Nur noch eine Imigran-Inject Packung pro Rezept - Erfahrungen mit der TK
Verfasst: Mi 4. Apr 2018, 09:13
Hallo zusammen,
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi
in den letzten Tagen habe ich erfahren, dass bei einer Clusterkopfschmerz Patientin die Apotheke ab sofort nur noch eine einzelne Imigran Inject Packung herausgegeben hat, obwohl der Arzt ein Rezept über drei Packungen mit dem Hinweis „medizinisch erforderlich“ verschrieben hat.
Begründung der Apothekerin: Sie bekommt aufgrund einer Verpackungsgrößenverordnung nur noch eine Verpackung bezahlt. Die Patientin soll pro Inject ein Rezept einreichen!
Ich habe mich dann auch bei der TK erkundigt und warte noch auf eine schriftliche Antwort.
Interessantes, was ich dazu im Internet gefunden habe:
„Neuregelung greift am 1. Juli
Berlin - Ab kommenden Montag richten sich die Packungsgrößen von Arzneimitteln nach der Behandlungsdauer: N1-Packungen für 10 Tage, N2-Packungen für 30 Tage und N3-Packungen für 100 Tage. Die Umstellung bescherte das AMNOG, das die Packungsgrößenverordnung änderte und dafür eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2013 vorgab. Bei den kleinen und mittleren Packungen war bereits vorgesehen, dass aus medizinischen Gründen von diesen Richtzahlen abgewichen werden darf. Um dies auch bei N3-Packungen zu ermöglichen, wurde die Packungsgrößenverordnung jetzt erneut überarbeitet.“ (Quelle DAZ.Online http://www.deutsche-apotheker-zeitung.d ... 10425.html)
Clevererweise, CK-Patienten sind ja lernfähig, wurde das Rezept in einer anderen Apotheke mit Erfolg eingereicht.
Die Patientin erhielt heute nochmals einen telefonischen Rückruf von der TK mit dem Ergebnis, das es eben halt ihr Pech wäre, und keine Ausnahmen gemacht werden! Die Sachbearbeiterin wußte aber nichts von der Taktik dass es ja viele Apotheken gibt, wo Rezepte eingereicht werden können.
Es kann doch nicht, dass wir, die CK Betroffenen jetzt solche „Auflagen“ akzeptieren müssen!
Hat bereits jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich hoffe, natürlich nicht.
Schmerzfreie aus Haltern am See
Gabi