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Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:14
von Archiv
Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:15
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf
Hallo Ralf,
das hat seine Ordnung. Ich habe kürzlich die Zuzahlungsbefreiung für meine chronisch kranke Schwiegermutter (78) beantragt (und bekommen). Du mußt das so sehen wie bei der Sozialhilfe, da sind diese Nachweise auch erforderlich. Immer wenn es sich um öffentliche "Gaben" handelt, mußt du dich "ganz nackend" machen.
Die Befreiung soll ja auch die richtigen treffen und nicht die Reichen, deren
1 % vom Jahresbrutto vielleicht 180 Euro sind, die aber zigtausende sonstiges Vermögen haben. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht nur Bruttolohn/Gehalt. Also, nützt alles nix, die Angaben brauchen die, sonst bekommst du keine Befreiung. Machs der Dame nicht allzu schwer, die hats schwer genug, die sind heute fast mehr auf Schulung wie am Kunden. Heute hü, morgen hott...
Übrigens: Bei Nichtchronikern ist die Grenze ja 2 % vom Brutto - bei denen läufts genauso.
Gruß Willy

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:15
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:15
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf
Hallo Ralf,
das hat seine Ordnung. Ich habe kürzlich die Zuzahlungsbefreiung für meine chronisch kranke Schwiegermutter (78) beantragt (und bekommen). Du mußt das so sehen wie bei der Sozialhilfe, da sind diese Nachweise auch erforderlich. Immer wenn es sich um öffentliche "Gaben" handelt, mußt du dich "ganz nackend" machen.
Die Befreiung soll ja auch die richtigen treffen und nicht die Reichen, deren
1 % vom Jahresbrutto vielleicht 180 Euro sind, die aber zigtausende sonstiges Vermögen haben. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht nur Bruttolohn/Gehalt. Also, nützt alles nix, die Angaben brauchen die, sonst bekommst du keine Befreiung. Machs der Dame nicht allzu schwer, die hats schwer genug, die sind heute fast mehr auf Schulung wie am Kunden. Heute hü, morgen hott...
Übrigens: Bei Nichtchronikern ist die Grenze ja 2 % vom Brutto - bei denen läufts genauso.
Gruß Willy
Hallo Willy,

danke für Deine Auskunft. Fassen kann ich das zwar jetzt nicht so ganz, aber dann wird´s wohl so sein.

Mich ärgert an der Geschichte halt, dass man jährlich einen nicht unerheblichen Betrag an die KK zahlen muss und dafür immer weniger Leistung erhält. Ich habe bereits ein Riesentheater mit der KK aufgrund deren Forderung bezüglich meiner Zuzahlungen für Sauerstoff, nun folgt offenbar der nächste größere Zeitaufwand hinsichtlich der Befreiung von der Zuzahlung.

Es ist einfach unglaublich, welche Torturen und Maßnahmen inzwischen auf sich zu nehmen und zu erbringen sind, um sein gutes Recht durchzusetzen.

Na ja, bleibt letztendlich nur die Frage, was meine bessere Hälfte dazu sagt, wenn ich mich nun vor der KK nackelig mache...

Gruß
Ralf

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:15
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:15
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:15
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf
Hallo Ralf,
das hat seine Ordnung. Ich habe kürzlich die Zuzahlungsbefreiung für meine chronisch kranke Schwiegermutter (78) beantragt (und bekommen). Du mußt das so sehen wie bei der Sozialhilfe, da sind diese Nachweise auch erforderlich. Immer wenn es sich um öffentliche "Gaben" handelt, mußt du dich "ganz nackend" machen.
Die Befreiung soll ja auch die richtigen treffen und nicht die Reichen, deren
1 % vom Jahresbrutto vielleicht 180 Euro sind, die aber zigtausende sonstiges Vermögen haben. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht nur Bruttolohn/Gehalt. Also, nützt alles nix, die Angaben brauchen die, sonst bekommst du keine Befreiung. Machs der Dame nicht allzu schwer, die hats schwer genug, die sind heute fast mehr auf Schulung wie am Kunden. Heute hü, morgen hott...
Übrigens: Bei Nichtchronikern ist die Grenze ja 2 % vom Brutto - bei denen läufts genauso.
Gruß Willy
Hallo Willy,

danke für Deine Auskunft. Fassen kann ich das zwar jetzt nicht so ganz, aber dann wird´s wohl so sein.

Mich ärgert an der Geschichte halt, dass man jährlich einen nicht unerheblichen Betrag an die KK zahlen muss und dafür immer weniger Leistung erhält. Ich habe bereits ein Riesentheater mit der KK aufgrund deren Forderung bezüglich meiner Zuzahlungen für Sauerstoff, nun folgt offenbar der nächste größere Zeitaufwand hinsichtlich der Befreiung von der Zuzahlung.

Es ist einfach unglaublich, welche Torturen und Maßnahmen inzwischen auf sich zu nehmen und zu erbringen sind, um sein gutes Recht durchzusetzen.

Na ja, bleibt letztendlich nur die Frage, was meine bessere Hälfte dazu sagt, wenn ich mich nun vor der KK nackelig mache...

Gruß
Ralf
Ich habe meine befreiung auch durch , alles was ich von der bank brauchte waren meine zinseinkünfte --nicht mein vermögen --dazu ein nachweiß dass ich chronisch bin meine bruttoeinkünfte ansonsten eine schwerbehinderung von 60 %.
die berechnung lag dann bei 1%---was mann für 2% alles braucht weiß ich nicht genau ? Aber nach vermögen wurde nicht gefragt--bin AOK bayern
alles gute und möglichst schmerzfreie tage wünscht euch hubert

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:15
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:15
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:15

Hallo Ralf,
das hat seine Ordnung. Ich habe kürzlich die Zuzahlungsbefreiung für meine chronisch kranke Schwiegermutter (78) beantragt (und bekommen). Du mußt das so sehen wie bei der Sozialhilfe, da sind diese Nachweise auch erforderlich. Immer wenn es sich um öffentliche "Gaben" handelt, mußt du dich "ganz nackend" machen.
Die Befreiung soll ja auch die richtigen treffen und nicht die Reichen, deren
1 % vom Jahresbrutto vielleicht 180 Euro sind, die aber zigtausende sonstiges Vermögen haben. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht nur Bruttolohn/Gehalt. Also, nützt alles nix, die Angaben brauchen die, sonst bekommst du keine Befreiung. Machs der Dame nicht allzu schwer, die hats schwer genug, die sind heute fast mehr auf Schulung wie am Kunden. Heute hü, morgen hott...
Übrigens: Bei Nichtchronikern ist die Grenze ja 2 % vom Brutto - bei denen läufts genauso.
Gruß Willy
Hallo Willy,

danke für Deine Auskunft. Fassen kann ich das zwar jetzt nicht so ganz, aber dann wird´s wohl so sein.

Mich ärgert an der Geschichte halt, dass man jährlich einen nicht unerheblichen Betrag an die KK zahlen muss und dafür immer weniger Leistung erhält. Ich habe bereits ein Riesentheater mit der KK aufgrund deren Forderung bezüglich meiner Zuzahlungen für Sauerstoff, nun folgt offenbar der nächste größere Zeitaufwand hinsichtlich der Befreiung von der Zuzahlung.

Es ist einfach unglaublich, welche Torturen und Maßnahmen inzwischen auf sich zu nehmen und zu erbringen sind, um sein gutes Recht durchzusetzen.

Na ja, bleibt letztendlich nur die Frage, was meine bessere Hälfte dazu sagt, wenn ich mich nun vor der KK nackelig mache...

Gruß
Ralf
Ich habe meine befreiung auch durch , alles was ich von der bank brauchte waren meine zinseinkünfte --nicht mein vermögen --dazu ein nachweiß dass ich chronisch bin meine bruttoeinkünfte ansonsten eine schwerbehinderung von 60 %.
die berechnung lag dann bei 1%---was mann für 2% alles braucht weiß ich nicht genau ? Aber nach vermögen wurde nicht gefragt--bin AOK bayern
alles gute und möglichst schmerzfreie tage wünscht euch hubert
Hallo Ralf,

ich weiss nicht wie das geregelt ist. Aber wenn es so ist, wie Willy schreibt, dann finde ich es ganz schön heftig. Schliesslich will ich nichts vom Staat in Form von Sozialhilfe oder ähnlicher Gelder, sondern nur die Befreiung von einer Zuzahlung! Und das bei der Krankenkasse. Wieso sollte ich denen eine Vollmacht geben, das sie Erkundigungen über meine Bankkonten einziehen können ?

Also wenn es so ist, werde ich sicher nie eine solche Befreiung beantragen. Wo bleibt denn da der Datenschutz ? Von der Verhältnissmäsigkeit der Mittel mal ganz zu schweigen :-(

Schöne Grüsse
Harald

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

für mich ist der bürokratische Papierkram noch das wenigste.
Mir wurde von der AOK gesagt, daß ich nicht chronisch kank bin, weil keine meiner chronischen Krankheiten eine chronische Krankheit sei.
Es gebe eine Liste von Krankheiten und nur diese werden anerkannt.
Daraufhin habe ich beim Gesundheitsministerium angerufen, dort wurde erklärt, daß es keine Liste gebe.

Wieder bei der AOK hieß es, daß diese Liste von der Bundes-AOK stamme und sie verbindlich sei. Ich habe daraufhin einen widerspruchsfähigen Bescheid verlangt (das war am 7.4. 04). Bis heute habe ich nichts mehr von der AOK gehört.

Gibt´s diese Liste auch bei anderen KK?

Gruß Harald Rupp

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf
Hallo Ralf, Hallo willy,

mit eueren Postings habe ich bei der hiesigen AOK nachgefragt, ob die von Ralf beschriebe Vorgehensweise denn so richtig sein kann. Hier die Antwort:


Diese Verfahrensweise ist nicht richtig.Richtig ist: Arzt bestätigt den "Chronikerstatus".Daraufhin interessiert nur noch die 1% Grenze um die Belastung für das Jahr feststellen zu können. Hierzu zählen alle Einkunftsarten nach dem Steuerrecht, also neben dem Arbeitseinkommen auch z.B. Zinseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Renten usw.. Ich habe in unserer entsprechenden Fachabteilung nachgefragt, dort herrschte ein allgmeines Kopfschütteln über das Ansinnen das Bankgeheimnis aufzuheben.Ebenfalls spielt die Belastung der Familie keine Rolle.

Ich hoffe sehr, daß diese Auskunft nicht von einer AOK Kollegin gegeben wurde.

Einen schönen Gruß aus Heinsberg

Klaus Poschen

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:16
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf
Hallo Ralf, Hallo willy,

mit eueren Postings habe ich bei der hiesigen AOK nachgefragt, ob die von Ralf beschriebe Vorgehensweise denn so richtig sein kann. Hier die Antwort:


Diese Verfahrensweise ist nicht richtig.Richtig ist: Arzt bestätigt den "Chronikerstatus".Daraufhin interessiert nur noch die 1% Grenze um die Belastung für das Jahr feststellen zu können. Hierzu zählen alle Einkunftsarten nach dem Steuerrecht, also neben dem Arbeitseinkommen auch z.B. Zinseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Renten usw.. Ich habe in unserer entsprechenden Fachabteilung nachgefragt, dort herrschte ein allgmeines Kopfschütteln über das Ansinnen das Bankgeheimnis aufzuheben.Ebenfalls spielt die Belastung der Familie keine Rolle.

Ich hoffe sehr, daß diese Auskunft nicht von einer AOK Kollegin gegeben wurde.

Einen schönen Gruß aus Heinsberg

Klaus Poschen
Hallo Leute,
werden die Einkommen / Einkünfte des Ehepartners hierbei mit angerechnet, oder bezieht sich die Rechnungsgrundlage nur auf mein Einkommen?
Gruß Ulli

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:17
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:16
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:14 Hallo zusammen,

ich habe soeben mit meiner KK telefoniert, um von dort ein Formular zur Vorlage bei meinem Hausarzt zu erhalten. Dieser wird dann bestätigen, dass ich chronisch erkrankt bin.

In diesem Telefonat teilte mir die nette Dame der KK zu meinem Erstaunen mit, dass nach Rücksendung der Bestätigung ein Fragebogen folgen werde, worin meine Lebenshaltungskosten wie z.B. Miete, Kredite oder auch Versicherungen beziffert werden müssten (mit Nachweis), Kindergeldnachweis erbracht und sonstige Belastungen nachgewiesen werden müssen. Desweiteren müsse meine Bank von deren Bankgeheimnis befreit werden, da auch dort eine entsprechende Anfrage gehalten werde (!!!)

Anschließend werde nach einem, so wörtlich "komplizierten Schlüssel" ermittelt, ob eine Befreiung vorgenommen wird...

Hallo ?? Ich war bislang der Auffassung, dass hier lediglich 1 % des Bruttoarbeitslohnes maßgeblich für die Befreiung von der Zuzahlung wäre.

Hat die Tante nun zu heiß gebadet oder ist das tatsächlich der nun anstehende Weg ? Falls das so ist, fällt mir dazu nun wirklich gar nichts mehr ein.

Also, wer kennt sich aus bzw. hat seine Befreiung bereits durch ??

Für konkrete Informationen wäre ich nach DIESER Auskunft sehr dankbar...

Gruß
Ralf
Hallo Ralf, Hallo willy,

mit eueren Postings habe ich bei der hiesigen AOK nachgefragt, ob die von Ralf beschriebe Vorgehensweise denn so richtig sein kann. Hier die Antwort:


Diese Verfahrensweise ist nicht richtig.Richtig ist: Arzt bestätigt den "Chronikerstatus".Daraufhin interessiert nur noch die 1% Grenze um die Belastung für das Jahr feststellen zu können. Hierzu zählen alle Einkunftsarten nach dem Steuerrecht, also neben dem Arbeitseinkommen auch z.B. Zinseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Renten usw.. Ich habe in unserer entsprechenden Fachabteilung nachgefragt, dort herrschte ein allgmeines Kopfschütteln über das Ansinnen das Bankgeheimnis aufzuheben.Ebenfalls spielt die Belastung der Familie keine Rolle.

Ich hoffe sehr, daß diese Auskunft nicht von einer AOK Kollegin gegeben wurde.

Einen schönen Gruß aus Heinsberg

Klaus Poschen
Hallo Leute,
werden die Einkommen / Einkünfte des Ehepartners hierbei mit angerechnet, oder bezieht sich die Rechnungsgrundlage nur auf mein Einkommen?
Gruß Ulli
Hallo noch einmal,

na, da war die AOK aber fix mit der Beantwortung, Respekt.

Ich hoffe nur, dass dies nun bei anderen KK auch derart gesehen und praktiziert wird, insbesondere bei meiner KK, die ja anscheinend dazu neigt, alles etwas anders auszulegen...

Allen anderen schönen Dank für Eure Stellungnahmen und Erfahrungsberichte.

Wo wir gerade beim Thema sind: falls ich demnächst meine KK wechseln sollte (was ich vorhabe), können dabei eventuell Probleme entstehen, was die Genehmigung von Sauerstoff anbelangt ? Muss in dem Fall erneut ein Antrag gestellt und durch deren medizinischen Dienst begutachtet und befürwortet werden ? oder reicht ggf. eine Bestätigung meiner aktuellen KK, dass ich von dort Sauerstoff bezogen und genehmigt bekommen habe ?

Ach ja, um die Frage von Herrn Poschen zu beantworten: es war nicht die AOK, die mir eine (wie wir nun wissen) dermaßen absurde Antwort gegeben hat. Da dies bereits der zweite ärgerliche Vorgang war, nenne ich das Kind einmal beim Namen und warne davor, sich jemals bei der BKK Gesundheit zu versichern, offensichtlich sind da nur Ahnungslose tätig.

Gruß und alles Gute
Ralf

Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:17
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:17
Archiv hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 15:16

Hallo Ralf, Hallo willy,

mit eueren Postings habe ich bei der hiesigen AOK nachgefragt, ob die von Ralf beschriebe Vorgehensweise denn so richtig sein kann. Hier die Antwort:


Diese Verfahrensweise ist nicht richtig.Richtig ist: Arzt bestätigt den "Chronikerstatus".Daraufhin interessiert nur noch die 1% Grenze um die Belastung für das Jahr feststellen zu können. Hierzu zählen alle Einkunftsarten nach dem Steuerrecht, also neben dem Arbeitseinkommen auch z.B. Zinseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Renten usw.. Ich habe in unserer entsprechenden Fachabteilung nachgefragt, dort herrschte ein allgmeines Kopfschütteln über das Ansinnen das Bankgeheimnis aufzuheben.Ebenfalls spielt die Belastung der Familie keine Rolle.

Ich hoffe sehr, daß diese Auskunft nicht von einer AOK Kollegin gegeben wurde.

Einen schönen Gruß aus Heinsberg

Klaus Poschen
Hallo Leute,
werden die Einkommen / Einkünfte des Ehepartners hierbei mit angerechnet, oder bezieht sich die Rechnungsgrundlage nur auf mein Einkommen?
Gruß Ulli
Hallo noch einmal,

na, da war die AOK aber fix mit der Beantwortung, Respekt.

Ich hoffe nur, dass dies nun bei anderen KK auch derart gesehen und praktiziert wird, insbesondere bei meiner KK, die ja anscheinend dazu neigt, alles etwas anders auszulegen...

Allen anderen schönen Dank für Eure Stellungnahmen und Erfahrungsberichte.

Wo wir gerade beim Thema sind: falls ich demnächst meine KK wechseln sollte (was ich vorhabe), können dabei eventuell Probleme entstehen, was die Genehmigung von Sauerstoff anbelangt ? Muss in dem Fall erneut ein Antrag gestellt und durch deren medizinischen Dienst begutachtet und befürwortet werden ? oder reicht ggf. eine Bestätigung meiner aktuellen KK, dass ich von dort Sauerstoff bezogen und genehmigt bekommen habe ?

Ach ja, um die Frage von Herrn Poschen zu beantworten: es war nicht die AOK, die mir eine (wie wir nun wissen) dermaßen absurde Antwort gegeben hat. Da dies bereits der zweite ärgerliche Vorgang war, nenne ich das Kind einmal beim Namen und warne davor, sich jemals bei der BKK Gesundheit zu versichern, offensichtlich sind da nur Ahnungslose tätig.

Gruß und alles Gute
Ralf
Hallo zusammen,

ich finde es (mal wieder) unglaublich, was sich so manche kk erlauben. aber nun gut, ich glaube, die meisten fragen wurden beantwortet. da ich selbst im vers.-bereich tätig bin und auch persönlich schon gewaltigen stress mit einer aok hatte (damals allerdings im zusammenhang mit der leukämie-erkrankung meiner tochter), möchte ich noch folgendes anmerken:
sofern man das gefühl hat, dass die kk-sachbearbeiter außerhalb ihres kompetenzrahmens agieren, sollte man nicht lange diskutieren, sóndern zwei dinge fordern:
1. einen schriftlichen hinweis, auf welcher gesetzlichen(!!!) grundlage eine entscheidung beruht und
2. einen klagefähigen bescheid.
auf diese art und weise habe ich (fast) alles durchbekommen. in den fällen, wo das nichts half, habe ich mit hilfe meiner rechtsschutzversicherung letztendlich
doch immer meinen willen bekommen. wichtig ist aber, dass man einen klagefähigen bescheid erhält!! denn die meisten rs-versicherungen zahlen nur bei sozialGERICHTS-streitigkeiten.

viele grüße und eine schmerzfreie zeit

uwe (dessen episode hoffentlich bald mal wieder zu ende ist.....)