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Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:32
von Archiv
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, daß eine Gebäudeversicherung nicht greift, sollte eine im Keller gelagerte (bei 1.50cm Höhe) Sauerstoffflasche hoch gehen. Ich habe das auch erst heute erfahren. Ich bin mal gespannt, ob ihr das wusstet.
Liebe Grüße Claudia
Re: Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:32
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, daß eine Gebäudeversicherung nicht greift, sollte eine im Keller gelagerte (bei 1.50cm Höhe) Sauerstoffflasche hoch gehen. Ich habe das auch erst heute erfahren. Ich bin mal gespannt, ob ihr das wusstet.
Liebe Grüße Claudia
Interessant!
Aber überhaupt der Gedanke, dass die explodieren können.....
Bei mir lagern zwei Flaschen unterm Bett
Gruss
Edwin
Re: Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:32
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, daß eine Gebäudeversicherung nicht greift, sollte eine im Keller gelagerte (bei 1.50cm Höhe) Sauerstoffflasche hoch gehen. Ich habe das auch erst heute erfahren. Ich bin mal gespannt, ob ihr das wusstet.
Liebe Grüße Claudia
Hallo an Alle,
vielleicht solltet ihr dies mal durchlesen
www.ustomed.de/media/.../Sicherheitsdat ... lasche.pdf!
Bei meiner ersten Sauerstofflieferung im Jahr 2006 wurde ich darüber informiert wie und wo man die Flaschen lagern darf - diese schon mal nicht liegend lagern!!!!! Weiterhin wurde mir geraten die Hausratversicherung und auch die Haftpflichtversicherung sowie die Gebäudeversicherung darüber zu informieren, dass ich Druckgasflaschen in der Wohnung - im Keller darf man diese nicht lagern, tiefer als 1,50 m unter Erdreich dürfen diese nicht gelagert werden. Für die Lagerung sowie für den Transport der Sauerstoffflaschen gibt es Bestimmungen. Nun kann man das ja machen wie man möchte, aber wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung!!!!!!!!
Bei jeder Sauerstoffflasche ist ein Beipackzettel dabei, hier kann man das nachlesen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Ihr müsst euch informieren! Außerdem sollte man auch andere - im Haus lebende Personen - schützen. Jetzt werden viele denken "bis jetzt ist ja nocht nichts passiert" aber 1x ist 1x zuviel. Bei youtube gibt es interessante Videos wie das aussieht, wenn so eine Druckgasflasche hoch geht z.B. Gasflasche wird zur Rackete - nicht nachmachen (Sendung im ZDF).
Liebe Grüße
Re: Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:32
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, daß eine Gebäudeversicherung nicht greift, sollte eine im Keller gelagerte (bei 1.50cm Höhe) Sauerstoffflasche hoch gehen. Ich habe das auch erst heute erfahren. Ich bin mal gespannt, ob ihr das wusstet.
Liebe Grüße Claudia
Hallo an Alle,
vielleicht solltet ihr dies mal durchlesen
www.ustomed.de/media/.../Sicherheitsdat ... lasche.pdf!
Bei meiner ersten Sauerstofflieferung im Jahr 2006 wurde ich darüber informiert wie und wo man die Flaschen lagern darf - diese schon mal nicht liegend lagern!!!!! Weiterhin wurde mir geraten die Hausratversicherung und auch die Haftpflichtversicherung sowie die Gebäudeversicherung darüber zu informieren, dass ich Druckgasflaschen in der Wohnung - im Keller darf man diese nicht lagern, tiefer als 1,50 m unter Erdreich dürfen diese nicht gelagert werden. Für die Lagerung sowie für den Transport der Sauerstoffflaschen gibt es Bestimmungen. Nun kann man das ja machen wie man möchte, aber wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung!!!!!!!!
Bei jeder Sauerstoffflasche ist ein Beipackzettel dabei, hier kann man das nachlesen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Ihr müsst euch informieren! Außerdem sollte man auch andere - im Haus lebende Personen - schützen. Jetzt werden viele denken "bis jetzt ist ja nocht nichts passiert" aber 1x ist 1x zuviel. Bei youtube gibt es interessante Videos wie das aussieht, wenn so eine Druckgasflasche hoch geht z.B. Gasflasche wird zur Rackete - nicht nachmachen (Sendung im ZDF).
Liebe Grüße
Hallo Peewy,
danke für deinen guten Tip, den ich mir nun zu Herzen genommen habe. Meine Flaschen sind jetzt in der Garage im kleinen Kämmerchen gelagert. Da kommt genug Luft rein und die Decke ist auch hoch.
Und daß man die Flaschen nicht legen darf wußte sogar ich. Unter das Bett würde ich es schon mich gar nicht getrauen:-(
Das ist ja ne tickende Zeitbombe!
Liebe Grüße zurück
Re: Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:32
Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, daß eine Gebäudeversicherung nicht greift, sollte eine im Keller gelagerte (bei 1.50cm Höhe) Sauerstoffflasche hoch gehen. Ich habe das auch erst heute erfahren. Ich bin mal gespannt, ob ihr das wusstet.
Liebe Grüße Claudia
Hallo an Alle,
vielleicht solltet ihr dies mal durchlesen
www.ustomed.de/media/.../Sicherheitsdat ... lasche.pdf!
Bei meiner ersten Sauerstofflieferung im Jahr 2006 wurde ich darüber informiert wie und wo man die Flaschen lagern darf - diese schon mal nicht liegend lagern!!!!! Weiterhin wurde mir geraten die Hausratversicherung und auch die Haftpflichtversicherung sowie die Gebäudeversicherung darüber zu informieren, dass ich Druckgasflaschen in der Wohnung - im Keller darf man diese nicht lagern, tiefer als 1,50 m unter Erdreich dürfen diese nicht gelagert werden. Für die Lagerung sowie für den Transport der Sauerstoffflaschen gibt es Bestimmungen. Nun kann man das ja machen wie man möchte, aber wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung!!!!!!!!
Bei jeder Sauerstoffflasche ist ein Beipackzettel dabei, hier kann man das nachlesen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Ihr müsst euch informieren! Außerdem sollte man auch andere - im Haus lebende Personen - schützen. Jetzt werden viele denken "bis jetzt ist ja nocht nichts passiert" aber 1x ist 1x zuviel. Bei youtube gibt es interessante Videos wie das aussieht, wenn so eine Druckgasflasche hoch geht z.B. Gasflasche wird zur Rackete - nicht nachmachen (Sendung im ZDF).
Liebe Grüße
Hallo Peewy,
danke für deinen guten Tip, den ich mir nun zu Herzen genommen habe. Meine Flaschen sind jetzt in der Garage im kleinen Kämmerchen gelagert. Da kommt genug Luft rein und die Decke ist auch hoch.
Und daß man die Flaschen nicht legen darf wußte sogar ich. Unter das Bett würde ich es schon mich gar nicht getrauen:-(
Das ist ja ne tickende Zeitbombe!
Liebe Grüße zurück
Hallo,
danke für Eure Info’s. Meine Flaschen hab ich lieber mal umgelagert.
Aber dass man die nicht legen darf? Die 2Ltr. Flaschen liegen doch andauernd!
Unter vbg.de hab ich was (merkwürdiges) gefunden, hier der Ausschnitt:
Druckgasflaschen sind stehend zu lagern. Bei liegender Lagerung sind die Flaschen gegen Fortrollen zu sichern. Ausnahme: Flüssiggasflaschen müssen stehend gelagert werden.
Viele Grüsse
Edwin
Re: Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Hallo an Alle,
vielleicht solltet ihr dies mal durchlesen
www.ustomed.de/media/.../Sicherheitsdat ... lasche.pdf!
Bei meiner ersten Sauerstofflieferung im Jahr 2006 wurde ich darüber informiert wie und wo man die Flaschen lagern darf - diese schon mal nicht liegend lagern!!!!! Weiterhin wurde mir geraten die Hausratversicherung und auch die Haftpflichtversicherung sowie die Gebäudeversicherung darüber zu informieren, dass ich Druckgasflaschen in der Wohnung - im Keller darf man diese nicht lagern, tiefer als 1,50 m unter Erdreich dürfen diese nicht gelagert werden. Für die Lagerung sowie für den Transport der Sauerstoffflaschen gibt es Bestimmungen. Nun kann man das ja machen wie man möchte, aber wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung!!!!!!!!
Bei jeder Sauerstoffflasche ist ein Beipackzettel dabei, hier kann man das nachlesen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Ihr müsst euch informieren! Außerdem sollte man auch andere - im Haus lebende Personen - schützen. Jetzt werden viele denken "bis jetzt ist ja nocht nichts passiert" aber 1x ist 1x zuviel. Bei youtube gibt es interessante Videos wie das aussieht, wenn so eine Druckgasflasche hoch geht z.B. Gasflasche wird zur Rackete - nicht nachmachen (Sendung im ZDF).
Liebe Grüße
Hallo Peewy,
danke für deinen guten Tip, den ich mir nun zu Herzen genommen habe. Meine Flaschen sind jetzt in der Garage im kleinen Kämmerchen gelagert. Da kommt genug Luft rein und die Decke ist auch hoch.
Und daß man die Flaschen nicht legen darf wußte sogar ich. Unter das Bett würde ich es schon mich gar nicht getrauen:-(
Das ist ja ne tickende Zeitbombe!
Liebe Grüße zurück
Hallo,
danke für Eure Info’s. Meine Flaschen hab ich lieber mal umgelagert.
Aber dass man die nicht legen darf? Die 2Ltr. Flaschen liegen doch andauernd!
Unter vbg.de hab ich was (merkwürdiges) gefunden, hier der Ausschnitt:
Druckgasflaschen sind stehend zu lagern. Bei liegender Lagerung sind die Flaschen gegen Fortrollen zu sichern. Ausnahme: Flüssiggasflaschen müssen stehend gelagert werden.
Viele Grüsse
Edwin
Hallo,
ich möchte keine Panik machen - bitte nicht falsch verstehen!!!! Diese Information ist sehr wichtig für alle die zuhause Sauerstoffflaschen haben. Aus gegebenem Anlass möchte ich diese Information weitergeben. Bitte dringend den Beipackzettel an der Sauerstoffflasche lesen!!!! Wir hatten bei der Wohnungssuche vermehrt Schwierigkeiten wegen der Sauerstoffflaschen, da die bestehende Gebäude-versicherung des Vermieters eine Versicherung ablehnen können, wenn man Gefahrstoffe in der Wohnung lagert - auch wenn man darauf angewiesen ist! Im schlimmsten Fall wird eine Haftung komplett ausgeschlossen, d.h. man zahlt dann für entstandene Schäden selbst - darauf lässt sich kein Vermieter ein (dies gilt im Übrigen auch für Haus- oder Wohnungseigentümer). Ein Haftungsauschluss gilt auch dann, wenn man das nicht wusste bzw. nicht angegeben hat das man Sauerstoffflaschen zuhause lagert - im Schadenfall zahlt man selbst!!!!
Bitte unbedingt alle Versicherungen - Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- und KFZ (diese wegen des mitführen der 2Ltr. Flaschen) Versicherung informieren, am Besten schriftlich. Im Kleingedruckten der Versicherungsunterlagen steht folgender Passus "Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dem Versicherer alle "gefahrerheblichen" Umstände schriftlich, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen." Da es sich bei unseren Sauerstoffflaschen um Druckgasflaschen handelt und auf jeder Flasche steht "brandfördernd" handelt es sich hierbei um einen gefahrerheblichen Umstand!!!! Hier sind auch die Bestimmungen zur Lagerung zu beachten TRGS 510 Lagern von Gefahrstoffen - TRGS 515 Lagern von brandfördernder Stoffe in ortsbeweglichen Behältern und TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern.
Weitere Informationen erhaltet ihr auch bei eurem Sauerstofflieferanten. Und lasst euch nicht abwimmeln, besteht darauf, dass die Versicherungen euch eine schriftliche Bescheinigung ausstellen!!!!!
Ich hoffe, dass ich jetzt niemanden erschreckt habe - aber ich finde es wichtig euch diesen Umstand mitzuteilen.
LG eure Michaela
@Edwin - ich habe von meinem Sauerstofflieferante eine spezielle Box zur Lagerung der 2Ltr. Flaschen bekommen, in dieser kann man die Flaschen stehend lagern.
Re: Gebäudeversicherung greift nicht
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 10:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 10:33
Hallo an Alle,
vielleicht solltet ihr dies mal durchlesen
www.ustomed.de/media/.../Sicherheitsdat ... lasche.pdf!
Bei meiner ersten Sauerstofflieferung im Jahr 2006 wurde ich darüber informiert wie und wo man die Flaschen lagern darf - diese schon mal nicht liegend lagern!!!!! Weiterhin wurde mir geraten die Hausratversicherung und auch die Haftpflichtversicherung sowie die Gebäudeversicherung darüber zu informieren, dass ich Druckgasflaschen in der Wohnung - im Keller darf man diese nicht lagern, tiefer als 1,50 m unter Erdreich dürfen diese nicht gelagert werden. Für die Lagerung sowie für den Transport der Sauerstoffflaschen gibt es Bestimmungen. Nun kann man das ja machen wie man möchte, aber wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung!!!!!!!!
Bei jeder Sauerstoffflasche ist ein Beipackzettel dabei, hier kann man das nachlesen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Ihr müsst euch informieren! Außerdem sollte man auch andere - im Haus lebende Personen - schützen. Jetzt werden viele denken "bis jetzt ist ja nocht nichts passiert" aber 1x ist 1x zuviel. Bei youtube gibt es interessante Videos wie das aussieht, wenn so eine Druckgasflasche hoch geht z.B. Gasflasche wird zur Rackete - nicht nachmachen (Sendung im ZDF).
Liebe Grüße
Hallo Peewy,
danke für deinen guten Tip, den ich mir nun zu Herzen genommen habe. Meine Flaschen sind jetzt in der Garage im kleinen Kämmerchen gelagert. Da kommt genug Luft rein und die Decke ist auch hoch.
Und daß man die Flaschen nicht legen darf wußte sogar ich. Unter das Bett würde ich es schon mich gar nicht getrauen:-(
Das ist ja ne tickende Zeitbombe!
Liebe Grüße zurück
Hallo,
danke für Eure Info’s. Meine Flaschen hab ich lieber mal umgelagert.
Aber dass man die nicht legen darf? Die 2Ltr. Flaschen liegen doch andauernd!
Unter vbg.de hab ich was (merkwürdiges) gefunden, hier der Ausschnitt:
Druckgasflaschen sind stehend zu lagern. Bei liegender Lagerung sind die Flaschen gegen Fortrollen zu sichern. Ausnahme: Flüssiggasflaschen müssen stehend gelagert werden.
Viele Grüsse
Edwin
Hallo Edwin,
es geht darum, daß man Druckgasflaschen so lagert, daß kein Ventilabriß erfolgen kann.
Deshalb müssen immer die Verschlußkappen bei der Lagerung von Druckgasflaschen aufgeschraubt sein.
Die Ventile müssen dicht sein, also immer gut zugedrehen (aber nicht mit Schraubenschlüssel!!).
Das Ventil darf nicht gefettet oder geölt werden, ebenso ist Drüberhängen von Kleidung, Stoffen etc. zwingend zu unterlassen.
Unten Link zu einem kleinen Sauerstofffilm, der auch Sicherheitshinweise hat.
Im Übrigen: es handelt sich zwar um Druckgasflaschen, aber auch um medizinische Hilfsmittel, die in Rettungswagen, Arztpraxen, Krankenhäusern Hunderttausendfach verwendet werden.
Bei richtiger Handhabung ist das sicher und stellt keine Gefährdung dar.
Sicherheitsdatenblatt z.B. hier:
http://www.praxair.de/~/media/Europe/Ge ... 0097A.ashx
oder hier:
http://www.airliquide.de/gasekatalog/sd ... ichtet.pdf
Gruß und schmerzfreie Zeit