Versorgung mit Triptane
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 11:41
Beitrag zur Sumatriptan- Versorgung.
Anlässlich des Patient-Forums in Freiburg haben wir einen Apotheker um eine Stellungnahme zu dem leidigen Thema gebeten. Hier die Antwort:
„ Bezüglich Ihrer Frage nach der Verfügbarkeit von Sumatriptan kann ich ergänzend noch folgendes sagen:
Es gibt bei Fertigarzneimitteln ausgenommen BtM meines Erachtens keine Verschreibungshöchstmengen. Auch hat die in der Vergangenheit mehrfache Änderung der Packungsgrößenverorgnung daran nichts geändert.
Eine Begrenzung der Abgabemenge in der Apotheke ist also nicht vorgesehen, der Apotheker muss allerdings vor der Abgabe etwaige Zweifel an der Richtigkeit der Verschreibung ausräumen. Er kann dies dann auf dem Rezept vermerken, z.B. "verordnete Mengen lt Rücksprache mit dem Arzt korrekt".
Allerdings ist (wie auch im letzten CSG Aktuell abgedruckt) die Art der verordneten Menge entscheidend. Wird bei einer Mengenverordnung (z.B. "24 Fertigspritzen") die lt Packungsgrößenverordnung größte Normgröße überschritten, darf der Apotheker zunächst nur ein Mal die größte Normgröße abgeben (bei Sumatriptan ist die größte derzeit N2=6Stk, N3 ist nicht vorgesehen). Deswegen sollte die Verordnung in diesem Fall besser lauten: "4x 6 Fertigspritzen". Gesunder Menschenverstand hilft hier also nicht weiter.“
Leider lassen die Gesetze der Regierung zu viele Interpretationsmöglichkeiten offen. Dies führt dazu, dass Mediziner aus Angst der Budgetüberschreitung zu geringe Mengen an Imigran verschreiben. Ein weiterer Aspekt ist aber auch die zum Teil mangelhafte Kenntnis über die Trigeminoautonomen Kopfschmerzerkrankungen. Dies führt dazu, dass Patienten, infolge nicht ausreichend versorgt werden und schwer zu leiden haben. Sowohl die KV’en als auch die Bundesärztekammern sind aufgerufen hier unverzüglich für Abhilfe zu sorgen, denn lt. Gesetz sind sie dazu verpflichtet. Eine Weiterbildung ihrer Kollegen scheint zwingend erforderlich.
Unser Ehrenmitglied Frau Ursula Schmid MdB hat in ihrer Zeit als Bundesgesundheitsministerin eine ausreichende Therapieversorgung mit Medikamenten zugesagt. Unserem Wissen nach hat sich bis heute daran nichts geändert.
Eine Empfehlung: „Werdet tätig und beschwert euch mündlich oder besser schriftlich beim Patientenvertreter Herrn Karl Laumann“!!!!
Anlässlich des Patient-Forums in Freiburg haben wir einen Apotheker um eine Stellungnahme zu dem leidigen Thema gebeten. Hier die Antwort:
„ Bezüglich Ihrer Frage nach der Verfügbarkeit von Sumatriptan kann ich ergänzend noch folgendes sagen:
Es gibt bei Fertigarzneimitteln ausgenommen BtM meines Erachtens keine Verschreibungshöchstmengen. Auch hat die in der Vergangenheit mehrfache Änderung der Packungsgrößenverorgnung daran nichts geändert.
Eine Begrenzung der Abgabemenge in der Apotheke ist also nicht vorgesehen, der Apotheker muss allerdings vor der Abgabe etwaige Zweifel an der Richtigkeit der Verschreibung ausräumen. Er kann dies dann auf dem Rezept vermerken, z.B. "verordnete Mengen lt Rücksprache mit dem Arzt korrekt".
Allerdings ist (wie auch im letzten CSG Aktuell abgedruckt) die Art der verordneten Menge entscheidend. Wird bei einer Mengenverordnung (z.B. "24 Fertigspritzen") die lt Packungsgrößenverordnung größte Normgröße überschritten, darf der Apotheker zunächst nur ein Mal die größte Normgröße abgeben (bei Sumatriptan ist die größte derzeit N2=6Stk, N3 ist nicht vorgesehen). Deswegen sollte die Verordnung in diesem Fall besser lauten: "4x 6 Fertigspritzen". Gesunder Menschenverstand hilft hier also nicht weiter.“
Leider lassen die Gesetze der Regierung zu viele Interpretationsmöglichkeiten offen. Dies führt dazu, dass Mediziner aus Angst der Budgetüberschreitung zu geringe Mengen an Imigran verschreiben. Ein weiterer Aspekt ist aber auch die zum Teil mangelhafte Kenntnis über die Trigeminoautonomen Kopfschmerzerkrankungen. Dies führt dazu, dass Patienten, infolge nicht ausreichend versorgt werden und schwer zu leiden haben. Sowohl die KV’en als auch die Bundesärztekammern sind aufgerufen hier unverzüglich für Abhilfe zu sorgen, denn lt. Gesetz sind sie dazu verpflichtet. Eine Weiterbildung ihrer Kollegen scheint zwingend erforderlich.
Unser Ehrenmitglied Frau Ursula Schmid MdB hat in ihrer Zeit als Bundesgesundheitsministerin eine ausreichende Therapieversorgung mit Medikamenten zugesagt. Unserem Wissen nach hat sich bis heute daran nichts geändert.
Eine Empfehlung: „Werdet tätig und beschwert euch mündlich oder besser schriftlich beim Patientenvertreter Herrn Karl Laumann“!!!!