
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:32 Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe eben einen Antrag dür einen Schwerbehindertenausweis ausgefüllt. Als Haupterkrankung habe ich besonders schwere Trigeminusneuralgie angegeben. Im VersMedV wird Cluster ja nicht geführt. Damit müßten min. 60% angerechnet werden. Hat jemand solch einen Antrag bei der Außestelle in Oldenburg beantragt? Gab es Probleme?

Danke für eine Antwort.

Gruß Jan
Hallo Jan,

dein Vorgehen halte ich nicht für einen guten Weg, denn spätestens wenn das Versorgungsamt die Arztberichte anfordert, sehen die, dass du im Antrag (wissentlich?) falsche Angaben gemacht hast, was schlimmstenfalls gegen dich ausgelegt werden kann.

Dass der Clusterkopfschmerz nicht als eigenes Krankheitsbild in der Anl. zu §2 der VersMedV aufgeführt ist, ist kein Argument, da dort nicht aufgeführte Erkrankungen analog zu den genannten Krankheitsbildern zu bewerten ist.

Besser ist es dann schon - z. B. im Widerspruchsverfahren - handfeste Argumente wie z.B. Literaturzitate, Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen oder eine Stellungnahme des Bundessozialministeriums beizufügen, die die Schwere der Erkrankung belegen.

Das kann sicherlich nicht jeder individuell leisten - daher macht es Sinn, auch an dieser Stelle als CSG-Mitglied die Hilfe der CSG e.V. in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße

Jakob

Re: Anerkennung Cluster-Kopf Versorgungsamt Oldenburg

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 21:32
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:32
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:32 Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe eben einen Antrag dür einen Schwerbehindertenausweis ausgefüllt. Als Haupterkrankung habe ich besonders schwere Trigeminusneuralgie angegeben. Im VersMedV wird Cluster ja nicht geführt. Damit müßten min. 60% angerechnet werden. Hat jemand solch einen Antrag bei der Außestelle in Oldenburg beantragt? Gab es Probleme?

Danke für eine Antwort.

Gruß Jan
Hallo Jan,

dein Vorgehen halte ich nicht für einen guten Weg, denn spätestens wenn das Versorgungsamt die Arztberichte anfordert, sehen die, dass du im Antrag (wissentlich?) falsche Angaben gemacht hast, was schlimmstenfalls gegen dich ausgelegt werden kann.

Dass der Clusterkopfschmerz nicht als eigenes Krankheitsbild in der Anl. zu §2 der VersMedV aufgeführt ist, ist kein Argument, da dort nicht aufgeführte Erkrankungen analog zu den genannten Krankheitsbildern zu bewerten ist.

Besser ist es dann schon - z. B. im Widerspruchsverfahren - handfeste Argumente wie z.B. Literaturzitate, Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen oder eine Stellungnahme des Bundessozialministeriums beizufügen, die die Schwere der Erkrankung belegen.

Das kann sicherlich nicht jeder individuell leisten - daher macht es Sinn, auch an dieser Stelle als CSG-Mitglied die Hilfe der CSG e.V. in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße

Jakob
Hallo Jakob,

die ganze Sache hat sich lange hingezogen. Am letzten Freitag habe ich den Entscheid bekommen, das ein GdB von 10 angerechntet wird. Ich finde das lächerlich, da ich zusätzlich noch an einer Schlafabnoe leider. Am 16 Februar muß ich für drei Nächte ins Schlaflabor. Eine Atemtherapie wurde mir schon angedroht. Selbst dafür sind min. 20 anzusetzen.
Die Beitrittserklährung habe ich bereits ausgefüllt.
Wie geht es nun weiter??
Bin irgendwie überfordert, fürchte ich.

Gruß Jan

Re: Anerkennung Cluster-Kopf Versorgungsamt Oldenburg

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 21:32
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:32
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:32
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:32 Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe eben einen Antrag dür einen Schwerbehindertenausweis ausgefüllt. Als Haupterkrankung habe ich besonders schwere Trigeminusneuralgie angegeben. Im VersMedV wird Cluster ja nicht geführt. Damit müßten min. 60% angerechnet werden. Hat jemand solch einen Antrag bei der Außestelle in Oldenburg beantragt? Gab es Probleme?

Danke für eine Antwort.

Gruß Jan
Hallo Jan,

dein Vorgehen halte ich nicht für einen guten Weg, denn spätestens wenn das Versorgungsamt die Arztberichte anfordert, sehen die, dass du im Antrag (wissentlich?) falsche Angaben gemacht hast, was schlimmstenfalls gegen dich ausgelegt werden kann.

Dass der Clusterkopfschmerz nicht als eigenes Krankheitsbild in der Anl. zu §2 der VersMedV aufgeführt ist, ist kein Argument, da dort nicht aufgeführte Erkrankungen analog zu den genannten Krankheitsbildern zu bewerten ist.

Besser ist es dann schon - z. B. im Widerspruchsverfahren - handfeste Argumente wie z.B. Literaturzitate, Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen oder eine Stellungnahme des Bundessozialministeriums beizufügen, die die Schwere der Erkrankung belegen.

Das kann sicherlich nicht jeder individuell leisten - daher macht es Sinn, auch an dieser Stelle als CSG-Mitglied die Hilfe der CSG e.V. in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße

Jakob
Hallo Jakob,

die ganze Sache hat sich lange hingezogen. Am letzten Freitag habe ich den Entscheid bekommen, das ein GdB von 10 angerechntet wird. Ich finde das lächerlich, da ich zusätzlich noch an einer Schlafabnoe leider. Am 16 Februar muß ich für drei Nächte ins Schlaflabor. Eine Atemtherapie wurde mir schon angedroht. Selbst dafür sind min. 20 anzusetzen.
Die Beitrittserklährung habe ich bereits ausgefüllt.
Wie geht es nun weiter??
Bin irgendwie überfordert, fürchte ich.

Gruß Jan
Hallo Jan,

ich schick dir ‘ne Mail.....