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GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:50
von Archiv
Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich in unserem Mitgliedermagazin Ausgabe 02 d. J eine Tabelle (Seite 13) bezüglich des GDB gefunden. Die Frage ist, ist die Tabelle auf Seite 13 jetzt nun Maßgebend zur Beurteilung des GDB?

Im weiteren muss ich mitteilen, dass ich mit einem GdB von 40 % für den Cluster und 20 % für diverse Rückenprobleme bekommen habe. Ein Gesamt GDB von 40 % befristet bis 28.02.2012 wurde frestgestellt.

Ich habe den Clusterkopfschmerz seit 25 Jahren, bzw, vor 25 Jahren wurde er diagnostiziert, Bing Horton Syndrom vom Hausarzt dann episodischer CKS vom Neurologen!

Ein Schmerztagebuch wird wieder Neu geführt. Hier ersehe ich 80 Attacken ab dem 13.06. d. Jahres. Teils sehr stark bis Schmerz 10 - 11. Kortison habe ich im Januar 2010 (da gings auch wieder voll ab) bekommen. Die letzen 3 Jahre waren immer 2 kortisonstöße im Jahr notwendig um den DAUERKOPFSCHMERZ loszuwerden (d. h. Der Cluster war immer da. Von morgens bis Abends es waren keine Attacken mehr zu erkennen, quasi eine durchgehende Attacke von mehreren Wochen die dann mit Kortison beendet wurde).

Zur Neuführung des Scherztagebuches ist zu sagen, dass ich aufgrund von diversen Falschinformationen immer wieder eins führte, aber immer wieder abbrach, weil ich dachte das es "eh" nichts bringt. Ich verweise auf die in meinen Augen lächerlichen 40 % GDB.

Da ich den "episodischen Cluster", so hat es der Neurologe diagnostiziert, seit 2005 gar nicht mehr los werde, ich auch keine Remisonspahsen von mehr als 1 Monat habe, weiss ich nicht mehr weiter.

Laut der Tabelle Seite 13 in der besagten Ausgabe steht:

Ausprägung sagen wir "NUR" mittelgradig wobei ein Schmerz von 10 wohl eher sehr schwer wäre, aber egal; mittelgradig; häufige (in der Anfallsperiode mehr als 5 bis zu 10 pro Monat) mittelschwere Anfälle = 50 - 60 %.

Dies trifft doch bei der Anzahl und der Stärke der Attacken mindestens bei mir zu ?

Was soll ich machen, bzw. wer kann mir einen Rat geben, meiner Meinung nach ist der Clusterkopfschmerz da er wie gesagt seit 2005 nicht mehr geht sogar chronisch, was 80 - 90 % GDB bedeuten würde.

Vielen Lieben Dank für jede Antwort und allen eine lange schmerzfreie Zeit.

Andre

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:50
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50 Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich in unserem Mitgliedermagazin Ausgabe 02 d. J eine Tabelle (Seite 13) bezüglich des GDB gefunden. Die Frage ist, ist die Tabelle auf Seite 13 jetzt nun Maßgebend zur Beurteilung des GDB?

Im weiteren muss ich mitteilen, dass ich mit einem GdB von 40 % für den Cluster und 20 % für diverse Rückenprobleme bekommen habe. Ein Gesamt GDB von 40 % befristet bis 28.02.2012 wurde frestgestellt.

Ich habe den Clusterkopfschmerz seit 25 Jahren, bzw, vor 25 Jahren wurde er diagnostiziert, Bing Horton Syndrom vom Hausarzt dann episodischer CKS vom Neurologen!

Ein Schmerztagebuch wird wieder Neu geführt. Hier ersehe ich 80 Attacken ab dem 13.06. d. Jahres. Teils sehr stark bis Schmerz 10 - 11. Kortison habe ich im Januar 2010 (da gings auch wieder voll ab) bekommen. Die letzen 3 Jahre waren immer 2 kortisonstöße im Jahr notwendig um den DAUERKOPFSCHMERZ loszuwerden (d. h. Der Cluster war immer da. Von morgens bis Abends es waren keine Attacken mehr zu erkennen, quasi eine durchgehende Attacke von mehreren Wochen die dann mit Kortison beendet wurde).

Zur Neuführung des Scherztagebuches ist zu sagen, dass ich aufgrund von diversen Falschinformationen immer wieder eins führte, aber immer wieder abbrach, weil ich dachte das es "eh" nichts bringt. Ich verweise auf die in meinen Augen lächerlichen 40 % GDB.

Da ich den "episodischen Cluster", so hat es der Neurologe diagnostiziert, seit 2005 gar nicht mehr los werde, ich auch keine Remisonspahsen von mehr als 1 Monat habe, weiss ich nicht mehr weiter.

Laut der Tabelle Seite 13 in der besagten Ausgabe steht:

Ausprägung sagen wir "NUR" mittelgradig wobei ein Schmerz von 10 wohl eher sehr schwer wäre, aber egal; mittelgradig; häufige (in der Anfallsperiode mehr als 5 bis zu 10 pro Monat) mittelschwere Anfälle = 50 - 60 %.

Dies trifft doch bei der Anzahl und der Stärke der Attacken mindestens bei mir zu ?

Was soll ich machen, bzw. wer kann mir einen Rat geben, meiner Meinung nach ist der Clusterkopfschmerz da er wie gesagt seit 2005 nicht mehr geht sogar chronisch, was 80 - 90 % GDB bedeuten würde.

Vielen Lieben Dank für jede Antwort und allen eine lange schmerzfreie Zeit.

Andre
jakob fragen.
der kennt sich richtig gut aus

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:50
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50 Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich in unserem Mitgliedermagazin Ausgabe 02 d. J eine Tabelle (Seite 13) bezüglich des GDB gefunden. Die Frage ist, ist die Tabelle auf Seite 13 jetzt nun Maßgebend zur Beurteilung des GDB?

Im weiteren muss ich mitteilen, dass ich mit einem GdB von 40 % für den Cluster und 20 % für diverse Rückenprobleme bekommen habe. Ein Gesamt GDB von 40 % befristet bis 28.02.2012 wurde frestgestellt.

Ich habe den Clusterkopfschmerz seit 25 Jahren, bzw, vor 25 Jahren wurde er diagnostiziert, Bing Horton Syndrom vom Hausarzt dann episodischer CKS vom Neurologen!

Ein Schmerztagebuch wird wieder Neu geführt. Hier ersehe ich 80 Attacken ab dem 13.06. d. Jahres. Teils sehr stark bis Schmerz 10 - 11. Kortison habe ich im Januar 2010 (da gings auch wieder voll ab) bekommen. Die letzen 3 Jahre waren immer 2 kortisonstöße im Jahr notwendig um den DAUERKOPFSCHMERZ loszuwerden (d. h. Der Cluster war immer da. Von morgens bis Abends es waren keine Attacken mehr zu erkennen, quasi eine durchgehende Attacke von mehreren Wochen die dann mit Kortison beendet wurde).

Zur Neuführung des Scherztagebuches ist zu sagen, dass ich aufgrund von diversen Falschinformationen immer wieder eins führte, aber immer wieder abbrach, weil ich dachte das es "eh" nichts bringt. Ich verweise auf die in meinen Augen lächerlichen 40 % GDB.

Da ich den "episodischen Cluster", so hat es der Neurologe diagnostiziert, seit 2005 gar nicht mehr los werde, ich auch keine Remisonspahsen von mehr als 1 Monat habe, weiss ich nicht mehr weiter.

Laut der Tabelle Seite 13 in der besagten Ausgabe steht:

Ausprägung sagen wir "NUR" mittelgradig wobei ein Schmerz von 10 wohl eher sehr schwer wäre, aber egal; mittelgradig; häufige (in der Anfallsperiode mehr als 5 bis zu 10 pro Monat) mittelschwere Anfälle = 50 - 60 %.

Dies trifft doch bei der Anzahl und der Stärke der Attacken mindestens bei mir zu ?

Was soll ich machen, bzw. wer kann mir einen Rat geben, meiner Meinung nach ist der Clusterkopfschmerz da er wie gesagt seit 2005 nicht mehr geht sogar chronisch, was 80 - 90 % GDB bedeuten würde.

Vielen Lieben Dank für jede Antwort und allen eine lange schmerzfreie Zeit.

Andre
Hallo Andre,

ich verstehe Dein Posting so, daß Du nun aktuell (!) einen Bescheid eines Versorgungsamtes/Sozialamtes/Landscjhaftsverbandes (oder wie immer die entsprechende Behörde in Deiner Region nun heißen mag) bekommen hast.

Hierin werden für CKS und eine weitere Erkrankung ein Gesamt-GdB von 40 festgestellt.

Du saxhreibst, daß Du chronischen CKS hast. Dies bedeutet, daß Du mehrere schwere Schmerzattacken in der Woche hast. CKS ist in den Richtlinien zur Begutachtung, die die Ämter bzw. die Medizinier verwenden, nicht aufgeführt. Aber Trigeminusneuralgie und Migräne ist aufgeführt.

(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen.

Da Du den nicht bekommen hast, und damit nicht einverstanden bist, solltest Du einen Widerspruch einlegen. Dies muß innerhalb eines Monats geschehen, sonst wird der rechstkräftig.

Der Widerspruch kostet außer Porto nichts.

Es besteht überhaupt kein Zweifel, daß CKS zu den schlimmsten Schmerzen gehört, unter denen ein Mensch leiden kann. Dazu gibt es ganz viele Aussagen und auch Literatur, die Du zur weiteren Glaubhaftmachung Deinem Widerspruch beilegen kannst und solltest

Auch wenn Du hier die Suchfunktion verwendest findest Du viele Einträge, die sich mit dem Thema befassen.

Das ist natürlich Arbeit und ich weiß, daß es auch ziemlich nervig ist, wenn man einem Beamten erklären muß, was CKS ist und welche Schmerzen man da aushalten muß, aber da mußt Du durch. Es ist ein letztlich ein ganz "normales" Verfahren, mit dem ganzen "Zubehör", wie das es bei anderen Verfahren in diesem Land auch gibt.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:51
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50 Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich in unserem Mitgliedermagazin Ausgabe 02 d. J eine Tabelle (Seite 13) bezüglich des GDB gefunden. Die Frage ist, ist die Tabelle auf Seite 13 jetzt nun Maßgebend zur Beurteilung des GDB?

Im weiteren muss ich mitteilen, dass ich mit einem GdB von 40 % für den Cluster und 20 % für diverse Rückenprobleme bekommen habe. Ein Gesamt GDB von 40 % befristet bis 28.02.2012 wurde frestgestellt.

Ich habe den Clusterkopfschmerz seit 25 Jahren, bzw, vor 25 Jahren wurde er diagnostiziert, Bing Horton Syndrom vom Hausarzt dann episodischer CKS vom Neurologen!

Ein Schmerztagebuch wird wieder Neu geführt. Hier ersehe ich 80 Attacken ab dem 13.06. d. Jahres. Teils sehr stark bis Schmerz 10 - 11. Kortison habe ich im Januar 2010 (da gings auch wieder voll ab) bekommen. Die letzen 3 Jahre waren immer 2 kortisonstöße im Jahr notwendig um den DAUERKOPFSCHMERZ loszuwerden (d. h. Der Cluster war immer da. Von morgens bis Abends es waren keine Attacken mehr zu erkennen, quasi eine durchgehende Attacke von mehreren Wochen die dann mit Kortison beendet wurde).

Zur Neuführung des Scherztagebuches ist zu sagen, dass ich aufgrund von diversen Falschinformationen immer wieder eins führte, aber immer wieder abbrach, weil ich dachte das es "eh" nichts bringt. Ich verweise auf die in meinen Augen lächerlichen 40 % GDB.

Da ich den "episodischen Cluster", so hat es der Neurologe diagnostiziert, seit 2005 gar nicht mehr los werde, ich auch keine Remisonspahsen von mehr als 1 Monat habe, weiss ich nicht mehr weiter.

Laut der Tabelle Seite 13 in der besagten Ausgabe steht:

Ausprägung sagen wir "NUR" mittelgradig wobei ein Schmerz von 10 wohl eher sehr schwer wäre, aber egal; mittelgradig; häufige (in der Anfallsperiode mehr als 5 bis zu 10 pro Monat) mittelschwere Anfälle = 50 - 60 %.

Dies trifft doch bei der Anzahl und der Stärke der Attacken mindestens bei mir zu ?

Was soll ich machen, bzw. wer kann mir einen Rat geben, meiner Meinung nach ist der Clusterkopfschmerz da er wie gesagt seit 2005 nicht mehr geht sogar chronisch, was 80 - 90 % GDB bedeuten würde.

Vielen Lieben Dank für jede Antwort und allen eine lange schmerzfreie Zeit.

Andre
Hallo Andre,

ich verstehe Dein Posting so, daß Du nun aktuell (!) einen Bescheid eines Versorgungsamtes/Sozialamtes/Landscjhaftsverbandes (oder wie immer die entsprechende Behörde in Deiner Region nun heißen mag) bekommen hast.

Hierin werden für CKS und eine weitere Erkrankung ein Gesamt-GdB von 40 festgestellt.

Du saxhreibst, daß Du chronischen CKS hast. Dies bedeutet, daß Du mehrere schwere Schmerzattacken in der Woche hast. CKS ist in den Richtlinien zur Begutachtung, die die Ämter bzw. die Medizinier verwenden, nicht aufgeführt. Aber Trigeminusneuralgie und Migräne ist aufgeführt.

(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen.

Da Du den nicht bekommen hast, und damit nicht einverstanden bist, solltest Du einen Widerspruch einlegen. Dies muß innerhalb eines Monats geschehen, sonst wird der rechstkräftig.

Der Widerspruch kostet außer Porto nichts.

Es besteht überhaupt kein Zweifel, daß CKS zu den schlimmsten Schmerzen gehört, unter denen ein Mensch leiden kann. Dazu gibt es ganz viele Aussagen und auch Literatur, die Du zur weiteren Glaubhaftmachung Deinem Widerspruch beilegen kannst und solltest

Auch wenn Du hier die Suchfunktion verwendest findest Du viele Einträge, die sich mit dem Thema befassen.

Das ist natürlich Arbeit und ich weiß, daß es auch ziemlich nervig ist, wenn man einem Beamten erklären muß, was CKS ist und welche Schmerzen man da aushalten muß, aber da mußt Du durch. Es ist ein letztlich ein ganz "normales" Verfahren, mit dem ganzen "Zubehör", wie das es bei anderen Verfahren in diesem Land auch gibt.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Gruß und schmerzfreie Zeit
(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen

Hallo Harald ich muss nächste Woche zum amt wegen meinen Widerspruch,

Hast du vielleicht noch die mittelung auf die du oben anspichst ,also wer das gesagt hat usw. und könntest du sie mir zumailen dann köntte ich das mit nehmen.

lg und SfZ
thore

Ps habe mit Benny geredet , vieleicht machen wir was zusammen bis Ostern mal schaun lass dich überaschen.

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:51
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50 Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich in unserem Mitgliedermagazin Ausgabe 02 d. J eine Tabelle (Seite 13) bezüglich des GDB gefunden. Die Frage ist, ist die Tabelle auf Seite 13 jetzt nun Maßgebend zur Beurteilung des GDB?

Im weiteren muss ich mitteilen, dass ich mit einem GdB von 40 % für den Cluster und 20 % für diverse Rückenprobleme bekommen habe. Ein Gesamt GDB von 40 % befristet bis 28.02.2012 wurde frestgestellt.

Ich habe den Clusterkopfschmerz seit 25 Jahren, bzw, vor 25 Jahren wurde er diagnostiziert, Bing Horton Syndrom vom Hausarzt dann episodischer CKS vom Neurologen!

Ein Schmerztagebuch wird wieder Neu geführt. Hier ersehe ich 80 Attacken ab dem 13.06. d. Jahres. Teils sehr stark bis Schmerz 10 - 11. Kortison habe ich im Januar 2010 (da gings auch wieder voll ab) bekommen. Die letzen 3 Jahre waren immer 2 kortisonstöße im Jahr notwendig um den DAUERKOPFSCHMERZ loszuwerden (d. h. Der Cluster war immer da. Von morgens bis Abends es waren keine Attacken mehr zu erkennen, quasi eine durchgehende Attacke von mehreren Wochen die dann mit Kortison beendet wurde).

Zur Neuführung des Scherztagebuches ist zu sagen, dass ich aufgrund von diversen Falschinformationen immer wieder eins führte, aber immer wieder abbrach, weil ich dachte das es "eh" nichts bringt. Ich verweise auf die in meinen Augen lächerlichen 40 % GDB.

Da ich den "episodischen Cluster", so hat es der Neurologe diagnostiziert, seit 2005 gar nicht mehr los werde, ich auch keine Remisonspahsen von mehr als 1 Monat habe, weiss ich nicht mehr weiter.

Laut der Tabelle Seite 13 in der besagten Ausgabe steht:

Ausprägung sagen wir "NUR" mittelgradig wobei ein Schmerz von 10 wohl eher sehr schwer wäre, aber egal; mittelgradig; häufige (in der Anfallsperiode mehr als 5 bis zu 10 pro Monat) mittelschwere Anfälle = 50 - 60 %.

Dies trifft doch bei der Anzahl und der Stärke der Attacken mindestens bei mir zu ?

Was soll ich machen, bzw. wer kann mir einen Rat geben, meiner Meinung nach ist der Clusterkopfschmerz da er wie gesagt seit 2005 nicht mehr geht sogar chronisch, was 80 - 90 % GDB bedeuten würde.

Vielen Lieben Dank für jede Antwort und allen eine lange schmerzfreie Zeit.

Andre
Hallo Andre,

ich verstehe Dein Posting so, daß Du nun aktuell (!) einen Bescheid eines Versorgungsamtes/Sozialamtes/Landscjhaftsverbandes (oder wie immer die entsprechende Behörde in Deiner Region nun heißen mag) bekommen hast.

Hierin werden für CKS und eine weitere Erkrankung ein Gesamt-GdB von 40 festgestellt.

Du saxhreibst, daß Du chronischen CKS hast. Dies bedeutet, daß Du mehrere schwere Schmerzattacken in der Woche hast. CKS ist in den Richtlinien zur Begutachtung, die die Ämter bzw. die Medizinier verwenden, nicht aufgeführt. Aber Trigeminusneuralgie und Migräne ist aufgeführt.

(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen.

Da Du den nicht bekommen hast, und damit nicht einverstanden bist, solltest Du einen Widerspruch einlegen. Dies muß innerhalb eines Monats geschehen, sonst wird der rechstkräftig.

Der Widerspruch kostet außer Porto nichts.

Es besteht überhaupt kein Zweifel, daß CKS zu den schlimmsten Schmerzen gehört, unter denen ein Mensch leiden kann. Dazu gibt es ganz viele Aussagen und auch Literatur, die Du zur weiteren Glaubhaftmachung Deinem Widerspruch beilegen kannst und solltest

Auch wenn Du hier die Suchfunktion verwendest findest Du viele Einträge, die sich mit dem Thema befassen.

Das ist natürlich Arbeit und ich weiß, daß es auch ziemlich nervig ist, wenn man einem Beamten erklären muß, was CKS ist und welche Schmerzen man da aushalten muß, aber da mußt Du durch. Es ist ein letztlich ein ganz "normales" Verfahren, mit dem ganzen "Zubehör", wie das es bei anderen Verfahren in diesem Land auch gibt.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Gruß und schmerzfreie Zeit
(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen

Hallo Harald ich muss nächste Woche zum amt wegen meinen Widerspruch,

Hast du vielleicht noch die mittelung auf die du oben anspichst ,also wer das gesagt hat usw. und könntest du sie mir zumailen dann köntte ich das mit nehmen.

lg und SfZ
thore

Ps habe mit Benny geredet , vieleicht machen wir was zusammen bis Ostern mal schaun lass dich überaschen.
Hallo Thore,

das Schreiben ist unterwegs...

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:51
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:50

Hallo Andre,

ich verstehe Dein Posting so, daß Du nun aktuell (!) einen Bescheid eines Versorgungsamtes/Sozialamtes/Landscjhaftsverbandes (oder wie immer die entsprechende Behörde in Deiner Region nun heißen mag) bekommen hast.

Hierin werden für CKS und eine weitere Erkrankung ein Gesamt-GdB von 40 festgestellt.

Du saxhreibst, daß Du chronischen CKS hast. Dies bedeutet, daß Du mehrere schwere Schmerzattacken in der Woche hast. CKS ist in den Richtlinien zur Begutachtung, die die Ämter bzw. die Medizinier verwenden, nicht aufgeführt. Aber Trigeminusneuralgie und Migräne ist aufgeführt.

(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen.

Da Du den nicht bekommen hast, und damit nicht einverstanden bist, solltest Du einen Widerspruch einlegen. Dies muß innerhalb eines Monats geschehen, sonst wird der rechstkräftig.

Der Widerspruch kostet außer Porto nichts.

Es besteht überhaupt kein Zweifel, daß CKS zu den schlimmsten Schmerzen gehört, unter denen ein Mensch leiden kann. Dazu gibt es ganz viele Aussagen und auch Literatur, die Du zur weiteren Glaubhaftmachung Deinem Widerspruch beilegen kannst und solltest

Auch wenn Du hier die Suchfunktion verwendest findest Du viele Einträge, die sich mit dem Thema befassen.

Das ist natürlich Arbeit und ich weiß, daß es auch ziemlich nervig ist, wenn man einem Beamten erklären muß, was CKS ist und welche Schmerzen man da aushalten muß, aber da mußt Du durch. Es ist ein letztlich ein ganz "normales" Verfahren, mit dem ganzen "Zubehör", wie das es bei anderen Verfahren in diesem Land auch gibt.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Gruß und schmerzfreie Zeit
(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen

Hallo Harald ich muss nächste Woche zum amt wegen meinen Widerspruch,

Hast du vielleicht noch die mittelung auf die du oben anspichst ,also wer das gesagt hat usw. und könntest du sie mir zumailen dann köntte ich das mit nehmen.

lg und SfZ
thore

Ps habe mit Benny geredet , vieleicht machen wir was zusammen bis Ostern mal schaun lass dich überaschen.
Hallo Thore,

das Schreiben ist unterwegs...
Wow danke Euch beiden das ist Super..

lg und sfz
thore

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:51
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51

(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen

Hallo Harald ich muss nächste Woche zum amt wegen meinen Widerspruch,

Hast du vielleicht noch die mittelung auf die du oben anspichst ,also wer das gesagt hat usw. und könntest du sie mir zumailen dann köntte ich das mit nehmen.

lg und SfZ
thore

Ps habe mit Benny geredet , vieleicht machen wir was zusammen bis Ostern mal schaun lass dich überaschen.
Hallo Thore,

das Schreiben ist unterwegs...
Wow danke Euch beiden das ist Super..

lg und sfz
thore
Hallo Thore,

ich habe gerade noch ein Mail mit Anhang geschickt - ich hoffe, das ist hilfreich

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: GDB/ CSG aktuell Jahrgang 8 Heft 2

Verfasst: So 18. Mär 2018, 13:51
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51
Archiv hat geschrieben: So 18. Mär 2018, 13:51

(Die CSG hat übrigens schon im Jahr 2001 (!!)verlangt, daß CKS in die Richtlinien aufgenommen wird. Damals war die Argumentation, daß es ausreichend sei, Migräne und Trigeminusneuralgie aufzuführen, weil CKS so selten sei. Die Gutachter seien ja Fachleute und daher in der Lage zu einer sachgerechten Beurteilung zu kommen. Dabei sei zu beachten, daß es wegen der stärkeren Schmerzen bei CKS höhere (!) GdB in Betracht kämen).

Danach ist - in Analogie zur Trigeminusneuralgie- ein GdB von 70-90 anzusetzen

Hallo Harald ich muss nächste Woche zum amt wegen meinen Widerspruch,

Hast du vielleicht noch die mittelung auf die du oben anspichst ,also wer das gesagt hat usw. und könntest du sie mir zumailen dann köntte ich das mit nehmen.

lg und SfZ
thore

Ps habe mit Benny geredet , vieleicht machen wir was zusammen bis Ostern mal schaun lass dich überaschen.
Hallo Thore,

das Schreiben ist unterwegs...
Wow danke Euch beiden das ist Super..

lg und sfz
thore
die geschwindigkeit ist beeindruckend: anfrage um 2 Uhr getsellt, antwort um 7 Uhr 30 da.
und das bei so einem schwierigen thema.
super.
die csg hat den titel die schnellste selbsthilfegruppe verdient.