Archiv hat geschrieben: ↑Sa 24. Mär 2018, 21:11
Archiv hat geschrieben: ↑Sa 24. Mär 2018, 21:11
Hallo,
ich hätte eine Frage, darf meine eine 10 l Sauerstoffflasche im Auto transportieren?
Viele Grüße und eine SFZ
Michaela
Hallo Micha,
du darfst keine 10 Liter Sauerstoffflasche selbst transportieren, da diese nur stehend gelagert werden dürfen. Es gibt da eine strenge Vorschrift und darf nur vom Sanitätshaus geliefert werden. Lasse dir daher tragbare 2 Liter Flaschen für unterwegs verordnen.
Liebe schmerzfreie Grüsse Claudia
so auf keinen Fall siehe text ,,, siehe link ganz unten dann aber nicht im smart,,,
Darf eine Auszubildende mit dem PKW einer Arztpraxis im Auftrag ihres Arbeitgebers eine Sauerstoffflasche 10,5 l auf dem Beifahrersitz transportieren (regelmäßig)? Welche Konsequenzen kann das haben (in Bezug auf die Sicherheit und auch auf ev. Kontrollen durch die Polizei))
Antwort :
Der Transport einer Sauerstoffflasche im Pkw auf einem Beifahrersitz ist verboten. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer um eine Auszubildende oder eine andere Person handelt.
Sowohl in der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch im Gefahrgutrecht (GGVSE/ADR) ist die Sicherung der Ladung zwingend vorgeschrieben.
§ 22 (1) StVO:
Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern.
Das bedeutet, dass die Flasche so zu verstauen oder durch geeignete Mittel (z.B. Verzurrgurte) zu sichern ist, dass sie ihre Lage nur geringfügig verändern kann.
Weitere Informationen dazu bieten
- das Merkblatt Ladungssicherung in PKW-Kombis und Transportern,
www.bgfw.net/informationen/bs/0101/010111_14.pdf
- das Merkblatt zur Ladungssicherung bei Kleintransportern, industriegaseverband.de/igv/merkblaetter/LASI_Kleintransporter.pdf
- das Merkblatt Transport von Druckgasflaschen, Paletten, Bündeln, Druckfässern und Kryogefäßen mit Straßenfahrzeugen des Industrieverbandes Gase,
www.industriegaseverband.de/igv/weitereigv/ladung.pdf
und der Dialog 3431 der KomNet-Datenbank an.
Straßenverkehrsrechtlich ist der Fahrzeugführer (Fahrer) für die Sicherung der Ladung verantwortlich und trägt somit das Haftungsrisiko bei einem Unfall bzw. wird bei einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen.
Inwieweit der Arbeitgeber im Detail Verantwortung trägt bzw. diesem bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet würde, hängt stets von der Beurteilung des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) ermitteln und die nötigen Maßnahmen treffen. In jedem Fall obliegt diesem Arbeitgeberverantwortung gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz .