GdB, Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreises Mittelsachsen und des Sozialverbandes in Sachsen
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 18:07
Hallo, ihr Lieben,
Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.
Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.
Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.
Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.
Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen
Ja das liebe Kortison/Prednisolon zeigt wieder seine Wirkung:
Schlaflosigkeit, manische Momente, einbissel zerstreut, rote, rissige Haut, Hitzewallungen.
Aber ich bin gewarnt. Nicht nochmal die Psychiatrie! Nie wieder. Die können einem beim Cluster überhaupt nicht helfen und hauen aus Unwissenheit dir irgentwelche Psychopharmaka rein. Du kannst dich nicht dagegen verwahren, weil du dich nicht vor Schmerzen artikulieren kannst. Mir im Februar so gegangen. Fette Spritze verabreicht bekommen - 2 Tage Filmriss! Dabei hatte ich bei der Aufnahme gesagt, dass ich keine Psychopharmaka will!!!!! Aber da sitzen dir zwei bulgarische
Assi-Ärzte vor dir, denen du mit deinem halbgewalktem Englisch (Wir hatten zu DDR-Zeiten als Hauptfach Russisch, Englisch war fakultativ, hatte ich nur 2 Jahre, dann war der Lehrer krank und einen anderen Englisch-Lehrer gab es nicht) und versuchst mit Händen und Füßen denen zu erklären, dass du eine Medikamentenunverträglichkeit vermutest, Prednisolon und Topiramat unter ihrer Aufsicht absetzen willst, und die verstehen nur Bahnhof. Mir schwillt jetzt noch der Hals, wenn ich an den Amnanesebericht und Abschlussbericht denke. Wegen denen habe ich jetzt eine personelle Störung und dafür den GdB 40 %. Die Verschlechterung meines Gesundheitzustandes durch den Clusterkopfschmerz bei täglischen Attacken, besonders auch nachts wurde mit der Trigeminusneuralgie zusammengeworfen und nicht weiter berücksichtigt. Für die Trigeminusneuralgie hatte ich 30% bekommen. Anscheinend kennen die Versorgungsämter in Sachsen die Leitlinien zur Begutachtung von Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigimino-autonomen Kopfschmerzen des DMKG überhaupt nicht, geschweige Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo aufgeführt wird," dass nach einen Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten Kriterien zur Begutachtung von Gesichtsneuralgien und echter Migräne geeignet sind, im Analogschluss zu einer sachgerechten GdB/MdE-Beurteilung dieses seltenen Krankheitsbildes zu gelangen, wobei zu beachten ist, dass wegen der in der Regel stärkeren Schmerzen höhere GdB/MdE-Grade in Betracht kommen."(Auszug aus den Bechlüssen von der Tagung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesmisterium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 07./08. November 2001 in Bonn, Quelle: Infothek Archiv Medizin /Bayern 506/IV/02.
Frechheit sowas. Da bekommt das Gesundheitsministerium von Sachsen bald nette Post von mir.
Die CSG hatte einen entsprechenden Antrag, den Cluster-Kopfschmerz in die "Gutachterlichen Anhaltspunkten" mit aufzunehmen an das Bundesmisterium gestellt und als Antwort die obengenannten Antwort erhalten.
Die CSG-Tabelle für Clusterkopfschmerz schlägt vor:
bei einem ausgepräten chronifizierten Clusterkopfschmerz
( sehr schwer) 80-90% GdB/MdE.
Gestern hatte ich Termine bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin.
Ich habe ihnen die Akte: GdB, Verschlechterungsantrag über VdK, Bescheid 40% des Landratsamtes Mittelsachsens , mein Widerspruch dagegen, weil ich einen chronischen Clusterkopfschmerz seit 2 Jahren habe, , den Ablehnungsbescheid des Widerspruches vom Kommunalen Sozialverband Sachsens übergeben.
Beide waren geschockt von der Arbeit des Versorgungsamtes des Landkreisamtes Mittelsachsen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsens.
Beide sagten sofort: Klage einreichen!!! So geht es nicht.
Also die hab ich schon auf meiner Seite.
Heute um 11.00 Uhr Termin beim VdK. Entweder Klage gegen den Bescheid oder Klage wegen Verfahrensfehler.@ Heiko, danke für den Hinweis und Antrag auf Einsichtnahme in die Rentenakte und Akte GdB stellen.
Viele liebe Grüße!
Gisela
AP CSG Sachsen