Krankengeldbezug bis zu 156 Wochen denkbar.
Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 17:14
Hallo,
wie das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21.06.2011, B 1KR 15/10 R zeigt können Krankenkassen mit ihren Aussteuerungsbescheiden weit ab von Recht und Gesetz liegen. Das hat das BSG nach 5-jährigen Streitigkeiten bestätigt, nachdem die Krankenkasse auch zuvor sowohl beim Sozialgericht wie auch in der 2. Instanz vor dem Landessozialgericht unterlegen war, dieses Ergebnis aber nicht wahr haben wollte. Jetzt ist klar: innerhalb von 3 Jahren kann Krankengeld nicht nur für 78 Wochen bezogen werden. Stattdessen ist der Krankengeldbezug innerhalb von 3 Jahren sogar für fast 156 Wochen denkbar. (Jeweils abzügl. Lohnfortzahlung) Die finanziellen Auswirkungen der unzutreffenden Rechtsauffassung der Krankenkasse können also enorm sein. Deswegen sollten Aussteuerungsbescheide unbedingt kritisch geprüft werden. Falls die Bescheide keine zutreffende Rechtsbehelfslehrung mit dem Hinweis auf den möglichen Widerspruch enthalten, ist der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Zugang möglich, also zurück bis zu den Bescheiden März 2011. Und wer meint, dass der Widerspruch nicht mehr zulässig ist, mit seinem Aussteuerungsbescheid das Recht aber unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist und deshalb Krankengeld zu Unrecht nicht erbracht und evtl. sogar noch Krankenversicherungsbeiträge zu Unrecht erhoben wurden, kann die Überprüfung beantragen. Die Korrektur könnte sich finanzielll rückwirkend für 4 Jahre (ab Anfang 2008) auswirken.
Wer seinen Aussteuerungsbescheid näher unter die Lupe nimmt onder nehmen lässt, kann die sich aus dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 23.11.2011 L 9 KR 563/07 ergebenden Überlegungen gleich mit einbeziehen.
Weiteres siehe auch unter www-krankenkassenforum.de unter Punkt Krankengeld
Vielleicht hilft dies dem ein oder anderen.
Viele Grüsse
Baden24
wie das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21.06.2011, B 1KR 15/10 R zeigt können Krankenkassen mit ihren Aussteuerungsbescheiden weit ab von Recht und Gesetz liegen. Das hat das BSG nach 5-jährigen Streitigkeiten bestätigt, nachdem die Krankenkasse auch zuvor sowohl beim Sozialgericht wie auch in der 2. Instanz vor dem Landessozialgericht unterlegen war, dieses Ergebnis aber nicht wahr haben wollte. Jetzt ist klar: innerhalb von 3 Jahren kann Krankengeld nicht nur für 78 Wochen bezogen werden. Stattdessen ist der Krankengeldbezug innerhalb von 3 Jahren sogar für fast 156 Wochen denkbar. (Jeweils abzügl. Lohnfortzahlung) Die finanziellen Auswirkungen der unzutreffenden Rechtsauffassung der Krankenkasse können also enorm sein. Deswegen sollten Aussteuerungsbescheide unbedingt kritisch geprüft werden. Falls die Bescheide keine zutreffende Rechtsbehelfslehrung mit dem Hinweis auf den möglichen Widerspruch enthalten, ist der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Zugang möglich, also zurück bis zu den Bescheiden März 2011. Und wer meint, dass der Widerspruch nicht mehr zulässig ist, mit seinem Aussteuerungsbescheid das Recht aber unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist und deshalb Krankengeld zu Unrecht nicht erbracht und evtl. sogar noch Krankenversicherungsbeiträge zu Unrecht erhoben wurden, kann die Überprüfung beantragen. Die Korrektur könnte sich finanzielll rückwirkend für 4 Jahre (ab Anfang 2008) auswirken.
Wer seinen Aussteuerungsbescheid näher unter die Lupe nimmt onder nehmen lässt, kann die sich aus dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 23.11.2011 L 9 KR 563/07 ergebenden Überlegungen gleich mit einbeziehen.
Weiteres siehe auch unter www-krankenkassenforum.de unter Punkt Krankengeld
Vielleicht hilft dies dem ein oder anderen.
Viele Grüsse
Baden24