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Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:19
von Archiv
Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 30206288-2331
Telefax: +49 30206288-82331
E-Mail: am-daten@gkv-spitzenverband.de
Internet: http://www.gkv-spitzenverband.de



Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:20
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:19 Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
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Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.
Ich sag einfach nur: Danke.

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:20
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:19 Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 30206288-2331
Telefax: +49 30206288-82331
E-Mail: am-daten@gkv-spitzenverband.de
Internet: http://www.gkv-spitzenverband.de



Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.
Lieber Jakob,

das ist sehr erfreulich zu hören, daß der GKV sich unserer Rechstauffassung anschließt und bestätigt.

Dieses Schreiben ist sehr wichtig für alle CKS-Patienten, von denen solchen horrenden Zuzahlungen verlangt worden waren.

Diese können nun auf das Schreiben der GKV beziehen und es (vermeintlich oder tatsächlich) Unwissenden vor die Nase halten.

Eine gute Arbeit, die vielen CKS-Patienten hilft.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:20
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:20
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:19 Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
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Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.
Lieber Jakob,

das ist sehr erfreulich zu hören, daß der GKV sich unserer Rechstauffassung anschließt und bestätigt.

Dieses Schreiben ist sehr wichtig für alle CKS-Patienten, von denen solchen horrenden Zuzahlungen verlangt worden waren.

Diese können nun auf das Schreiben der GKV beziehen und es (vermeintlich oder tatsächlich) Unwissenden vor die Nase halten.

Eine gute Arbeit, die vielen CKS-Patienten hilft.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald
Bei allem Respekt verkauft man so etwas negatives als Erfolg ?
Die Info das die Regelung nur Triptan Tabletten betifft ist schon länger bekannt. Das es Zeitweise Probleme mit Imigran Injekt gab lag wahrscheinlich an Unwissenheit und Ärzten die sparen wollten. Tatsache bleibt das viele Triptan Tabletten betroffen sind und manche betroffenen keinen Ersatz dafür haben, sowohl Cluster wie Migräne Patienten.
Wenn der Cluster regelmäßig jede Nacht kommt kann man nähmlich die Tabletten auch vorbeugend nehmen. Da spielt es keine Rolle das die Tab. länger braucht. Wenn man dafür Injekt oder nasal nimmt ist das für die Kasse in dem Fall sogar teurer.

Wünsche allen einen schmerzfreien 4.Advent.

Sfz Markus

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:20
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:20
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:20
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:19 Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
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10117 Berlin
Telefon: +49 30206288-2331
Telefax: +49 30206288-82331
E-Mail: am-daten@gkv-spitzenverband.de
Internet: http://www.gkv-spitzenverband.de



Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.
Lieber Jakob,

das ist sehr erfreulich zu hören, daß der GKV sich unserer Rechstauffassung anschließt und bestätigt.

Dieses Schreiben ist sehr wichtig für alle CKS-Patienten, von denen solchen horrenden Zuzahlungen verlangt worden waren.

Diese können nun auf das Schreiben der GKV beziehen und es (vermeintlich oder tatsächlich) Unwissenden vor die Nase halten.

Eine gute Arbeit, die vielen CKS-Patienten hilft.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald
Bei allem Respekt verkauft man so etwas negatives als Erfolg ?
Die Info das die Regelung nur Triptan Tabletten betifft ist schon länger bekannt. Das es Zeitweise Probleme mit Imigran Injekt gab lag wahrscheinlich an Unwissenheit und Ärzten die sparen wollten. Tatsache bleibt das viele Triptan Tabletten betroffen sind und manche betroffenen keinen Ersatz dafür haben, sowohl Cluster wie Migräne Patienten.
Wenn der Cluster regelmäßig jede Nacht kommt kann man nähmlich die Tabletten auch vorbeugend nehmen. Da spielt es keine Rolle das die Tab. länger braucht. Wenn man dafür Injekt oder nasal nimmt ist das für die Kasse in dem Fall sogar teurer.

Wünsche allen einen schmerzfreien 4.Advent.

Sfz Markus
Hallo Markus,

wir haben seit der Einführung der Festbetragsregelung ein recht erkleckliche Anzahl an Beschwerden erhalten.

Danach hat es sehr deutliche Mißverständnisse (Fehlinterpretationen wäre sicher das richtigere Wort) gerade bezüglich des (unberechtigten) Heranziehens des Preises von Sumatriptantabletten im Vergleich mit dem Injector gegeben.

Natürlich war es auch schon bei der Einführung der Regelung schon möglich, mit Medizinern oder Pharmazeuten die Rechtslage zu diskutieren. Und jeder, der das mal gemacht hat weiß, welche Probleme das bedingt.

Und Du schreibst das ja selbst schon, daß das zwar bekannt war, aber diese Verweigerungen sind trotzdem, obwohl das also schon bekannt war (oder besser gesagt: hätte bekannt sein können) passiert.

Jakob hat in der Sache eine Stellungnahme des Spitzenverbandes des Gesetzlichen Krankenversicherer erhalten, die unsere Rechtsauffassung voll bestätigt.

Danach kann der Preis für Sumatriptantabletten eben nicht als Referenzpreis herangezogen werden.

Diese Aussage ist eine belastbare und sowohl für Mediziner, wie auch für die Pharmazeuten, eine ganz klare Ansage in einer verständlichen und belastbaren (!) Weise.

Jakobs Arbeit ist demnach ein wichtiger Schritt gerade für die CKS-Patienten, die dringend die Spritzen oder das Nasenspray zur Attackenbekämpfung benötigen.

Gerade diese Patienten haben jetzt ein Dokument in der Hand, das ihnen hilft, die notwendige Medikation zu bekommen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag. Und deshalb finde ich, daß Jakob auch eine gute Arbeit gemacht hat, für die wir ihm dankbar sein sollten.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:20
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:20
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:20
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:20

Lieber Jakob,

das ist sehr erfreulich zu hören, daß der GKV sich unserer Rechstauffassung anschließt und bestätigt.

Dieses Schreiben ist sehr wichtig für alle CKS-Patienten, von denen solchen horrenden Zuzahlungen verlangt worden waren.

Diese können nun auf das Schreiben der GKV beziehen und es (vermeintlich oder tatsächlich) Unwissenden vor die Nase halten.

Eine gute Arbeit, die vielen CKS-Patienten hilft.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald
Bei allem Respekt verkauft man so etwas negatives als Erfolg ?
Die Info das die Regelung nur Triptan Tabletten betifft ist schon länger bekannt. Das es Zeitweise Probleme mit Imigran Injekt gab lag wahrscheinlich an Unwissenheit und Ärzten die sparen wollten. Tatsache bleibt das viele Triptan Tabletten betroffen sind und manche betroffenen keinen Ersatz dafür haben, sowohl Cluster wie Migräne Patienten.
Wenn der Cluster regelmäßig jede Nacht kommt kann man nähmlich die Tabletten auch vorbeugend nehmen. Da spielt es keine Rolle das die Tab. länger braucht. Wenn man dafür Injekt oder nasal nimmt ist das für die Kasse in dem Fall sogar teurer.

Wünsche allen einen schmerzfreien 4.Advent.

Sfz Markus
Hallo Markus,

wir haben seit der Einführung der Festbetragsregelung ein recht erkleckliche Anzahl an Beschwerden erhalten.

Danach hat es sehr deutliche Mißverständnisse (Fehlinterpretationen wäre sicher das richtigere Wort) gerade bezüglich des (unberechtigten) Heranziehens des Preises von Sumatriptantabletten im Vergleich mit dem Injector gegeben.

Natürlich war es auch schon bei der Einführung der Regelung schon möglich, mit Medizinern oder Pharmazeuten die Rechtslage zu diskutieren. Und jeder, der das mal gemacht hat weiß, welche Probleme das bedingt.

Und Du schreibst das ja selbst schon, daß das zwar bekannt war, aber diese Verweigerungen sind trotzdem, obwohl das also schon bekannt war (oder besser gesagt: hätte bekannt sein können) passiert.

Jakob hat in der Sache eine Stellungnahme des Spitzenverbandes des Gesetzlichen Krankenversicherer erhalten, die unsere Rechtsauffassung voll bestätigt.

Danach kann der Preis für Sumatriptantabletten eben nicht als Referenzpreis herangezogen werden.

Diese Aussage ist eine belastbare und sowohl für Mediziner, wie auch für die Pharmazeuten, eine ganz klare Ansage in einer verständlichen und belastbaren (!) Weise.

Jakobs Arbeit ist demnach ein wichtiger Schritt gerade für die CKS-Patienten, die dringend die Spritzen oder das Nasenspray zur Attackenbekämpfung benötigen.

Gerade diese Patienten haben jetzt ein Dokument in der Hand, das ihnen hilft, die notwendige Medikation zu bekommen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag. Und deshalb finde ich, daß Jakob auch eine gute Arbeit gemacht hat, für die wir ihm dankbar sein sollten.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Genau so sehe ich das auch! Man sollte nicht so undankbar den Menschen gegenüber treten, die sich so selbstlos für andere hineinknien und alles versuchen und das fast täglich, um das so verfahrene Gesundheitssystem zu entwirren. Klar, den Karren kann auch die CSG nicht mehr aus dem Dreck ziehen, aber es wird ständig mit Ärzten und Politikern gesprochen, telefoniert und geschrieben, damit sich doch ab und zu ein bißchen etwas entschärft und damit gerade "uns" heholfen wird! Aber leider sind unter uns immer noch welche, die das nicht sehen wollen.

SCHADE!!!!

Danke an Jakob für diese gute Leistung, denn mir hast du damit auf jeden Fall sehr geholfen und aus meiner Gruppe auch sehr vielen.

Liebe schmerzfreie Grüße

Claudia

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:19 Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
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Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 30206288-2331
Telefax: +49 30206288-82331
E-Mail: am-daten@gkv-spitzenverband.de
Internet: http://www.gkv-spitzenverband.de



Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.
In der bekannten Problematik um die Festbetragsregelung und deren Anwendung bei den für uns relevanten Triptanen (Nasensprays und Injektion) bekam ich heute auf meine Anfrage an den AOK-Bundeverband folgende Info zu diesem Thema:

"[...] Die Festbetragsgruppen für Triptane betreffen die Darreichungsformen der Tabletten; die nasale und die subcutane Applikation sind hiervon nicht erfasst. [....] Demnach sind die nasalen und die subcutanen Darreichungsformen der Triptane auch weiterhin verschreibungsfähig und werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wenn sie verschrieben wurden."


CSG-Mitglieder, die weiterhin Probleme in dieser Angelegenheit haben, können gerne eine Abschrift dieses Schreibens bei der CSG-Bundesgeschäftsstelle anfordern, um die berechtigten Interessen zu untermauern.

Von diesem Angebot bezüglich des GKV-Schreibens wurde bislang reichlich Gebrauch gemacht - offensichtlich besteht da bei einigen Sachbearbeitern immer noch Handlungsbedarf.

Re: Festbetragsregelung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 21:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 21:19 Hallo Freunde,

vor einigen Wochen geisterte hier im Forum - und auch mehrfach draußen im Land - die Falschmeldung, dass die für uns in Frage kommenden Triptane (Imigran inject, Imigran nasal, AscoTop nasal) gem. der Festbetragsregelung von den Patienten mit über 30,00 € pro Packung zu bezuschussen sei.

Unter anderem den Spitzenverband der Gesesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben wir in dieser Sache um eine klärende Stellungnahme gebeten.

Diese kam heute hier an und da heißt es:


Sehr geehrter Herr Terhaag,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2010 zur Kostenübernahme von Imigran® inject. Zunächst bitten wir um Verständnis, dass wir erst heute Ihre Anfrage beantworten können.

Dieses Arzneimittel enthält den selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten Sumatriptan.
Die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, Gruppe 1“ umfasst ausschließlich orale, abgeteilte Darreichungsformen.
Parenterale Darreichungsformen von Triptanen, dazu zählt das Arzneimittel Imigran® inject, unterliegen bislang nicht der Festbetragsregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Nell

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Festbeträge
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 30206288-2331
Telefax: +49 30206288-82331
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Damit ist die Position der CSG e.V. ganz klar bestätigt.
[...]
"Für die von Ihnen genannten Arzneimittel mit den Wirkstoffen aus der Gruppe der Triptane geslten Festbeträge. Für fast alle Wirkstoffe dieser Gruppe besteht eine große Auswahl von Arzneimitteln, die nicht teurer als der Festbetrag sind. Für die von Ihnen genannten Darreichungsformen Sprays und Injektionen sind keine Festbeträge festgesetzt, sodass insoweit auch keine Aufzahlungen entstehen können."
[...]