Archiv hat geschrieben: ↑Di 3. Apr 2018, 09:53
Hallo,
weiss einer eine BU-Versicherung, die einen noch mit einem Cluster KS nimmt?
Hab schon 2 Ablehnungen und eine mit wahnsinnig hohen Beiträgen....
Oder sollte man den CKS lieber nicht angeben?
Schreibt doch bitte mal eure Erfahrungen in dieser Sache.
Gruss
Bob
Hallo Bruno,
ich schließe mich den anderen an. Ich habe zuletzt als Kundenberaterin in der Bank gearbeitet und viel mit Versicherungen zu tun gehabt.
Ich kann nur dazu sagen, dass alle Erkrankungen gemäß den Bestimmungen des Gesundheitsfragebogens angegeben werden müssen. Dabei lassen viele Fragen auch Interpetationsmöglichkeiten zu, dennoch siegt die Ehrlichkeit. Im Falle der Verschwiegenheit liegt, wie bereits erwähnt, arglistige Täuschung vor und der
Versicherungsschutz ist verwirkt. Die Versicherung kann ohne weiteres zurücktreten und die Beiträge einbehalten, vielleicht kannst du auch drauf zahlen, schnell bist du registriert, was wiederum zu anderen Konsequenzen führen kann.
Unwissenheit kann "schützen", muss aber nachgewiesen werden.
Aber es stellt sich schwierig dar, zumal wir in einer Vernetzung leben und du bereits Angaben zu anderen Versicherungsanbietern gemacht hast und ärztliche Befundberichte (gehe ich von aus) bestehen und du von deiner Erkrankung weißt!
Nach meinen Erfahrungen sind die Auflagen der Versicherungen streng gehalten, gilt auch bei Krankenzusatzversicherungen, Pflegeversicherungen und und und.......
schon kleinste Erkrankungen oder abweichende Kriterien können zum Aufschluss führen, schließlich möchte die Versicherungen auch "gewinnbringend" abschließen.
Auf jeden Fall würde ich den Cluster ansprechen und lieber einmal mehr recherchieren und nachhaken und vor allem die Souveränität der Versicherungsgesellschaften bzw. der Makler "prüfen", wenn diese dir nicht bekannt sind.
Leider gibt es nach wie vor schwarze Schafe unter den Versicherungsvertretern (NICHT ALLE und ohne jemanden nahe treten zu wollen), die fast "alles" für einen
Abschluss und Kundengewinnung hinsichtlich ihrer Zahlen tun würden.
Soweit ich mich errinnern kann, sind Risikoaufschläge auf Beitragszahlungen möglich
zB. bei schwerer körperliche Arbeit, möchte mich aber nicht dafür verbürgen.
Ich persönlich würde von hohen Beitragszahlungen absehen, wenn ich schon 2 Ablehnungen erhalten habe, dies würde mich zum nachdenken bringen.
Wenn ich dies höre, errinnert es mich an die Werbung "Kredit ohne Schufaauskunft".
Ein weiteres Trittbrett in den Keller...aber das ist ne andere Sache und meine Meinung.
Aber vielleicht bin ich auch zu vorsichtig.
Was vielleicht noch ne wichtige Info wäre, am 01.01.2001 hat die Berufsunfähigkeitsversorgung per Gesetz sich geändert. Dies trifft für alle zu, die nach dem 02.01.1969 geboren sind. Alle die, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung das 40. Lebensjahr vollendet haben, haben weiterhin einen Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit, wenn auch mit Kürzungen, und geniessen noch den Berufsschutz dh. keine Verweisungstätigkeiten anderer nicht abgeleiteter Berufe. Nach neuer Regelung wird nach Erwerbsunfähigkeit entschieden.
Volle Erwerbsminderungsrente, wenn man nicht mehr als 3 Std arbeiten kann;
halbe EMR, wenn man zwischen 3 und 6 Std arbeiten kann;
keine, wenn man mehr als 6 Std arbeiten kann.
Hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen und wünsche dir hiermit eine schmerzfreie Zeit.
schöne Grüße
Mulli
PS: alle Angaben ohne Gewähr
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