Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung ab Januar 2013
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 13:03
Ab Januar 2013 gilt eine Wohnung, ein Beitrag von monatlich €17,98
Was ist neu.
Künftig bezahlen auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Betrag.
Ab 1.01.2013 gelten folgende Regelungen:
1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
2. Menschen, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen, sie zahlen dann einen reduzierten Betrag von € 5,99 pro Monat
Anspruch auf einen reduzierten Betrag haben:
Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
hörgeschädigte Menschen,die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Wichtiger Hinweis:
erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen.
Wer z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Die Antragsformulare sind ab November 2012 bei Städten und Gemeinden,bei zuständigen Behörden und im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich.
Weitere Informationen unter der genannten Internetadresse.
Viele Grüße
Baden24
Was ist neu.
Künftig bezahlen auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Betrag.
Ab 1.01.2013 gelten folgende Regelungen:
1. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe
2. Menschen, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen, sie zahlen dann einen reduzierten Betrag von € 5,99 pro Monat
Anspruch auf einen reduzierten Betrag haben:
Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
hörgeschädigte Menschen,die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Wichtiger Hinweis:
erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen.
Wer z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Die Antragsformulare sind ab November 2012 bei Städten und Gemeinden,bei zuständigen Behörden und im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich.
Weitere Informationen unter der genannten Internetadresse.
Viele Grüße
Baden24