Archiv hat geschrieben: ↑Mo 19. Mär 2018, 10:30
Archiv hat geschrieben: ↑Mo 19. Mär 2018, 10:30
Hallo Leute,
auf anraten mehrerer Freunde habe ich im Saarland einen Antrag auf GdB
gestellt und heute den Bescheid erhalten.
Mir wird ein Grad von 30 für Migräne und Cluster bestätigt.
Gibt es da von eurer Seite Anmerkungen oder andere Erfahrungen wie ich mich verhalten soll.
Ich habe Cluster seit 22.12.2011
Grüße und eine schmerzfreie Zeit
Hallo.
Was CKS undGdB anbelant solltest Du mal Jakob fragen, der da den totalen Durchblick hat.
Bei Dir scheint mirdie Bewertung indes etwas schwierigere zu sein, denn wenn Du erstseit Ende Dezember CKS hast, dannist ja noch nicht klar, ob da ein episodischer oder chronischer Verlauf vorliegt.
Das dürfte die Bewertung sicherlich erschweren.
Außerdem sind die Bewertungen in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich - man kann also keine allgemein gültige Regel angeben.
In der neuen CSGaktuell, die in Kürze erscheinen wird, ist darüber ein eine Auswertung und Artikel unseres Mitgliedes Baden24. Das ist sehr interessant (ich habe ein Vorabexemplar bekommen
)
Gruß und schmerzfreie Zeit
Ruffing:
Hallo Leute,
auf anraten mehrerer Freunde habe ich im Saarland einen Antrag auf GdB
gestellt und heute den Bescheid erhalten.
Mir wird ein Grad von 30 für Migräne und Cluster bestätigt.
Gibt es da von eurer Seite Anmerkungen oder andere Erfahrungen wie ich mich verhalten soll.
Ich habe Cluster seit 22.12.2011
Grüße und eine schmerzfreie Zeit
Hallo Kannst du mir vielleicht auch genau sagen wann der Cluster genau bei mir begann? oder schaust du nur in die Zukunft??
Zum Thema, GdB ist wohl von Amt zu Amt verschieden.. bei mir pflückt man Ck und Migräne wohl auseinander und wertet teile zu den Seelischen Störungen und dann wieder Zusammen zum nur Schmerz.
Generel muss man aber sagen das es sich beim GDB um eine Einzelfeststellung handelt.. und Das dieses Ja immer auch anderst sein kann wie bei andern.
Die Grundlage bieten die Vers med.. und da sind wir aber nicht preziese Aufgefühert..
Sollte es nicht zu einer einigung kommen, mit dem Amt geht es bis zu Bundesgerichten.. somit ist es nicht aleinig Ländersache sondern gehört zu den Grundrechten. den Da zählt Bundesrecht.
Ich denke Die Ämter wären gut beraten wenn Epi Cluster 30*-60 und Chronischer Cluster mit 80 bis 100 bewertet würde.
Also epi schwerbehindert und Chronisch schwerst..
*mit gleichstellung
sfz
Ps:@harald auf Baden24 seinen Beitrag über die Stammesunterschiede Innerhalbe der BRD bin ich auch gespannt!!!