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Neue elektronische Gesundheitskarte

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 16:31
von Archiv
Des öfteren wurde an dieser Stelle bereits berichtet, dass diverse Medikamente mögliche persönliche Trigger enthalten (Aspartam, Citronensäure etc.). In naher Zukunft soll - im Rahmen der europäischen Harmonisierung der nationalen Gesundheits-Kosten-Abrechnugs-Systeme - eine neue elektronische Gesundheitskarte ("Chip-Karte" - Krankenversichten-Karte KVK) eingeführt werden.

Ich habe diesbezüglich ein paar Recherchen angestellt und habe heute folgende Auskunft von Herrn Dr. Claus-Werner Brill, ABDA, erhalten:

neben den eigentlichen Personendaten des Karteninhabers (Patienten) und den Daten der zuständigen Krankenkasse sind folgende Datenfelder vorgesehen:

elektronisches Rezept
Notfalldaten
Überweisungsschein
Zuzahlungen
Patientenakte
Arzeineimitteldokumentation

In der Arzneimitteldokumentation werden alle verordneten Medikamente aufgelistet, ebenso aber auch eventuelle Unverträglichkeiten (s. o.).

Der Clusterpatient, der nun feststellt, dass das Medikament XY bei ihm Attacken auslöst (weil bspw. Aspartam enthalten ist), teilt dies seinem Arzt mit und der hat dann die Möglichkeit, "Aspartam" als auszuschließender Medikamentenbestandteil einzutragen.

Will jetzt der Arzt (oder ein anderer) ein Arzneimittel verschreiben, das diesen Zusatzstoff enthät, bekommt er auf seinem Datensichtgerät einen Warnhinweis angezeigt und ist gehalten, ein anderes Therapeutikum zu verordnen, das diesen Bestandteil nicht enthält.

Diese Ausschlussliste kann auch der Apotheker einsehen (nur Lesezugriff) und wird, wenn er ein Medikament aushändigen möchte (z. B. nicht-verschreibungspflichtige Medikamente), ebenfalls diesen Warnhinweis erhalten.

Der Patiuent hat ein Auskunftsrecht, das es ihm erlaubt, die vom Arzt eingegebenen Daten zu prüfen - wenn der Patient also von seinem Arzt verlangt, den Stoff ABC als indiziert einzutragen, kann der Patient anschließend prüfen, ob diese Eintragung auch tatsächlich vorgenommen wurde.

Hier ist jetzt natürlich wieder die Eigenverantwortung der Patienten gefragt, sich selbst - möglichst bereits jetzt im Vorfeld der Einführung der neuen Karte - über Unverträglichkeiten schlau zu machen und diese dann sofort eintragen zu lassen.

Ich sehe die neue Gesundheitskarte als eine Verpflichtung für (Clusterkopfschmerz-)Patienten, sich künftig genauer über verabreichte Medikamente zu informieren, vor allem aber als Chance, effektivere, nebenwirkungsärmere Therapien zu erhalten.

Re: Neue elektronische Gesundheitskarte

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 16:31
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 10. Jan 2018, 16:31 Des öfteren wurde an dieser Stelle bereits berichtet, dass diverse Medikamente mögliche persönliche Trigger enthalten (Aspartam, Citronensäure etc.). In naher Zukunft soll - im Rahmen der europäischen Harmonisierung der nationalen Gesundheits-Kosten-Abrechnugs-Systeme - eine neue elektronische Gesundheitskarte ("Chip-Karte" - Krankenversichten-Karte KVK) eingeführt werden.

Ich habe diesbezüglich ein paar Recherchen angestellt und habe heute folgende Auskunft von Herrn Dr. Claus-Werner Brill, ABDA, erhalten:

neben den eigentlichen Personendaten des Karteninhabers (Patienten) und den Daten der zuständigen Krankenkasse sind folgende Datenfelder vorgesehen:

elektronisches Rezept
Notfalldaten
Überweisungsschein
Zuzahlungen
Patientenakte
Arzeineimitteldokumentation

In der Arzneimitteldokumentation werden alle verordneten Medikamente aufgelistet, ebenso aber auch eventuelle Unverträglichkeiten (s. o.).

Der Clusterpatient, der nun feststellt, dass das Medikament XY bei ihm Attacken auslöst (weil bspw. Aspartam enthalten ist), teilt dies seinem Arzt mit und der hat dann die Möglichkeit, "Aspartam" als auszuschließender Medikamentenbestandteil einzutragen.

Will jetzt der Arzt (oder ein anderer) ein Arzneimittel verschreiben, das diesen Zusatzstoff enthät, bekommt er auf seinem Datensichtgerät einen Warnhinweis angezeigt und ist gehalten, ein anderes Therapeutikum zu verordnen, das diesen Bestandteil nicht enthält.

Diese Ausschlussliste kann auch der Apotheker einsehen (nur Lesezugriff) und wird, wenn er ein Medikament aushändigen möchte (z. B. nicht-verschreibungspflichtige Medikamente), ebenfalls diesen Warnhinweis erhalten.

Der Patiuent hat ein Auskunftsrecht, das es ihm erlaubt, die vom Arzt eingegebenen Daten zu prüfen - wenn der Patient also von seinem Arzt verlangt, den Stoff ABC als indiziert einzutragen, kann der Patient anschließend prüfen, ob diese Eintragung auch tatsächlich vorgenommen wurde.

Hier ist jetzt natürlich wieder die Eigenverantwortung der Patienten gefragt, sich selbst - möglichst bereits jetzt im Vorfeld der Einführung der neuen Karte - über Unverträglichkeiten schlau zu machen und diese dann sofort eintragen zu lassen.

Ich sehe die neue Gesundheitskarte als eine Verpflichtung für (Clusterkopfschmerz-)Patienten, sich künftig genauer über verabreichte Medikamente zu informieren, vor allem aber als Chance, effektivere, nebenwirkungsärmere Therapien zu erhalten.
Hallo,
so ganz neu ist diese Vorgehensweise nicht. Moderne Apotheken arbeiten seit geraumer Zeit auch schon mit einem PC-Programm, daß z.B. die verordneten Medikamente untereinander auf Unverträglichkeiten prüft. Einen individuellen (Warn-)hinweis kann auch der Apotheker direkt eingeben. Voraussetzung, daß das Ganze funktioniert, ist natürlich daß man immer dieselbe Apotheke aufsucht.
Ich sehe es aber insgesamt als Fortschritt, wenn in Zukunft alle Daten auf dem Chip der Versicherungskarte gespeichert werden können und somit in allen Apotheken (und Praxen!)eingegeben und gelesen werden können.
Ohne Eigenverantwortung geht sowieso nichts!!! Das sollten wir längst alle begriffen haben.
Gruß Willy, immer noch schmerzfrei:-)