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Grad der Behinderung - chronischer Clusterkopfschmerz

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:49
von Archiv
Hallo,

kurze Information:
Nachdem ich jetzt von 40 % auf 60 % und neuerdings auf 70 % im GDB eingestuft wurde und trotz alledem Widerspruch eingelegt habe, da ich mich zu niedrig und nicht korrekt eingestuft gehalten habe, kam heute morgen der Anruf meines in diese Angelegenheit tätigen Rechtsanwalts.

Angebot der Gegenseite um auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten:

80 % GDB, Merkzeichen G und B (genau wie ich es beantragt hatte).

Geht doch.....
Ich nehme dieses Angebot an und fühle mich nun nach mehrjährigem Kampf meiner Krankheit entsprechend relativ gerecht eingestuft (falls es das beim Cluster überhaupt gibt).

Sobald ich was schriftliches in den Händen halte gebe ich nochmal eine kurze Begründung ab.

Vielen Dank an dieser Stelle an die CSG, insbesondere an Herrn Terhaag und der Userin Baden24, die mich mit diversen Informationen versorgt haben und bei Fragen immer ansprechbar und behilflich waren.

DANKE ! ! !

Gruß und SfZ

Andre

Re: Grad der Behinderung - chronischer Clusterkopfschmerz

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:49
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49 Hallo,

kurze Information:
Nachdem ich jetzt von 40 % auf 60 % und neuerdings auf 70 % im GDB eingestuft wurde und trotz alledem Widerspruch eingelegt habe, da ich mich zu niedrig und nicht korrekt eingestuft gehalten habe, kam heute morgen der Anruf meines in diese Angelegenheit tätigen Rechtsanwalts.

Angebot der Gegenseite um auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten:

80 % GDB, Merkzeichen G und B (genau wie ich es beantragt hatte).

Geht doch.....
Ich nehme dieses Angebot an und fühle mich nun nach mehrjährigem Kampf meiner Krankheit entsprechend relativ gerecht eingestuft (falls es das beim Cluster überhaupt gibt).

Sobald ich was schriftliches in den Händen halte gebe ich nochmal eine kurze Begründung ab.

Vielen Dank an dieser Stelle an die CSG, insbesondere an Herrn Terhaag und der Userin Baden24, die mich mit diversen Informationen versorgt haben und bei Fragen immer ansprechbar und behilflich waren.

DANKE ! ! !

Gruß und SfZ

Andre
Du schreibst das Du nun 80 % GDB hast. Glückwunsch hierzu. Ich kämpfe seit 2010 überhaupt um Anerkennung des Clusters und des GDB’s hierzu. Das mit Deinen Merkzeichen gehört sicherlich nicht zum Cluster und solltest Du auch so klar stellen. Ich gehe davon aus, das einige Leute sich sicherlich auf Deine E-Mail beziehen werden und hinterher etwas dumm aus der Wäsche gucken wenn Sie die Buchstaben nicht erhalten/bekommen werden.
Netten Gruß aus Hamburg

Re: Grad der Behinderung - chronischer Clusterkopfschmerz

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:49
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49 Hallo,

kurze Information:
Nachdem ich jetzt von 40 % auf 60 % und neuerdings auf 70 % im GDB eingestuft wurde und trotz alledem Widerspruch eingelegt habe, da ich mich zu niedrig und nicht korrekt eingestuft gehalten habe, kam heute morgen der Anruf meines in diese Angelegenheit tätigen Rechtsanwalts.

Angebot der Gegenseite um auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten:

80 % GDB, Merkzeichen G und B (genau wie ich es beantragt hatte).

Geht doch.....
Ich nehme dieses Angebot an und fühle mich nun nach mehrjährigem Kampf meiner Krankheit entsprechend relativ gerecht eingestuft (falls es das beim Cluster überhaupt gibt).

Sobald ich was schriftliches in den Händen halte gebe ich nochmal eine kurze Begründung ab.

Vielen Dank an dieser Stelle an die CSG, insbesondere an Herrn Terhaag und der Userin Baden24, die mich mit diversen Informationen versorgt haben und bei Fragen immer ansprechbar und behilflich waren.

DANKE ! ! !

Gruß und SfZ

Andre
Du schreibst das Du nun 80 % GDB hast. Glückwunsch hierzu. Ich kämpfe seit 2010 überhaupt um Anerkennung des Clusters und des GDB’s hierzu. Das mit Deinen Merkzeichen gehört sicherlich nicht zum Cluster und solltest Du auch so klar stellen. Ich gehe davon aus, das einige Leute sich sicherlich auf Deine E-Mail beziehen werden und hinterher etwas dumm aus der Wäsche gucken wenn Sie die Buchstaben nicht erhalten/bekommen werden.
Netten Gruß aus Hamburg
Hallo Peter,

erstmal Danke das du den Thread nochmal hervorgerufen hast.
Die Merkzeichen gab es in meinem speziellem Fall aufgrund des Clusters !

Es ist eine Vergleichbarkeit mit einem epileptischen Anfallsleiden gegeben, welches unter Bestimmten Voraussetzungen die Merkzeichen G und B hervorruft.

Hinzu kommt, dass trotz intensiver Therapie und Sauerstoffgabe keine wesentliche Änderung im Sinne einer Besserung eingetreten ist.

In Essen riet man mir übrigens, einen Termin mit der Neurochirugie zu vereinbaren, dies wird gemacht, wenn der Cluster therapiefraktär ist, soweit ich weiß.

Es kommt natürlich immer auf die individuellen Umstände an. Aber wie ich auch letztens hier an gleicher Stelle gelesen habe, erstmal das Maximum beantragen, um das Minimum zugesprochen zu bekommen.

Ich wünsche eine SfZ und alles Gute




Andre

Re: Grad der Behinderung - chronischer Clusterkopfschmerz

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:49
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49 Hallo,

kurze Information:
Nachdem ich jetzt von 40 % auf 60 % und neuerdings auf 70 % im GDB eingestuft wurde und trotz alledem Widerspruch eingelegt habe, da ich mich zu niedrig und nicht korrekt eingestuft gehalten habe, kam heute morgen der Anruf meines in diese Angelegenheit tätigen Rechtsanwalts.

Angebot der Gegenseite um auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten:

80 % GDB, Merkzeichen G und B (genau wie ich es beantragt hatte).

Geht doch.....
Ich nehme dieses Angebot an und fühle mich nun nach mehrjährigem Kampf meiner Krankheit entsprechend relativ gerecht eingestuft (falls es das beim Cluster überhaupt gibt).

Sobald ich was schriftliches in den Händen halte gebe ich nochmal eine kurze Begründung ab.

Vielen Dank an dieser Stelle an die CSG, insbesondere an Herrn Terhaag und der Userin Baden24, die mich mit diversen Informationen versorgt haben und bei Fragen immer ansprechbar und behilflich waren.

DANKE ! ! !

Gruß und SfZ

Andre
Du schreibst das Du nun 80 % GDB hast. Glückwunsch hierzu. Ich kämpfe seit 2010 überhaupt um Anerkennung des Clusters und des GDB’s hierzu. Das mit Deinen Merkzeichen gehört sicherlich nicht zum Cluster und solltest Du auch so klar stellen. Ich gehe davon aus, das einige Leute sich sicherlich auf Deine E-Mail beziehen werden und hinterher etwas dumm aus der Wäsche gucken wenn Sie die Buchstaben nicht erhalten/bekommen werden.
Netten Gruß aus Hamburg
Hallo Peter,

erstmal Danke das du den Thread nochmal hervorgerufen hast.
Die Merkzeichen gab es in meinem speziellem Fall aufgrund des Clusters !

Es ist eine Vergleichbarkeit mit einem epileptischen Anfallsleiden gegeben, welches unter Bestimmten Voraussetzungen die Merkzeichen G und B hervorruft.

Hinzu kommt, dass trotz intensiver Therapie und Sauerstoffgabe keine wesentliche Änderung im Sinne einer Besserung eingetreten ist.

In Essen riet man mir übrigens, einen Termin mit der Neurochirugie zu vereinbaren, dies wird gemacht, wenn der Cluster therapiefraktär ist, soweit ich weiß.

Es kommt natürlich immer auf die individuellen Umstände an. Aber wie ich auch letztens hier an gleicher Stelle gelesen habe, erstmal das Maximum beantragen, um das Minimum zugesprochen zu bekommen.

Ich wünsche eine SfZ und alles Gute




Andre
Hallo Andre,

ich hatte Dir ja schon einmal geschrieben.

Nun, bei mir ist es so das ich seit 2010 schon mit dem Verorgungsamt und dem Sozialgericht im Clinch liege.

Sie haben mich mit meinem Cluster nur auf 40 % hoch gestuft obwohl dieser CChronisch ist und von zwei Ärzten (Neurologin und Schmerzarzt) auch bestättigt wurde.

Ständig verlangt das Sozialgericht das ich neue Schmerztagebücher vorlegen muss, was mich langsam nach Jahren nervt.

Auch zu Neurologen am Tage war ich schon.

Diese konnten natürlich nichts feststellen da ja die Anfälle Nachts kommen.

Nun läßt meine Rechtsanwältin nachfragen ob Du so nett wärest uns das Aktenzeichen und das Bundesland zu nennen.

Was noch viel besser wäre wenn Du uns vielleicht das ganze Gerichtsurteil per E-Mail zur Verfügung stellen könntest damit Sie dem Versorgungsamt und dem Sozialgericht mal Ordentlich Dampf unter dem Hintern machen könnte.

Damit hätte Sie "endlich" etwas in der Hand.

Hier meine E-Mail Adresse: p.k.Roesler@web.de oder der
Rechtsanwältin Frau Karin Deike: Karin.Deike@sovd.hh.de

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rösler
Hamburg

Re: Grad der Behinderung - chronischer Clusterkopfschmerz

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:50
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49

Du schreibst das Du nun 80 % GDB hast. Glückwunsch hierzu. Ich kämpfe seit 2010 überhaupt um Anerkennung des Clusters und des GDB’s hierzu. Das mit Deinen Merkzeichen gehört sicherlich nicht zum Cluster und solltest Du auch so klar stellen. Ich gehe davon aus, das einige Leute sich sicherlich auf Deine E-Mail beziehen werden und hinterher etwas dumm aus der Wäsche gucken wenn Sie die Buchstaben nicht erhalten/bekommen werden.
Netten Gruß aus Hamburg
Hallo Peter,

erstmal Danke das du den Thread nochmal hervorgerufen hast.
Die Merkzeichen gab es in meinem speziellem Fall aufgrund des Clusters !

Es ist eine Vergleichbarkeit mit einem epileptischen Anfallsleiden gegeben, welches unter Bestimmten Voraussetzungen die Merkzeichen G und B hervorruft.

Hinzu kommt, dass trotz intensiver Therapie und Sauerstoffgabe keine wesentliche Änderung im Sinne einer Besserung eingetreten ist.

In Essen riet man mir übrigens, einen Termin mit der Neurochirugie zu vereinbaren, dies wird gemacht, wenn der Cluster therapiefraktär ist, soweit ich weiß.

Es kommt natürlich immer auf die individuellen Umstände an. Aber wie ich auch letztens hier an gleicher Stelle gelesen habe, erstmal das Maximum beantragen, um das Minimum zugesprochen zu bekommen.

Ich wünsche eine SfZ und alles Gute




Andre
Hallo Andre,

ich hatte Dir ja schon einmal geschrieben.

Nun, bei mir ist es so das ich seit 2010 schon mit dem Verorgungsamt und dem Sozialgericht im Clinch liege.

Sie haben mich mit meinem Cluster nur auf 40 % hoch gestuft obwohl dieser CChronisch ist und von zwei Ärzten (Neurologin und Schmerzarzt) auch bestättigt wurde.

Ständig verlangt das Sozialgericht das ich neue Schmerztagebücher vorlegen muss, was mich langsam nach Jahren nervt.

Auch zu Neurologen am Tage war ich schon.

Diese konnten natürlich nichts feststellen da ja die Anfälle Nachts kommen.

Nun läßt meine Rechtsanwältin nachfragen ob Du so nett wärest uns das Aktenzeichen und das Bundesland zu nennen.

Was noch viel besser wäre wenn Du uns vielleicht das ganze Gerichtsurteil per E-Mail zur Verfügung stellen könntest damit Sie dem Versorgungsamt und dem Sozialgericht mal Ordentlich Dampf unter dem Hintern machen könnte.

Damit hätte Sie "endlich" etwas in der Hand.

Hier meine E-Mail Adresse: p.k.Roesler@web.de oder der
Rechtsanwältin Frau Karin Deike: Karin.Deike@sovd.hh.de

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rösler
Hamburg
Hallo Peter,

natürlich könnte ich Dir die Unterlagen zukommen lassen. Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ich kenne dich nicht und wir sprechen hier von sehr sensiblen und privaten Daten.

Mitglieder der CSG haben allerdings die Möglichkeit über die CSG, Hilfe z.B. bei Anträgen des Versorgungsamtes zu erhalten. Das Urteil/ Gutachten liegt auf der CSG Geschäftsstelle. Das beste ist, Du nimmst mit Herrn Terhaag Kontakt auf, er hat mein vollstes Vertrauen in dieser Angelegenheit und kann Dir mit Sicherheit weiterhelfen. Er hat mir seinerzeit auch sehr geholfen.

Die Telefonnummer findest du vorn unter " Kontakt "

Viel Erfolg

Gruß




Andre

Re: Grad der Behinderung - chronischer Clusterkopfschmerz

Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:50
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 10:49 Hallo,

kurze Information:
Nachdem ich jetzt von 40 % auf 60 % und neuerdings auf 70 % im GDB eingestuft wurde und trotz alledem Widerspruch eingelegt habe, da ich mich zu niedrig und nicht korrekt eingestuft gehalten habe, kam heute morgen der Anruf meines in diese Angelegenheit tätigen Rechtsanwalts.

Angebot der Gegenseite um auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten:

80 % GDB, Merkzeichen G und B (genau wie ich es beantragt hatte).

Geht doch.....
Ich nehme dieses Angebot an und fühle mich nun nach mehrjährigem Kampf meiner Krankheit entsprechend relativ gerecht eingestuft (falls es das beim Cluster überhaupt gibt).

Sobald ich was schriftliches in den Händen halte gebe ich nochmal eine kurze Begründung ab.

Vielen Dank an dieser Stelle an die CSG, insbesondere an Herrn Terhaag und der Userin Baden24, die mich mit diversen Informationen versorgt haben und bei Fragen immer ansprechbar und behilflich waren.

DANKE ! ! !

Gruß und SfZ

Andre
Hallo Andre,

ich streite mich auch seit 2010 mit dem Versorgungsamt wegen dem Clusterkopfschmerz.

Sie haben mich nicht hoch gestuft, da Sie es angeblich nicht einstufen können.

Habe Ihnen einen Schmerzkalender über mehrere Monate zugesendet den mein Schmerzarzt und meine Neurologin bestätigten.

Bin dann in Einspruch gegangen und der wurde wieder lapidar abgelehnt.

Habe mich dann an den SOVD gewendet die dann Klage vor dem Sozialgericht eingereicht haben.

Das Sozialgericht verlangt andauernd neuSchmerzkalender und Neurologische Untersuchungen von mir.

Die Nerologischen Untersuchungen am Tage bringen ja nichts.

Nun schickte meine Neurologin mich zur Rehabilitationsmaßnahme und die erhöhten meine beiden Tabletten (Verapramil und Topipramat) auf einmal.

Das Ende vom Lied war das ich den Cluster jetzt dadurch auch am Tage jetzt bekomme.

Man darf nur ein Medikament erhöhen sahte man mir im Universitäts Krankenhaus Eppendorf in Hamburg wo ich jetzt an einer Studie Teilnehme.

Meine Rechtsanwältin läßt jetzt bei Dir anfragen ob Du mir bitte Dein Aktenzeichen vom Gerichtsurteil, besser noch das gesamte Gerichtsurteil zu Verfügung stellen könntest, damit Sie das Sozialgericht so Richt Druck machen könnte.

Meine E-Mail Aderesse wäre: p.k.roesler@web.de.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rösler
Hamburg